Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der AG prüft das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit anhand von Nachweisen über die Einhaltung der nachfolgend angeführten, technischen Mindestkriterien.
Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers kann durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (entweder durch ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen oder durch einen Dritten) erbracht werden. In diesem Fall muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom mit ihm verbundenen Unternehmen bzw. über die vom Dritten beigestellte technische Leistungsfähigkeit (und somit über die erforderlichen Mittel des verbundenen Unternehmens oder des Dritten) verfügt und dem AG durch den Verweis des Bewerbers auf das mit ihm verbundene Unternehmen bzw. auf den Dritten wirtschaftlich und rechtlich so gestellt wird, als ob die technische Leistungsfähigkeit beim Bewerber selbst vorliegen würde (das mit dem Bewerber verbundene Unternehmen bzw. der Dritte muss daher selbst zumindest über die technische Leistungsfähigkeit verfügen, die beim Bewerber fehlt). Dies ist durch die in der Anlagenliste angeführten vom Bewerber verlangten Unterlagen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu belegen.
Für den Fall, dass es sich beim Dritten um einen Subunternehmer handelt und der Bewerber diesen für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit benötigt („erforderlicher Subunternehmer“), hat dieser bereits mit dem Teilnahmeantrag die beigeschlossene Subunternehmererklärung (Anhang 1 – Subunternehmererklärung) ausgefüllt abzugeben.
Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist der Nachweis von Referenzen, die möglichst in Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand entsprechen, mit den folgenden Merkmalen:
— Auftragswert von zumindest 750 T. EUR (exkl. USt) je Projekt;
— Eigenerklärung von mindestens 3 Referenzprojekten zur erfolgreichen Einführung und Betrieb von öffentlichen Fahrradverleihsystemen mit mindestens 500 Rädern und 50 Pedelecs in den letzten 5 Jahren;
— Eigenerklärung von einem Referenzprojekt zur erfolgreichen Einführung und Betrieb eines Mischsystems aus Freefloating- und Stationssystem. Der Stationsbetrieb kann sowohl feste Stationen (Radständer und Stele) als auch virtuelle Stationen beinhalten. Dieses Projekt kann auch anhand eigener Unterlagen nachgewiesen werden; bitte dann nur einen Verweis in der entsprechenden spalte im Lieferantensteckbrief hinterlassen;
— Eigenerklärung zur Servicestruktur (Werkstatt, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, eingesetzte Fahrzeuge, ggf. Workflow) anhand einer Prozessbeschreibung. Dies bitte anhand eigener Unterlagen nachweisen;
— Eigenerklärung zur erfolgreichen Zurverfügungstellung von Datenschnittstellen, um Registrierungs-, Buchungs-, oder Informationsvorgänge in Drittsystemen von Partner abgebildet werden können. Dies bitte anhand eigener Unterlagen nachweisen.
Referenzprojekte, die vor mehr als 5 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens) abgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat die Mindestreferenz(en) mit dem Teilnahmeantrag in dem dafür vorgesehenen Dokument „Anlage 03 Lieferantensteckbrief“ oder durch eigene Unterlagen nachzuweisen.
Allgemeine Anforderungen an Referenzen:
Namhaft gemachte Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen oder der allenfalls namhaft gemachte Dritte) selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Das Referenzprojekt wird im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens oder eines allenfalls genannten Dritten) an dem durchgeführten Referenzauftrag zumindest 70 Prozent des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und die Leistungen im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden (oder an Stelle der Eigenleistung bei der unmittelbaren Leistungserbringung durch andere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dieses wesentlich unterstützt bzw. überwacht hat).
Für die Bescheinigung von Referenzen ist der dafür vorgesehene Abschnitt im Dokument „ Anlage 03 Lieferantensteckbrief“ (Angaben zu Unternehmensreferenzen) zu verwenden und elektronisch zu befüllen. Insbesondere hat der Bewerber dem AG alle Informationen und die Möglichkeit zu geben, zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen Auftraggebern Kontakt aufzunehmen.
Der AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass etwaige Verbesserungen (behebbarer Mangel) nur im Hinblick auf Referenzprojekte zulässig sind, die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Eignungskriterium) angegeben wurden.
Qualität-technischer Support:
Zur Sicherstellung eines laufenden, störungsfreien Betriebs ist es unerlässlich, dass ein Bewerber die nachfolgenden Servicelevel bietet:
— Der Bewerber garantiert für den Support einen Servicelevel 24/7 innerhalb einer noch abzustimmenden Reaktionszeit;
— Durchschnittliche Verfügbarkeit von 95 % an funktionsfähigen Fahrrädern;
— Austausch defekter Räder, sowie Neuplatzierung falsch abgestellter Räder von Mo-Fr innerhalb von 3 Stunden;
— Austausch defekter Räder, sowie Neuplatzierung falsch abgestellter Räder von Sa-So innerhalb von 4 Stunden;
— Der Bewerber garantiert, dass eine deutschsprachige (in Wort und Schrift) Leistungserbringung und Serviceabwicklung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.