Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden soll die technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 5, Erneuerung der BMA/EMA, (LP 2-9) § 53 ff HOAI. (Stufenweise Beauftragung).
Bei dem Objekt (ZKM-Gebäudekomplex) handelt es sich um einen denkmalgeschützten Hallenbau aus Anfang des 20. Jahrhunderts. Seit Ende der 1990er Jahre wird das Gebäude von den Museen Städtische Galerie, Zentrum für Kunst und Medien ZKM sowie der Hochschule für Gestaltung HfG genutzt. Das Gebäude ist 312 m lang und ca. 60 m breit. Es gliedert sich in 10 Lichthöfe, hat 3 Vollgeschosse und ein Mansardengeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Mansarde und Keller dienen als Technik- und Lagerbereiche. Alle anderen Bereiche werden zu musealen Zwecken bzw. im Rahmen der Hochschule für Gestaltung genutzt. Im 3. OG befinden sich Verwaltungsbereiche. Bereiche des Erdgeschosses sind Versammlungsstätten.
Aufgabe:
Die bestehenden Brandmelde- und die Einbruchmeldeanlagen von Siemens sind zum Jahr 2023 abgekündigt und müssen erneuert werden.
Die Schutzziele für das Gebäude sind auf die aktuellen Bedarfe abzustimmen, die sicherheitstechnischen Anlagen entsprechend anzupassen. Normen und Richtlinien sind zu berücksichtigen.
Die Umbaumaßnahme umfasst die Erneuerung und Anpassung für folgende Anlagen:
— Brandmeldeanlagen (Siemens), Kategorie 1 Vollschutz,
— Alarmierungsanlagen/ELA,
— Einbruchmeldeanlage nach VDS Klasse C, SG 3,
— Kameraüberwachungsanlagen.
Die Brandmeldetechnik (Siemens) wurde teilweise bereits im Rahmen der Sprinklersanierung Lichthöfe 6-10 im Jahr 2015 erneuert, hier sind fabrikatsgebundene Fortführungsmaßnahmen erforderlich.
Die Einbruchmeldeanlage (derzeit Siemens) muss mitsamt Kabelanlage geplant und erneuert werden.
Brandmeldeanlage und Einbruchmeldeanlage sollen zukünftig als eigenständige Anlagen betrieben und deshalb getrennt werden.
Projektkoordination:
Die Installationsarbeiten in den verschiedenen Bereichen werden im laufenden Betrieb durchgeführt.
Die Bauarbeiten in Museumsbereichen dürfen ausschließlich ausgeführt werden, wenn die Kunstgegenstände und Bilder entfernt bzw. Einrichtungen geschützt sind.
Demzufolge ist eine frühzeitige Abstimmung der Bauzeiten in mehreren Bauabschnitten mit den jeweiligen Nutzern erforderlich. Aufgrund der sicherheitstechnischen Belange ist mit einem erhöhten Koordinationsaufwand zu rechnen. Ggf. sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Die Versammlungsstättenrichtlinien müssen beachtet werden.
Kosten:
Auf der Grundlage des Kostenrahmens Stand Oktober 2019 ergibt sich folgender Kostenstand:
— KG 200-700: ca. 5 071 000 EUR (brutto),
— KG 300: ca. 636 650 EUR (brutto),
— KG 400: ca. 3 169 200 EUR (brutto),
— davon Kostengruppe 450 ca. 3 169 200 EUR (brutto).
Aktueller Projektstand:
Zum Projekt gibt es eine umfassende Bestandsaufnahme und eine Machbarkeitsstudie.
Der Beginn der Planung ist im Juni 2020 vorgesehen. Die Ausführung der Baumaßnahmen erfolgt in mehreren Bauabschnitten und soll im November 2021 beginnen. Das Bauende ist im Juli 2023 vorgesehen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mit Abschluss des Verfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und, vorbehaltlich der erforderlichen Freigaben, ggf. die Leistungsphasen 5-9.
Die Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb und in Bauabschnitten.
Laufzeit des Vertrags:
Beginn: ca. Juni 2020
Ende: ca. Juli 2023
Laufzeit ca. 38 Monate.