Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ferienspiele Sommerferien 2021-2024
87-2020-EU
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Kinderferienlagern📦
Kurze Beschreibung: Durchführung Ferienspiele in den Sommerferien 2021-2024.
1️⃣
Ort der Leistung: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Worms
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtverwaltung Worms schreibt für die Jahre 2021-2024 die Ferienspiele für Kinder in den Sommerferien aus.
Es handelt sich hierbei um ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtverwaltung Worms schreibt für die Jahre 2021-2024 die Ferienspiele für Kinder in den Sommerferien aus.
Es handelt sich hierbei um ein elternentlastendes Ganztagesangebot.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis Eintragung Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
— Stellungnahme Geeignetheit des Trägers gem. Ausschreibungstext;
— Vorlage einer Konzeption gem. Ausschreibungstext;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Stellungnahme Geeignetheit des Trägers gem. Ausschreibungstext;
— Vorlage einer Konzeption gem. Ausschreibungstext;
— Kostenplan;
— formlose Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung gem. § 77 SGB-VIII.
Auf Verlangen vorzulegen:
— Nachweis Umsatz in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren, soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-18
10:20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-18
10:20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651-9494511📞
Fax: +49 651-949477511 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Worms, Abteilung 6.4 – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6241-853-6402📞
Fax: +49 6241-853-6499 📠
Quelle: OJS 2020/S 202-489677 (2020-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Worms
Postleitzahl: 67549
Telefon: +49 62418536409📞
Fax: +49 62418536499 📠
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 202-489677
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Fereinspiele Sommer 2021-2024
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pme Familienservice gGmbH Frankfurt
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 295 977 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Stadtverwaltung Worms - Zentrale Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Telefon: +49 62418536409📞
E-Mail: ausschreibungen@worms.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 015-033651 (2021-01-19)