Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück). Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100/80/65/50/40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.
Auftragsbekanntmachung (2020-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fernheizleitungsnetzen
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück).
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100/80/65/50/40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück).
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100/80/65/50/40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fernheizleitungsnetzen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Neuverlegung von Rohrleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29 📅
Datum des Beginns: 2021-01-07 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 123-302340
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2. und III.1.3.können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
2. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist ausschließlich elektronisch unter der o. a. URL möglich.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1. genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
Machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2. und III.1.3.können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
2. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist ausschließlich elektronisch unter der o. a. URL möglich.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1. genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
Machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück).
Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück).
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100/80/65/50/40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100/80/65/50/40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Betriebsfertige Verlegung einer Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von insg. ca. 315 m (DN 100 ca. 150 m; DN 80 ca. 80 m; DN 65 ca. 50 m; DN 50 ca. 35 m); Grabentiefe ca. 1,20 m-2,00 m (Start und Zielgrube der Durchpressung bis zu 5,00 m Tiefe); Grabenbreite ca. 1,00 m-1,20 m. Im Zuge der Leitungsverlegung erforderliche Tiefbau- und Oberflächen-wiederherstellungsarbeiten. Rohre für die MSR Technik sind mitzuverlegen. Rohrmaterial, überwiegend Kunststoffmantelrohr DN 100/80/65/50/40 für die Fernwärme, die Stahlrohre für die Durchpressung DN 300 sowie das Leerrohr für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse)) werden vom AG beigestellt.
Betriebsfertige Verlegung einer Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von insg. ca. 315 m (DN 100 ca. 150 m; DN 80 ca. 80 m; DN 65 ca. 50 m; DN 50 ca. 35 m); Grabentiefe ca. 1,20 m-2,00 m (Start und Zielgrube der Durchpressung bis zu 5,00 m Tiefe); Grabenbreite ca. 1,00 m-1,20 m. Im Zuge der Leitungsverlegung erforderliche Tiefbau- und Oberflächen-wiederherstellungsarbeiten. Rohre für die MSR Technik sind mitzuverlegen. Rohrmaterial, überwiegend Kunststoffmantelrohr DN 100/80/65/50/40 für die Fernwärme, die Stahlrohre für die Durchpressung DN 300 sowie das Leerrohr für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse)) werden vom AG beigestellt.
Beginn der Trasse und Verlauf:
Die Leitung beginnt als P-Abzweig an der bestehenden FW-Leitung in der Kreuzung Franz-Joseph-Buss-Strasse und Nell-Breuning-Ring und dem Einbau von Absperrungen in DN 100. Weiter geht es am südwestlichen Straßenrand des Nell-Breunig-Ring bis zur Karlsruher Straße. In diesem Streckenabschnitt muss eine E-Muffe für die elektrische Vorspannung der Leitung mit verbaut werden. In der Karlsruher Straße befindet sich eine Bahnstrecke (Straßenbahn), die mittels einer Durchpressung mit Stahlschutzrohren DN 300 in ca. 5 m Tiefe gequert werden muss. Anschließend wird die Leitung am nordöstlichen Straßenrand verlegt und
Die Leitung beginnt als P-Abzweig an der bestehenden FW-Leitung in der Kreuzung Franz-Joseph-Buss-Strasse und Nell-Breuning-Ring und dem Einbau von Absperrungen in DN 100. Weiter geht es am südwestlichen Straßenrand des Nell-Breunig-Ring bis zur Karlsruher Straße. In diesem Streckenabschnitt muss eine E-Muffe für die elektrische Vorspannung der Leitung mit verbaut werden. In der Karlsruher Straße befindet sich eine Bahnstrecke (Straßenbahn), die mittels einer Durchpressung mit Stahlschutzrohren DN 300 in ca. 5 m Tiefe gequert werden muss. Anschließend wird die Leitung am nordöstlichen Straßenrand verlegt und
Wechselt nach ca. 35 m auf die südwestliche Straßenseite und verläuft dann weiter bis zum Haus Nr. 7b. Auf der gesamten Leitungstrasse werden noch 2 Entlüftungen/Entleerungen nach Angabe des AG eingebaut.
Neben der Verteilerleitung müssen 4 Fernwärmehausanschlussleitungen in den Dimensionen 1x DN 25 und 3x DN 40 erstellt werden.Im Zuge der Leitungsverlegung muss für die MSR Technik ein Leerrohr (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse)) mitverlegt werden.
Neben der Verteilerleitung müssen 4 Fernwärmehausanschlussleitungen in den Dimensionen 1x DN 25 und 3x DN 40 erstellt werden.Im Zuge der Leitungsverlegung muss für die MSR Technik ein Leerrohr (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse)) mitverlegt werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Soweit im Rahmen der Bauausführung erforderlich, ist eine Verlängerung der Bauzeit möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinstetten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters,
1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei Monate),
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs.4GWB für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen,
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen,
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird,
7. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E99149679 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E99149679 zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird,
3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist,
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung fristgerecht nachgekommen ist und keine Zahlungsrückstände bestehen,
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
6. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 5 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 5 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E99149679 zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E99149679 zur Verfügung.
Mindeststandards: Weitere Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Eignung zu prüfen:
1. Nachweis der Zertifizierung nach AGFW Richtlinie 601, FW 2,
2. Eigenerklärung, dass sämtliche für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter über folgende Qualifikationen verfügen.
a) gültiger Schulungsnachweis der Führer von Erdbaumaschinen nach DVGW Richtlinie GW 129,
b) gültiger Schulungsnachweis nach Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) 99.
3. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft.
3. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft.
Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der Ziffer III.1.2, Nr. 1 bis 5 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie nach den vorstehenden Nr. 1 und 2 zu Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklären.
Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der Ziffer III.1.2, Nr. 1 bis 5 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie nach den vorstehenden Nr. 1 und 2 zu Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E99149679 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E99149679 zur Verfügung.
Mindeststandards: Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 3 (drei) Bietern, die den geringsten Preis geboten haben, in Verhandlungen zu treten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 3 (drei) Bietern, die den geringsten Preis geboten haben, in Verhandlungen zu treten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2. und III.1.3.können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2. und III.1.3.können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
2. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist ausschließlich elektronisch unter der o. a. URL möglich.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1. genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1. genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
Machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Postanschrift: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 7112005-1328📞
Fax: +49 7112005-601328 📠
Quelle: OJS 2020/S 123-302340 (2020-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück).
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100 / 80 / 65 / 50 / 40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Betriebsfertige Herstellung von ca. 320 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in der Weinbrennerstr. (Nell-Breunig-Ring; Durchpressung unter der AVG Trasse in der Karlsruher Str.; Weinbrennerstr. bis Haus Nr. 7b) in Rheinstetten sowie Herstellung von 4 Fernwärmehausanschlüssen in den Dimensionen DN 25 (1 Stück) und DN 40 (3 Stück).
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100 / 80 / 65 / 50 / 40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2) und III.1.3) können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
2. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist ausschließlich elektronisch unter der o. a. URL möglich.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2) und III.1.3) können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
2. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist ausschließlich elektronisch unter der o. a. URL möglich.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100 / 80 / 65 / 50 / 40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Der Auftrag umfasst die Tiefbau-, und Rohrverlegungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Das Rohrmaterial im Fernwärmebereich ist überwiegend Kunststoffmantelrohr in den Dimensionen DN 100 / 80 / 65 / 50 / 40, und wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse) sind mitzuverlegen; Lieferung des Materials erfolgt ebenfalls bauseits.
Betriebsfertige Verlegung einer Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von insg. ca. 315 m (DN 100 ca. 150 m; DN 80 ca. 80 m; DN 65 ca. 50 m; DN 50 ca. 35 m); Grabentiefe ca. 1,20 m – 2,00 m (Start und Zielgrube der Durchpressung bis zu 5,00 m Tiefe); Grabenbreite ca. 1,00 m – 1,20 m. Im Zuge der Leitungsverlegung erforderliche Tiefbau- und Oberflächen-wiederherstellungsarbeiten. Rohre für die MSR Technik sind mitzuverlegen. Rohrmaterial, überwiegend Kunststoffmantelrohr DN 100 / 80 / 65 / 50 / 40 für die Fernwärme, die Stahlrohre für die Durchpressung DN 300 sowie das Leerrohr für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse)) werden vom AG beigestellt.
Betriebsfertige Verlegung einer Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von insg. ca. 315 m (DN 100 ca. 150 m; DN 80 ca. 80 m; DN 65 ca. 50 m; DN 50 ca. 35 m); Grabentiefe ca. 1,20 m – 2,00 m (Start und Zielgrube der Durchpressung bis zu 5,00 m Tiefe); Grabenbreite ca. 1,00 m – 1,20 m. Im Zuge der Leitungsverlegung erforderliche Tiefbau- und Oberflächen-wiederherstellungsarbeiten. Rohre für die MSR Technik sind mitzuverlegen. Rohrmaterial, überwiegend Kunststoffmantelrohr DN 100 / 80 / 65 / 50 / 40 für die Fernwärme, die Stahlrohre für die Durchpressung DN 300 sowie das Leerrohr für die MSR Technik (Speedpipe 24 x 7 mm + 1 x 7 mm (im Bereich der Hauptleitung) und 2 x 7 mm (für die Hausanschlüsse)) werden vom AG beigestellt.
Wechselt nach ca. 35 m auf die südwestliche Straßenseite und verläuft dann weiter bis zum Haus Nr. 7b. Auf der gesamten Leitungstrasse werden noch 2 Entlüftungen / Entleerungen nach Angabe des AG eingebaut.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-06 📅
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2) und III.1.3) können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, die Formulare gem. III.1.2) und III.1.3) können für den Teilnahmeantrag genutzt werden.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.