Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;,
— Wert des Auftrages;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist);
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Modularer stromversorgter Aufbau auf Pick-Up-Basis oder vergleichbar;
—— Regalsystem mit Ladungsrückhaltung, Auszügen, Schubladen, Kisten vergleichbar mit dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Konzept.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachweis Kapazitäten: Stellen Sie dar, dass Sie über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um die geforderte Leistung gemäß Lieferplan fertigen zu können. Hierfür genügt eine Eigenerklärung basierend auf Fertigungsplätzen, Produktionsplänen o. ä.
Nachweis Fachkräfte: Stellen Sie dar, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die geforderte Leistung fertigen zu können. Hierfür genügt eine Eigenerklärung basierend auf Projektteammitarbeitern, externen Beratern o. ä.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Bereichen Mechanik, Elektronik und Funkausbau.
Nachweis Qualitätsmanagement: Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem, wie etwa der ISO 9001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell und Ausbau/Aufbau)
Nachweis Umweltmanagement: Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Umweltmanagementsystem, wie etwa der ISO 14001, durch ein gültiges Zertifikat oder stellen Sie dar, dass Sie ein vergleichbares normiertes System unterhalten (Fahrgestell und Ausbau/Aufbau).