Fassadenarbeiten für Parkhaus-Neubau

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Gewerk Fassadenarbeiten Industrieglasfassade.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-06 Auftragsbekanntmachung
2020-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-07-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Referenznummer: 61/50066209
Kurze Beschreibung: Gewerk Fassadenarbeiten Industrieglasfassade.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Metallbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: baueinkauf@gsi.de 📧
Telefon: +49 615971-1966 📞
Fax: +49 615971-2742 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDVL/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDVL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 004-003992
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Montage einer Industrieglasfassade für ein Parkhaus über eine Fassadenfläche von ca. 2 175 qm. Die Gesamtfassadenfläche des 9-geschossigen Parkhauses beträgt ca. 4 444 qm über alle Ansichten, davon werden ca. 2 175 qm verglast. Zusätzlich ist im Bereich der Treppenhauskerne zwischen Massivbauteil und Profilglasfassade insgesamt an vier Stellen ein vertikal verlaufendes Brandschott mit Systemzulassung einzubauen, sowie insgesamt 4 Vordächer herzustellen und zu montieren.
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Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
Zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
Zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
— für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall,
— für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Als vergleichbar gelten abgeschlossene Projekte bezüglich der Herstellung und Errichtung von Glasfassaden mit ähnlichem Konstruktionsprinzip wie in der ausgeschriebenen Leistung angefragt. Die einzureichenden Referenzprojekte sind auf den Formblättern od. ggfs. auf weiteren Blättern genau zu beschreiben hinsichtlich Baukonstruktion, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Netto-Baukosten, sowie Angaben zur Bauzeit.
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Den Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
— Zertifizierung nach DIN EN 1090 (oder vergleichbar) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zur Herstellung von Geländern, Treppen und allen tragenden Bauteilen, die nicht Bestandteil der tragenden Gebäudestruktur sind, ist eine Zertifizierung gemäß DIN EN 1090 (oder vergleichbar) erforderlich,
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— Nachweis bezüglich Sachkunde Brandschottungen mit Zertifikat (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für die Ausführung der Brandschottungen ist ein Sachkundenachweis für Brandschottungen mit Zertifikat einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 20:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle der GSI
Zusätzliche Informationen: Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDVL/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDVL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 004-003992 (2020-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 269340.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 061-144983
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 004-003992
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDTM

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Montage einer Industrieglasfassade für ein Parkhaus über eine Fassadenfläche von ca. 2 175 qm. Die Gesamtfassadenfläche des 9-geschossigen Parkhauses beträgt ca. 4 444 qm über alle Ansichten, davon werden ca. 2 175 qm verglast. Zusätzlich ist im Bereich der Treppenhauskerne zwischen Massivbauteil und Profilglasfassade insgesamt an 4 Stellen ein vertikal verlaufendes Brandschott mit Systemzulassung einzubauen, sowie insgesamt 4 Vordächer herzustellen und zu montieren.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-24 📅
Name: Glas-Lerchenmüller GmbH
Postanschrift: Salzstraße 186
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland 🇩🇪
Heilbronn, Landkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.glas-lerchenmueller.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 269340.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Quelle: OJS 2020/S 061-144983 (2020-03-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 269340.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: b.wiedenmann-stahl@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159711966 📞
Fax: +49 6159712742 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 132-322683
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 061-144983
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fassadenarbeiten für Parkhaus-Neubau
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Montage einer Industrieglasfassade für ein Parkhaus über eine Fassadenfläche von ca. 2 175 qm.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE711

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Der Bewerber/ Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 132-322683 (2020-07-07)
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