FAIR Entwicklung und Herstellung von pbar und Super-FRS Abschirmflaschen

FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Abschirmflaschen für hochaktivierte Beschleunigerkomponente.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-26 Auftragsbekanntmachung
2020-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 01/50067751
Kurze Beschreibung: Abschirmflaschen für hochaktivierte Beschleunigerkomponente.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teilchenbeschleuniger 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fair-center.de 🌏
E-Mail: proekf01@gsi.de 📧
Telefon: +49 615972574 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-101143
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: — bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB), — bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus, — bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden. Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht. Als Vorbereitung auf eine mögliche Angebotserstellung bitten wir die Bewerber sich bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbes sich intensiv mit den Vergabeunterlagen vertraut zu machen. Der Werkvertrag mit Anlage 2, Anlage 8 a, b, a wird in Kürze nachgereicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD1R
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Während des Betriebs der zukünftigen FAIR Beschleuniger-Anlage müssen aktivierte Bauteile vom pbar-Separator (Gebäude 6c) und Super-Fragmentseparator (Super-FRS, Gebäude 18) entfernt und in eine heiße Zelle in Gebäude 18 zur Wartung bzw. Entsorgung verbracht werden. Aufgrund der emittierten Gammastrahlung müssen die Bauteile während des Transports von einer Abschirmflasche umhüllt sein.
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Die Super-FRS-Abschirmflasche (a) transportiert die aktivierten Teile von der Strahlführung zur Heißen Zelle oder zu Parkzellen im selben Gebäude. Sie wird in Gebäude 18 betrieben und vom Hallenkran mit einer maximalen Tragfähigkeit von bis zu 80 t bewegt. Die geschätzte Masse der leeren Super-FRS-Flasche von ca. 60 t reduziert die Dosisleistung von einigen Sv/h auf etwa 10 ?Sv/h an der Außenfläche. Der Abschirmflasche ist mit einem Innenkran ausgestattet, mit dem aktivierte Bauteile von bis zu 8 t angehoben werden. Sie muss für verschiedene Strahlführungs-Komponenten geeignet sein. Zusätzlich zur Flasche wird eine Plattform (b) zum Abstellen und Geräte zum Positionieren der Flasche über der Strahlführung benötigt.
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Die pbar-Abschirmflasche (c) wird verwendet, um aktivierte Bauteile in Gebäude 6c aus dem unterirdischen Strahltunnel auf Höhe des Erdgeschosses zu ziehen und diese dann weiter zur Heißen Zelle in Gebäude 18 zu bringen. Die aktivierten Komponenten sind das Produktionstarget (80 kg) und das magnetische Horn (140 kg). Bei Beschädigungen werden diese zur Entsorgung in der Heißen Zelle gebracht. Die Flasche wird dazu auf einem Anhänger (e) in und außerhalb des Gebäudes von einem Zugfahrzeug bewegt. Das Gesamtgewicht der Flasche beträgt bis zu 30 t, was zu einer maximalen Dosisrate von 100 ?Sv/h an der Außenfläche führt.
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Ein Krangestell (Dummy Flask, d) ohne Abschirmung bringt neue Komponenten in den pbar Tunnel ein.
Jede Flasche wird über ein eigenes Kontrollsystem (f) gesteuert.
Das System besteht aus:
— 1 Einheit Super-FRS-Abschirmflasche (a) zusammen mit Plattform (b) zum Abstellen und Positionieren der Flasche über der Strahlführung und 1 Einheit Kontrollsystem (f),
— 1 Einheit pbar Abschirmflasche (c) mit Zusatzausrüstung und 1 Einheit Kontrollsystem (f),
— 1 Einheit Krangestell (Dummy Flask, d),
— 1 Einheit Anhänger (e).
Der Auftragnehmer hat alle nachfolgend aufgeführten Aufgaben zu erfüllen:
— Design und Fertigung des gesamten Systems,
— Ergreifen aller Maßnahmen, um die Funktionalität des gesamten Systems sicherzustellen,
— Werksabnahmeprüfung (FAT),
— Transport des Systems zum Standort des Unternehmens,
— Installation des gesamten Systems am Standort des Unternehmens,
— Site Acceptance Tests (SAT),
— Einweisung des Betriebspersonals (Betriebsanleitung),
— Bereitstellung aller erforderlichen Dokumentationen.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Design Ressourcen:
Wertung: 30 % (Es müssen min. 15 % erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss);
2) Produktionskapazität:
3) Referenzen/ Kenntnisse und Praktiken in Bezug auf Fernabfertigungs- oder Strahlenschutzprojekte:
Wertung: 40 % (Es müssen min. 20 % erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss);
4) Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) K. O. Kriterium (die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB),
— bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
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— bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
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Als Vorbereitung auf eine mögliche Angebotserstellung bitten wir die Bewerber sich bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbes sich intensiv mit den Vergabeunterlagen vertraut zu machen.
Der Werkvertrag mit Anlage 2, Anlage 8 a, b, a wird in Kürze nachgereicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD1R

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 043-101143 (2020-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 242-596989
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 043-101143
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRC1

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Interaktion
Transport und Montage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kontrollsystem
Produktionsprozess
Designprozess
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 40.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: Bilfinger Noell GmbH
Postanschrift: Alfred-Nobel-Straße 20
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9319030 📞
E-Mail: noell.info@bilfinger.com 📧
Land: Würzburg, Landkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.noell.bilfinger.com/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-596989 (2020-12-08)