Fernwärme Knielingen

Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH

Lieferung von Fernwärmerohren und -formteilen in den Nennweiten DN 50 und DN 350 aus Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) gemäß DIN EN 253 sowie zugehöriger Verbindungsmuffen für den Bau einer FW-Verteilerleitung in Karlsruhe-Knielingen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-06 Auftragsbekanntmachung
2021-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärme
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fernwärmerohren und -formteilen in den Nennweiten DN 50 und DN 350 aus Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) gemäß DIN EN 253 sowie zugehöriger Verbindungsmuffen für den Bau einer FW-Verteilerleitung in Karlsruhe-Knielingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernwärme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohrformteile 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Postanschrift: Daxlander Str. 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.Netzservice-swka.de 🌏
E-Mail: dariane.tanne@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721 / 599-1923 📞
Fax: +49 721 / 599-1919 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18382586 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E18382586 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-11 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 154-377980
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt. 2. Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, Jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt, ab Februar 2021 im Stadtteil Karlsruhe-Knielingen eine Fernwärmeverteilerleitung zu verlegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, folgende Leistungen zu beschaffen:
— Lieferung einheitlicher Fernwärmerohre;
— Lieferung zugehöriger Formteile;
— Durchführung der mit den Lieferungen zusammenhängenden Qualitätskontrollen einschließlich der Abnahme der Planungen der Auftraggeberin (insbesondere in Bezug auf die statischen Auslegungen bei Verlegung).
Bei dem Material handelt es sich um KM-Rohre der Nennweiten DN 50 und DN 350; ca. 2 300 Meter sollen geliefert werden. Die Lieferung des vorgenannten Materials soll im Zeitraum Februar 2021 bis voraussichtlich Frühjahr 2022 erfolgen. Die Lieferungen sollen nach derzeitigem Stand in 3 Bauabschnitten abgerufen werden. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe Knielingen — Stora Enso Areal

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vom Bewerber — bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert — sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und — im Falle der Bewerbergemeinschaft — Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
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2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als 3 Monate);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 GWB für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen;
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB;
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
7. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird;
8. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt;
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9. Verpflichtungserklärungen (Erklärung zur Eignungsleihe) anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren
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Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen durch die SWKA vorgehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens die doppelte Höhe der Angebotssumme erreichte.
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2. Vorlage einer Deckungszusage einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, aus welcher jeweils für den einzelnen Versicherungsfall eine Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Umweltschäden und mindestens das Zweifache dieser Summen als jährlichen Maximaldeckungsgrenzen für eine Summe von Versicherungsfällen hervorgeht.
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3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
4. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
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Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
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Mindeststandards:
Der Ausstellungszeitpunkt sämtlicher Erklärungen und Nachweise darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht länger als drei (3) Monate verstrichen sein.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt. Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieses andere Unternehmen oder deren Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.1.1) 7. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.1.2) 1. und 2. seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
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Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 3 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. In Anlehnung an das Arbeitsblatt FW 401 wird vom Auftraggeber Sand in den Dehnungsbereichen eingesetzt, um die thermisch verursachten Dehnungen der KMR aufzunehmen. Dieses sogenannte „Sandkissen“ sind nach Vorgabe der Ausführungsplanung einzubringen und dürfen nicht durch herkömmliche Dehnpolster aus PU-Schaum ersetzt werden. Die angebotenen Komponenten müssen für diese Verlegeweise geeignet sein. Dies ist durch die zu erbringenden materialspezifischen Planungsleistungen zu bestätigen.
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2. Vorlage der unten geforderten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer),
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu
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— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Leistungen/Rolle des Referenzgebers,
— Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung,
— Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto,
— Gesamtkosten des Projektes,
— Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer),
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand: Vorlage von mindestens 2 Referenzen
— über Lieferaufträge betreffend Fernwärmematerial, welches mit den im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Materiallieferungen vergleichbar ist (z. B. vergleichbarer Mengenumfang, nämlich mindestens 2.0000 m, Nennweite um DN 350),
— mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 450 000 EUR pro Referenz,
— welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 2 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
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3. Ein Konzept aus dem nachvollziehbar hervorgeht, wie eine hohe Qualität bei der Auftragsabwicklung sichergestellt werden soll. Hierzu gehören insbesondere die Darstellung des Arbeitsablaufes vom Bestelleingang bis zur Auslieferung des Materials, die Beschreibung zur Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten bei fehler- oder mangelhaften Lieferungen, die Beschreibung der Sicherstellung kurzer Reaktionszeiten bei notwendigen Abweichungen gegenüber der Ursprungsplanung sowie die Beschreibung zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Schaumqualität z. B. in Folge kontinuierlicher Schaumprüfungen.
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4. Übersicht über die jahresdurchschnittliche personelle Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den vergangenen 3 Geschäftsjahren. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils
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— Durchschnittlich 30 fest angestellte Mitarbeiter vorweisen kann.
5. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt. Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass die technische Ausstattung zur Durchführung vergleichbarer Aufträge geeignet ist.
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6. Bewerber muss über Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügen.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten (technische Ausstattung, das Personal oder die Referenzen) eines anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft, wird dieses nur gewertet, wenn das andere Unternehmen oder der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 7. abgibt.
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Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Die Qualifikation und die Erfahrung des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Leitungspersonals und der daraus zu erwartende Einfluss auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung kann auch im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV, Art. 82 Abs. 2 lit. a RL 2014/25/EU).
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Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 3 Bietern, die den geringsten Preis geboten haben, in Verhandlungen zu treten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dariane Dank-Tanne
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18382586 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt.
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2. Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD,
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Jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
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4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
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8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
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9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
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11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Postanschrift: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 7112005-1328 📞
Fax: +49 7112005-601328 📠
Quelle: OJS 2020/S 154-377980 (2020-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 154-377980
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fernwärmerohren und –formteilen in den Nennweiten DN 50 und DN 350 aus Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) gemäß DIN EN 253 sowie zugehöriger Verbindungsmuffen für den Bau einer FW-Verteilerleitung in Karlsruhe-Knielingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 020-048053
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 154-377980
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt. 2. Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, Jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Lieferung einheitlicher Fernwärmerohre,
— Lieferung zugehöriger Formteile,
Bei dem Material handelt es sich um KM-Rohre der Nennweiten DN 50 und DN 350; ca. 2 300 Meter sollen geliefert werden. Die Lieferung des vorgenannten Materials soll im Zeitraum Februar 2021 bis voraussichtlich Frühjahr 2022 erfolgen. Die Lieferungen sollen nach derzeitigem Stand in 3 Bauabschnitten abgerufen werden. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe Knielingen – Stora Enso Areal

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
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Quelle: OJS 2021/S 020-048053 (2021-01-26)