Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen im Einzugsbereich Los 1 – Leinetal und im Einzugsbereich Los 2 – Horsmar und Mihla

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld anhand eines Tourenplans.
Die Gesamtleistungen sind in 2 Lose unterteilt. Die Leistungen zu Los 1 beinhalten die Fäkalschlammentsorgung von Orten und Ortsteilen im Einzugsgebiet Leinetal nach 2 vorgegebenen Tourenplänen. Die Leistungen zu Los 2 beinhalten die Fäkalschlammentsorgung von Orten und Ortsteilen im Einzugsgebiet Horsmar und Mihla nach 2 vorgegebenen Tourenplänen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-10 Auftragsbekanntmachung
2021-02-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Kurze Beschreibung:
Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld anhand eines Tourenplans. Die Gesamtleistungen sind in 2 Lose unterteilt. Die Leistungen zu Los 1 beinhalten die Fäkalschlammentsorgung von Orten und Ortsteilen im Einzugsgebiet Leinetal nach 2 vorgegebenen Tourenplänen. Die Leistungen zu Los 2 beinhalten die Fäkalschlammentsorgung von Orten und Ortsteilen im Einzugsgebiet Horsmar und Mihla nach 2 vorgegebenen Tourenplänen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichsfeld 🏙️
Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld
Postanschrift: Philipp-Reis-Str. 2
Postleitzahl: 37308
Postort: Heilbad Heiligenstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.eichsfeldwerke.de 🌏
E-Mail: investitionen-waz@ew-netz.de 📧
Telefon: +49 3606/655151 📞
Fax: +49 3606/655152 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E17723766 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E17723766 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-545173
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 (2) Vergabeverordnung. Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld anhand eines Tourenplans.
Die Gesamtleistungen sind in 2 Lose unterteilt. Die Leistungen zu Los 1 beinhalten die Fäkalschlammentsorgung von Orten und Ortsteilen im Einzugsgebiet Leinetal nach 2 vorgegebenen Tourenplänen. Die Leistungen zu Los 2 beinhalten die Fäkalschlammentsorgung von Orten und Ortsteilen im Einzugsgebiet Horsmar und Mihla nach 2 vorgegebenen Tourenplänen.
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Bezeichnung des Loses: Fäkalschlammentsorgung Los 1 – Entsorgungsgebiet Leinetal
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Entsorgungsbereich Leinetal nach vorgegebenen Tourenplänen.
Leistungsdaten:
— Entsorgungsjahr 2021 Entsorgungsmenge ca.: 8 400 m
— Entsorgungsjahr 2022 Entsorgungsmenge ca.: 8 690 m
— Entsorgungsjahr 2023 Entsorgungsmenge ca.: 8 940 m
— zzgl. ca. 3 000 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Fäkalschlammentsorgung Los 2 – Entsorgungsbereich Horsmar und Mihla
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm im Entsorgungsbereich Horsmar und Mihla nach vorgegebenen Tourenplänen.
— Entsorgungsjahr 2021 veranschlagte Entsorgungsmenge ca.: 3 550 m
— Entsorgungsjahr 2022 veranschlagte Entsorgungsmenge ca.: 3 360 m
— Entsorgungsjahr 2023 veranschlagte Entsorgungsmenge ca.: 5 230 m
— zzgl. ca. 1 250 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Entsorgungsbereich Leinetal:
Im Landkreis Eichsfeld gelegene Ortschaften und Ortsteile im Verbandsgebiet des WAZ Obereichsfeld.
Entsorgungsbereich Mihla und Horsmar:
In den Landkreisen Unstrut-Hainich und Wartburgkreis gelegene Ortschaften und Ortsteile im Verbandsgebiet des WAZ Obereichsfeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Die in der EEE bzw. in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen sind (auch für benannte andere Unternehmen) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 LD kann zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen bei der unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Die europäische Eigenerklärung (EEE) ist unter https://eee.evergabe-online.de/espd/ abrufbar. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Für denjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird die Vergabestelle einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Sofern ein ausländischer Bieter den Zuschlag erhalten soll, hat er eine gleichwertige Bescheinigung seines Herkunftslandes vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Die in der EEE bzw. in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen sind (auch für benannte andere Unternehmen) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 LD kann zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen bei der unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Die europäische Eigenerklärung (EEE) ist unter https://eee.evergabe-online.de/espd/ abrufbar. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Für denjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird die Vergabestelle einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Sofern ein ausländischer Bieter den Zuschlag erhalten soll, hat er eine gleichwertige Bescheinigung seines Herkunftslandes vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Die in der EEE bzw. in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen sind (auch für benannte andere Unternehmen) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 LD kann zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen bei der unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Die europäische Eigenerklärung (EEE) ist unter https://eee.evergabe-online.de/espd/ abrufbar. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Für denjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird die Vergabestelle einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Sofern ein ausländischer Bieter den Zuschlag erhalten soll, hat er eine gleichwertige Bescheinigung seines Herkunftslandes vorzulegen.
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— Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 ff. Kreislaufwirtschaftsgesetz oder gleichwertiger Nachweis nach den gesetzlichen Vorgaben für die Bundesrepublik Deutschland.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 (2) Vergabeverordnung. Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.eichsfeldwerke.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17723766 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
2. Verfahrensablauf nach § 12a Thüringer Vergabegesetz. Auf Anforderung der Vergabestelle hat der Bestbieter vor Zuschlagserteilung innerhalb von 5 Werktagen elektronisch über das Portal folgende Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes zu übermitteln:
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1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) 2. Verpflichtung nach -§ 12 und 15 ThürVgG-Nachunternehmereinsatz
— § 17 ThürVgG-Kontrollen,
— § 18 ThürVgG -Sanktionen.
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Sofern der Bestbieter beabsichtigt Nachunternehmer einzusetzen hat er außerdem für diese ergänzend nachfolgende Erklärungen innerhalb der Frist elektronisch über das Portal für diese einzureichen:
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1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgeldt und Entgeltgleichheit (§§ 10,12 Abs. 2 ThürVgG) 2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nach fruchtlosen Verstreichens dieser Frist durch den Bestbieter das Angebot ausgeschlossen wird, es sei denn die verpflichtenden Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes können nicht innerhalb dieser vorgegebenen Frist durch den Bestbieter beigebracht werden. Es bleibt ausschließlich der Vergabestelle vorbehalten, die vorgegebene Frist des § 12a Abs. 1 ThürVgG zu verlängern, sofern die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des vorgelegten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen die Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen die Vergabevorschriften, welche sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Auf die §§ 134 und 135 GWB wird hingewiesen. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 222-545173 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 828126.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 040-100135
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 222-545173
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
1. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). 2. Verfahrensablauf nach § 12 a Thüringer Vergabegesetz Auf Anforderung der Vergabestelle hat der Bestbieter vor Zuschlagserteilung innerhalb von 5 Werktagen elektronisch über das Portal folgende Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes zu übermitteln: 1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), 2. Verpflichtung nach -§ 12 und 15 ThürVgG-Nachunternehmereinsatz, — § 17 ThürVgG-Kontrollen, — § 18 ThürVgG -Sanktionen. 3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Sofern der Bestbieter beabsichtigt Nachunternehmer einzusetzen hat er außerdem für diese ergänzend nachfolgende Erklärungen innerhalb der Frist elektronisch über das Portal für diese einzureichen: 1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgeldt und Entgeltgleichheit (§§ 10,12 Abs. 2 ThürVgG) 2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nach fruchtlosen Verstreichens dieser Frist durch den Bestbieter das Angebot ausgeschlossen wird, es sei denn die verpflichtenden Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes können nicht innerhalb dieser vorgegebenen Frist durch den Bestbieter beigebracht werden. Es bleibt ausschließlich der Vergabestelle vorbehalten, die vorgegebene Frist des § 12 a Abs. 1 ThürVgG zu verlängern, sofern die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des vorgelegten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fäkalschlammentsorgung Los 1 — Entsorgungsgebiet Leinetal
Kurze Beschreibung: — zzgl. ca. 1 250 m3 aus Verbandskläranlagen des WAZ.
Bezeichnung des Loses: Fäkalschlammentsorgung Los 2 — Entsorgungsbereich Horsmar und Mihla
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In den Landkreisen Unstrut-Hainich und Wartburgkreis gelegene Ortschaften und Ortsteile im Verbandsgebiet des WAZ Obereichsfeld.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-19 📅
Name: Abwasser- Rohrreinigung Rohn GmbH
Postanschrift: Steinbrücker Ring 9
Postort: Nordhausen/Steinbrücken
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordhausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 564756.50 EUR 💰
Name: ARGE Abwasser- und Rohrreinigung Rohn GmbH / Kanalservice Goldhahn
Postort: Nordhausen
Gesamtwert des Auftrags: 263369.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
2. Verfahrensablauf nach § 12 a Thüringer Vergabegesetz Auf Anforderung der Vergabestelle hat der Bestbieter vor Zuschlagserteilung innerhalb von 5 Werktagen elektronisch über das Portal folgende Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes zu übermitteln:
Mehr anzeigen
1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Verpflichtung nach -§ 12 und 15 ThürVgG-Nachunternehmereinsatz,
1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgeldt und Entgeltgleichheit (§§ 10,12 Abs. 2 ThürVgG) 2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nach fruchtlosen Verstreichens dieser Frist durch den Bestbieter das Angebot ausgeschlossen wird, es sei denn die verpflichtenden Erklärungen und Nachweise im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes können nicht innerhalb dieser vorgegebenen Frist durch den Bestbieter beigebracht werden. Es bleibt ausschließlich der Vergabestelle vorbehalten, die vorgegebene Frist des § 12 a Abs. 1 ThürVgG zu verlängern, sofern die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des vorgelegten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen die Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen die Vergabevorschriften, welche sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig wenn die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Auf die §§ 134 und 135 GWB wird hingewiesen. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt — Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Quelle: OJS 2021/S 040-100135 (2021-02-23)