Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen wird die Heizungsanlage erneuert. Die vorhandene Gasheizung ist über 30 Jahre alt. Der Marktgemeinderat möchte die Wärmeenergieversorgung an einen externen Betreiber vergeben, der bereit ist, eine mit nachwachsenden Rohstoffen zu betreibende Heizungsanlage in Isen zu betreiben und die Schule an das vom Betreiber zu errichtende Wärmeverteilnetz anzuschließen. Die Wärmeenergieversorgung muss ab Juli 2023 garantiert sein. Sollte es zu unerwarteten Verzögerungen beim Bau der Fernwärmeanlage oder des Verteilnetzes kommen, muss sich der Betreiber bereits bei Vertragsabschluss verpflichten, eine Übergangslösung für maximal 2 Jahre in Form einer vorübergehend errichteten Heizungsanlage zu betreiben. Die Art und der Betrieb der Heizung dürfen weder den Schulbetrieb noch die Bewohner der angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigen noch dürfen die Kosten dabei höher sein als vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärmeversorgung der Grund- und Mittelschule Isen
Produkte/Dienstleistungen: Fernwärme📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen wird die Heizungsanlage erneuert. Die vorhandene Gasheizung ist über 30 Jahre alt. Der...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen wird die Heizungsanlage erneuert. Die vorhandene Gasheizung ist über 30 Jahre alt. Der Marktgemeinderat möchte die Wärmeenergieversorgung an einen externen Betreiber vergeben, der bereit ist, eine mit nachwachsenden Rohstoffen zu betreibende Heizungsanlage in Isen zu betreiben und die Schule an das vom Betreiber zu errichtende Wärmeverteilnetz anzuschließen. Die Wärmeenergieversorgung muss ab Juli 2023 garantiert sein. Sollte es zu unerwarteten Verzögerungen beim Bau der Fernwärmeanlage oder des Verteilnetzes kommen, muss sich der Betreiber bereits bei Vertragsabschluss verpflichten, eine Übergangslösung für maximal 2 Jahre in Form einer vorübergehend errichteten Heizungsanlage zu betreiben. Die Art und der Betrieb der Heizung dürfen weder den Schulbetrieb noch die Bewohner der angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigen noch dürfen die Kosten dabei höher sein als vereinbart.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 370 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 84424 Isen Bräuanger
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Wärmeenergie in das Schulgebäude einschließlich des Wärmetauschers. Der Energieverbrauch wird nach dem Wärmetauscher gemessen. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Wärmeenergie in das Schulgebäude einschließlich des Wärmetauschers. Der Energieverbrauch wird nach dem Wärmetauscher gemessen. Der Energieträger muss Wasser sein. Der Energiebedarf beträgt ca. 750 000 kWh/Jahr, wobei die Abnahme fast ausschließlich in der kalten Jahreszeit erfolgt. Der Betreiber verpflichtet sich, eine Biomasse- Heizungsanlage und das Leitungsnetz für den Transport des Heizwassers nach den örtlichen Bauvorschriften und den nationalen und europäischen Richtlinien und Vorschriften zu errichten und zu betreiben. Den nötigen Grundstückserwerb und die nötigen Grunddienstbarkeiten hat der Bewerber eigenständig zu betreiben. Die Biomasse im Sinne des §2 der Biomasseverordnung muss überwiegend aus Ressourcen stammen, die nicht weiter als 50 Kilometer vom Standort der Heizungsanlage entfernt sind. Alle Umweltschutz- und Emissionsauflagen sind einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Betreiber, ab Juli 2023 die Wärmeenergie zu liefern.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 370 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2033-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Besteht die Möglichkeit, nach Ablauf des Vertrags die Anlage wirtschaftlich weiter zu betreiben, kann der Vertrag entsprechend verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Gründung und Führung eines in der Europäischen Union zugelassenen Wirtschaftsbetriebes.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-25
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-23 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760📞
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
(3) Der Antrag ist gem. §160 Abs. 3 Satz 1 Nrn....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
(3) Der Antrag ist gem. §160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 252-634912 (2020-12-23)