Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme eines Baggers für das Wasserkraftwerk Bad Reichenhall der DB Energie GmbH
Im Rahmen der Umgestaltung des Einlaufbauwerkes am Wasserkraftwerk Bad Reichenhall soll der in diesem Bereich aufgestellte Bagger, welcher dem Befüllen eines bauseits bereitgestellten Abfallcontainers, der gelegentlichen Entnahme von Treibholz aus dem Bereich der Rechenanlage und dem Ausbaggern des Einlaufbereiches dient, durch einen neuen Bagger ersetzt werden. Mit dem neuen Bagger wird das Treibgut in einen bauseits bereitgestellten Container gefördert. Als Ersatz für das schräg liegende Förderband soll unterhalb der vorhandenen Längsförderbahn ein Hydraulikstempel bereitstehen, welcher nach dem Abwurf des Treibgutes von der oben liegenden Längsförderbahn das Treibgut mit großer Kraft nach vorne über eine neue Förderstrecke in Richtung Stützwandecke fördert / drückt. Außerdem ist das alte Hydraulikaggregat zurückzubauen und zu ersetzen. Um das Rückfallen des Treibgutes in den Stausee zu vermeiden, wird die umlaufende Stützwand treppenförmig erhöht. Weiterhin ist ein umlaufender Steg am Treibgutbunker als Zuwegung zum Bagger zu errichten. Im Rahmen der Montage und Inbetriebnahme sind keine Schnittstellen zu anderen Bauvorhaben innerhalb des Saalach-Kraftwerkes zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mechanische Bagger
Referenznummer: 20FEA45599
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umgestaltung des Einlaufbauwerkes am Wasserkraftwerk Bad Reichenhall soll der in diesem Bereich aufgestellte Bagger, welcher dem Befüllen eines bauseits bereitgestellten Abfallcontainers, der gelegentlichen Entnahme von Treibholz aus dem Bereich der Rechenanlage und dem Ausbaggern des Einlaufbereiches dient, durch einen neuen Bagger ersetzt werden. Mit dem neuen Bagger wird das Treibgut in einen bauseits bereitgestellten Container gefördert.
Als Ersatz für das schräg liegende Förderband soll unterhalb der vorhandenen Längsförderbahn ein Hydraulikstempel bereitstehen, welcher nach dem Abwurf des Treibgutes von der oben liegenden Längsförderbahn das Treibgut mit großer Kraft nach vorne über eine neue Förderstrecke in Richtung Stützwandecke fördert / drückt.
Außerdem ist das alte Hydraulikaggregat zurückzubauen und zu ersetzen.
Um das Rückfallen des Treibgutes in den Stausee zu vermeiden, wird die umlaufende Stützwand treppenförmig erhöht.
Weiterhin ist ein umlaufender Steg am Treibgutbunker als Zuwegung zum Bagger zu errichten.
Im Rahmen der Montage und Inbetriebnahme sind keine Schnittstellen zu anderen Bauvorhaben innerhalb des Saalach-Kraftwerkes zu beachten.
Im Rahmen der Umgestaltung des Einlaufbauwerkes am Wasserkraftwerk Bad Reichenhall soll der in diesem Bereich aufgestellte Bagger, welcher dem Befüllen eines bauseits bereitgestellten Abfallcontainers, der gelegentlichen Entnahme von Treibholz aus dem Bereich der Rechenanlage und dem Ausbaggern des Einlaufbereiches dient, durch einen neuen Bagger ersetzt werden. Mit dem neuen Bagger wird das Treibgut in einen bauseits bereitgestellten Container gefördert.
Als Ersatz für das schräg liegende Förderband soll unterhalb der vorhandenen Längsförderbahn ein Hydraulikstempel bereitstehen, welcher nach dem Abwurf des Treibgutes von der oben liegenden Längsförderbahn das Treibgut mit großer Kraft nach vorne über eine neue Förderstrecke in Richtung Stützwandecke fördert / drückt.
Außerdem ist das alte Hydraulikaggregat zurückzubauen und zu ersetzen.
Um das Rückfallen des Treibgutes in den Stausee zu vermeiden, wird die umlaufende Stützwand treppenförmig erhöht.
Weiterhin ist ein umlaufender Steg am Treibgutbunker als Zuwegung zum Bagger zu errichten.
Im Rahmen der Montage und Inbetriebnahme sind keine Schnittstellen zu anderen Bauvorhaben innerhalb des Saalach-Kraftwerkes zu beachten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-25 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 121-297496
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umgestaltung des Einlaufbauwerkes am Wasserkraftwerk Bad Reichenhall soll der in diesem Bereich aufgestellte Bagger, welcher dem Befüllen eines bauseits bereitgestellten Abfallcontainers, der gelegentlichen Entnahme von Treibholz aus dem Bereich der Rechenanlage und dem Ausbaggern des Einlaufbereiches dient, durch einen neuen Bagger ersetzt werden. Mit dem neuen Bagger wird das Treibgut in einen bauseits bereitgestellten Container gefördert.
Im Rahmen der Umgestaltung des Einlaufbauwerkes am Wasserkraftwerk Bad Reichenhall soll der in diesem Bereich aufgestellte Bagger, welcher dem Befüllen eines bauseits bereitgestellten Abfallcontainers, der gelegentlichen Entnahme von Treibholz aus dem Bereich der Rechenanlage und dem Ausbaggern des Einlaufbereiches dient, durch einen neuen Bagger ersetzt werden. Mit dem neuen Bagger wird das Treibgut in einen bauseits bereitgestellten Container gefördert.
Als Ersatz für das schräg liegende Förderband soll unterhalb der vorhandenen Längsförderbahn ein Hydraulikstempel bereitstehen, welcher nach dem Abwurf des Treibgutes von der oben liegenden Längsförderbahn das Treibgut mit großer Kraft nach vorne über eine neue Förderstrecke in Richtung Stützwandecke fördert / drückt.
Als Ersatz für das schräg liegende Förderband soll unterhalb der vorhandenen Längsförderbahn ein Hydraulikstempel bereitstehen, welcher nach dem Abwurf des Treibgutes von der oben liegenden Längsförderbahn das Treibgut mit großer Kraft nach vorne über eine neue Förderstrecke in Richtung Stützwandecke fördert / drückt.
Außerdem ist das alte Hydraulikaggregat zurückzubauen und zu ersetzen.
Um das Rückfallen des Treibgutes in den Stausee zu vermeiden, wird die umlaufende Stützwand treppenförmig erhöht.
Weiterhin ist ein umlaufender Steg am Treibgutbunker als Zuwegung zum Bagger zu errichten.
Im Rahmen der Montage und Inbetriebnahme sind keine Schnittstellen zu anderen Bauvorhaben innerhalb des Saalach-Kraftwerkes zu beachten.
Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme eines Baggers für das Wasserkraftwerk Bad Reichenhall der DB Energie GmbH.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Anlage 10: Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen
(nachstehend Auftraggeber genannt)
— AEB Ausgabe 1. Mai 2020
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 121-297496 (2020-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 665 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Name: BayWa AG
Postort: Traunstein
Land: Deutschland 🇩🇪 Traunstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 665 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.