Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. In Anlehnung an das Arbeitsblatt FW 401 wird vom Auftraggeber Sand in den Dehnungsbereichen eingesetzt, um die thermisch verursachten Dehnungen der KMR aufzunehmen. Dieses sogenannte „Sandkissen“ sind nach Vorgabe der Ausführungsplanung einzubringen und dürfen nicht durch herkömmliche Dehnpolster aus PU-Schaum ersetzt werden. Die angebotenen Komponenten müssen für diese Verlegeweise geeignet sein. Dies ist durch die zu erbringenden materialspezifischen Planungsleistungen zu bestätigen.
2. Vorlage der unten geforderten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer),
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Leistungen/Rolle des Referenzgebers,
— Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung,
— Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto,
— Gesamtkosten des Projektes,
— Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer),
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand: Vorlage von mindestens 2 Referenzen
— über Lieferaufträge betreffend Fernwärmematerial, welches mit den im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Materiallieferungen vergleichbar ist (z. B. vergleichbarer Mengenumfang, nämlich mindestens 2.0000 m, Nennweite um DN 350),
— mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 450 000 EUR pro Referenz,
— welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 2 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
3. Ein Konzept aus dem nachvollziehbar hervorgeht, wie eine hohe Qualität bei der Auftragsabwicklung sichergestellt werden soll. Hierzu gehören insbesondere die Darstellung des Arbeitsablaufes vom Bestelleingang bis zur Auslieferung des Materials, die Beschreibung zur Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten bei fehler- oder mangelhaften Lieferungen, die Beschreibung der Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten bei notwendigen Abweichungen gegenüber der Ursprungsplanung sowie die Beschreibung zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Schaumqualität z. B. in Folge kontinuierlicher Schaumprüfungen.
4. Übersicht über die jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den vergangenen 3 Geschäftsjahren. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils
— Durchschnittlich 30 fest angestellte Mitarbeiter vorweisen kann.
5. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt. Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass die technische Ausstattung zur Durchführung vergleichbarer Aufträge geeignet ist.
6. Bewerber muss über Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügen.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten (technische Ausstattung, das Personal oder die Referenzen) eines anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft, wird dieses nur gewertet, wenn das andere Unternehmen oder der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 7. abgibt.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Die Qualifikation und die Erfahrung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Leitungspersonals und der daraus zu erwartende Einfluss auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung kann auch im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV, Art. 82 Abs. 2 lit. a RL 2014/25/EU).