Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrtec-Ersatzteile
2020-389
Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über den Abruf und die Lieferung von Fahrtec-Ersatzteilen für die Berliner Feuerwehr.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 375 582 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über den Abruf und die Lieferung von Fahrtec-Ersatzteilen für die Berliner Feuerwehr.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 375 582 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiwertung gemäß UfAB 2018.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe (optional);
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer (optional);
Wirt-238 Erklaerung der...”
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;
Wirt-2141 BVB _Frauenförderung_0520
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-01
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-01
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 4. Quartal 2023
Zusätzliche Informationen
“Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin und der damit in...”
Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin und der damit in Verbindung stehenden zentralen Auftragsplattform iTWOtender.
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Suchbegriff: Berliner Feuerwehr
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen(GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit einesgeschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710527📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2020/S 212-515983 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3038710522📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 375 582 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gemäß UfAB 2018.
II.2.1.7 Gesamtwert der Beschaffung zeigt das verfügbare Budget über 3 Jahre und stellt...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gemäß UfAB 2018.
II.2.1.7 Gesamtwert der Beschaffung zeigt das verfügbare Budget über 3 Jahre und stellt nicht den Angebotspreis dar. Der notwendige Bedarf an Ersatzteilen kann vorab nicht abgeschätzt werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 212-515983
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-389
Titel: Fahrtec Ersatzteile
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fahrtec Systeme GmbH
Postanschrift: Genzkower Str. 10
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 375 582 💰
“V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags: Zeigt das verfügbare Budget über 3 Jahre und stellt nicht den Angebotspreis dar. Der notwendige Bedarf an Ersatzteilen...”
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags: Zeigt das verfügbare Budget über 3 Jahre und stellt nicht den Angebotspreis dar. Der notwendige Bedarf an Ersatzteilen kann vorab nicht abgeschätzt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabestelle@berline-feuerwehr.de📧
Quelle: OJS 2020/S 244-603996 (2020-12-10)