Die steigenden Studentenzahlen an den Hochschulen in Freising erfordern ein zusätzliches Wohnraumangebot. Daher wird derzeit eine weitere Studentenwohnanlage mit 119 Studentenappartements in der Giggenhauser Straße in Freising errichtet. Der Neubau entsteht über einer ebenerdigen Parkgarage, die sockelartig unter 3 Gebäude geschoben wird. Zwischen den 3 versetzt angeordneten Neubauten entstehen Hofzonen und Terrassenflächen, die der Erschließung und dem Aufenthalt der Studenten dienen. Die Baufeinreinigung umfasst die Außenreinigung der Außenfassaden und Fenster und des Außenbereichs, die Reinigung der Attika und Dachaufbauten, der Flure, Treppenhäuser, Windfänge, Gemeinschafts-, Wohn- und Lager- bzw. Technikräume sowie eines Aufzugs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: Verg_EU-026_20
Kurze Beschreibung:
Die steigenden Studentenzahlen an den Hochschulen in Freising erfordern ein zusätzliches Wohnraumangebot. Daher wird derzeit eine weitere Studentenwohnanlage mit 119 Studentenappartements in der Giggenhauser Straße in Freising errichtet.
Der Neubau entsteht über einer ebenerdigen Parkgarage, die sockelartig unter 3 Gebäude geschoben wird. Zwischen den 3 versetzt angeordneten Neubauten entstehen Hofzonen und Terrassenflächen, die der Erschließung und dem Aufenthalt der Studenten dienen.
Die Baufeinreinigung umfasst die Außenreinigung der Außenfassaden und Fenster und des Außenbereichs, die Reinigung der Attika und Dachaufbauten, der Flure, Treppenhäuser, Windfänge, Gemeinschafts-, Wohn- und Lager- bzw. Technikräume sowie eines Aufzugs.
Die steigenden Studentenzahlen an den Hochschulen in Freising erfordern ein zusätzliches Wohnraumangebot. Daher wird derzeit eine weitere Studentenwohnanlage mit 119 Studentenappartements in der Giggenhauser Straße in Freising errichtet.
Der Neubau entsteht über einer ebenerdigen Parkgarage, die sockelartig unter 3 Gebäude geschoben wird. Zwischen den 3 versetzt angeordneten Neubauten entstehen Hofzonen und Terrassenflächen, die der Erschließung und dem Aufenthalt der Studenten dienen.
Die Baufeinreinigung umfasst die Außenreinigung der Außenfassaden und Fenster und des Außenbereichs, die Reinigung der Attika und Dachaufbauten, der Flure, Treppenhäuser, Windfänge, Gemeinschafts-, Wohn- und Lager- bzw. Technikräume sowie eines Aufzugs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Datum des Beginns: 2020-06-22 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184364
ABl. S-Ausgabe: 78
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die steigenden Studentenzahlen an den Hochschulen in Freising erfordern ein zusätzliches Wohnraumangebot. Daher wird derzeit eine weitere Studentenwohnanlage mit 119 Studentenappartements in der Giggenhauser Straße in Freising errichtet.
Der Neubau entsteht über einer ebenerdigen Parkgarage, die sockelartig unter 3 Gebäude geschoben wird. Zwischen den 3 versetzt angeordneten Neubauten entstehen Hofzonen und Terrassenflächen, die der Erschließung und dem Aufenthalt der Studenten dienen.
Der Neubau entsteht über einer ebenerdigen Parkgarage, die sockelartig unter 3 Gebäude geschoben wird. Zwischen den 3 versetzt angeordneten Neubauten entstehen Hofzonen und Terrassenflächen, die der Erschließung und dem Aufenthalt der Studenten dienen.
Die Baufeinreinigung umfasst die Außenreinigung der Außenfassaden und Fenster und des Außenbereichs, die Reinigung der Attika und Dachaufbauten, der Flure, Treppenhäuser, Windfänge, Gemeinschafts-, Wohn- und Lager- bzw. Technikräume sowie eines Aufzugs.
Die Baufeinreinigung umfasst die Außenreinigung der Außenfassaden und Fenster und des Außenbereichs, die Reinigung der Attika und Dachaufbauten, der Flure, Treppenhäuser, Windfänge, Gemeinschafts-, Wohn- und Lager- bzw. Technikräume sowie eines Aufzugs.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages
Auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 078-184364 (2020-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10249.8 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 8938196123📞
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-16 📅
Name: Ursus Gebäudereinigung GmbH
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10249.8 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 17
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: