— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Zur Bewertung des Angebots und zur Kontrolle der Angaben sowie zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der angebotenen Software in der Infrastruktur des Auftraggebers findet eine Teststellung statt. Dafür müssen vom Bieter zu dem Angebot kostenfrei 5 voll funktionsfähige Testlizenzen beziehungsweise eine Lizenz für 5 gleichzeitige Fernwartungssitzungen der im Falle des Zuschlags zu liefernden Software mit ausführlicher Dokumentation gemäß Ziffer 2.1.10 der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden.
Die Software sowie die ausführliche Dokumentation sind elektronisch per E-Mail oder auf einem Installationsmedium zu liefern. Die Installation der Software zur Teststellung muss ohne Zugriff auf das Internet möglich sein.
Hierzu fordert die Auftraggeberin die Bieter binnen eines Monats nach Ablauf der Angebotsfrist auf. Die Lieferung hat innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen zu erfolgen (maßgebend ist der Zeitpunkt der Anlieferung beim Auftraggeber).
Zur Vermeidung unnötigen Aufwands werden nur die Bieter zur Lieferung von Testversionen aufgefordert, die aufgrund der Angebotsunterlagen nicht bereits auszuschließen sind. Bieter, die aufgrund der Angebotsunterlagen bereits keine Zuschlagschance haben, werden zur Vermeidung unnötiger Aufwände ebenfalls nicht aufgefordert, Software für eine Teststellung zu liefern.
Das Angebot muss ausgeschlossen werden, wenn die Testversion nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an die Software (A-Kriterien) (siehe Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung) erfüllt beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweicht.
Neben der Überprüfung, ob die Anforderungen an die Software (A-Kriterien) aus Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung erfüllt sind, wird die Teststellung genutzt, um die Bewertung der B-Kriterien aus der Anlage 1 vorzunehmen.
Testversionen werden grundsätzlich nicht nachgefordert, da sie bewertungsrelevant sind. Dies gilt insbesondere auch für Testversionen, die nicht funktionsfähig sind, nicht dem angebotenen Produkt entsprechen oder nicht sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweichen.
Die Teststellung dauert bis zu 28 Kalendertage. Nach Zuschlagserteilung werden die elektronisch gelieferten Testlizenzen der unterlegenen Bieter einschließlich der gelieferten Dokumentationen durch die Auftraggeberin vollumfänglich von ihren IT-Systemen gelöscht. Das gegebenenfalls gelieferte Installationsmedium wird an die unterlegenen Bieter zurückgesandt.
Auf Anforderung der Auftraggeberin benennt der Bieter einen Ansprechpartner, der bei unvorhergesehenen technischen Problemen im Rahmen der Teststellung Auskunft erteilen kann.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.