Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Reptilienarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie: Coronella austriaca – Schlingnatter, Lacerta agilis – Zauneidechse, Lacerta bilineata – Westliche Smaragdeidechse, Natrix tessellata – Würfelnatter und Podarcis muralis – Mauereidechse. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild, die Überprüfung von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FFH-Monitoring Reptilien – Berichtsperiode 2020-2025
LfU_13_19/2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission...”
Kurze Beschreibung
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Reptilienarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie: Coronella austriaca – Schlingnatter, Lacerta agilis – Zauneidechse, Lacerta bilineata – Westliche Smaragdeidechse, Natrix tessellata – Würfelnatter und Podarcis muralis – Mauereidechse. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild, die Überprüfung von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Lose 1-5; vgl. auch Kapitel 3.6 der Anlage 1 (Bewerbungsbedingungen)
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Coronella austriaca – Schlingnatter
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers;
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz;
—...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers;
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz;
— Vor Ort im Gelände.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
1.3 FFH-Monitoring Reptilienarten in Rheinland-Pfalz
In RLP kommen 5 FFH-Reptilienarten in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Reptilienarten
— Coronella austriaca Schlingnatter
— Lacerta agilis Zauneidechse
— Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
— Natrix tessellata Würfelnatter
— Podarcis muralis Mauereidechse
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus:
1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RPL vorkommenden FFH-Reptilienarten;
2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG;
3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF Bundesstichprobenzahl;
4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF;
5. Erstellung eines Endberichtes
Ausführliche Beschreibungen der Leistungen können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Los 1 betrifft die Reptilienart Coronella austriaca Schlingnatter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG...”
Beschreibung der Optionen
Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-e der Vergabeunterlagen).
Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist – insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen.
Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren.
Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz „Stichprobenflächen“ im Shapeformat (Anlage LB 5) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attribuierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 0001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen.
Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lacerta agilis - Zauneidechse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
—...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
1.3 FFH-Monitoring Reptilienarten in Rheinland-Pfalz
In RLP kommen 5 FFH-Reptilienarten in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Reptilienarten
— Coronella austriaca Schlingnatter
— Lacerta agilis Zauneidechse
— Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
— Natrix tessellata Würfelnatter
— Podarcis muralis Mauereidechse
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus:
1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RPL vorkommenden FFH-Reptilienarten;
2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG;
3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF Bundesstichprobenzahl;
4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF;
5. Erstellung eines Endberichtes
Ausführliche Beschreibungen der Leistungen können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Los 2 betrifft die Reptilienart Lacerta agilis - Zauneidechse.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprü-fung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG...”
Beschreibung der Optionen
Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprü-fung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Aus-nahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-e der Vergabeunterlagen).
Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat be-steht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beein-trächtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehö-riger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist - insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungs-unterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen.
Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren.
Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz "Stichprobenflä-chen" im Shape-format (Anlage LB 5) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attri-buierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 0001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen.
Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lacerta bilineata - Westliche Smaragdeidechse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
1.3 FFH-Monitoring Reptilienarten in Rheinland-Pfalz
In RLP kommen 5 FFH-Reptilienarten in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Reptilienarten
— Coronella austriaca Schlingnatter
— Lacerta agilis Zauneidechse
— Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
— Natrix tessellata Würfelnatter
— Podarcis muralis Mauereidechse
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus:
1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RPL vorkommenden FFH-Reptilienarten;
2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG;
3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF Bundesstichprobenzahl;
4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF;
5. Erstellung eines Endberichtes
Ausführliche Beschreibungen der Leistungen können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Los 3 betrifft die Reptilienart Lacerta bilineata - Westliche Smaragdeidechse.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Natrix tessellata - Würfelnatter
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
1.3 FFH-Monitoring Reptilienarten in Rheinland-Pfalz
In RLP kommen 5 FFH-Reptilienarten in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Reptilienarten
— Coronella austriaca Schlingnatter
— Lacerta agilis Zauneidechse
— Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
— Natrix tessellata Würfelnatter
— Podarcis muralis Mauereidechse
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus:
1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RPL vorkommenden FFH-Reptilienarten;
2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG;
3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF Bundesstichprobenzahl;
4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF;
5. Erstellung eines Endberichtes
Ausführliche Beschreibungen der Leistungen können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Los 1 betrifft die Reptilienart Natrix tessellata - Würfelnatter.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Podarcis muralis - Mauereidechse
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
1.3 FFH-Monitoring Reptilienarten in Rheinland-Pfalz
In RLP kommen 5 FFH-Reptilienarten in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Reptilienarten
— Coronella austriaca Schlingnatter
— Lacerta agilis Zauneidechse
— Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
— Natrix tessellata Würfelnatter
— Podarcis muralis Mauereidechse
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus:
1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RPL vorkommenden FFH-Reptilienarten;
2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG;
3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF Bundesstichprobenzahl;
4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF;
5. Erstellung eines Endberichtes
Ausführliche Beschreibungen der Leistungen können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Los 5 betrifft die Reptilienart Podarcis muralis - Mauereidechse.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 10) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6 dass:
1. er mindestens 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6 dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 1.1.2008 liegt, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Reptilien vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfeldern haben:
— Kartierung von Reptilien;
— Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Reptilien;
— Kartierung und Bewertung von FFH-Habitaten;
— Weitere faunistische Kartierungen.
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen jedoch insgesamt mindestens 2 der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein, wobei es sich bei mindestens einer Referenz um eine Kartierung von Reptilien oder die Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Reptilien handeln muss.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
— Biologie;
— Landespflege;
— Biogeographie oder Geographie;
— Zoologie, Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie;
— Naturschutz;
— Umweltwissenschaften und Nachhaltigkeitswissenschaften mit entsprechendem Schwerpunkt aus den oben aufgeführten Abschlüssen.
3. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über folgenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung Reptilien und/oder Bewertung von Reptilien Habitaten und/oder Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Reptilien,
b) Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten,
c) Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1. ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 2. und 3. für jede Person mittels der Anlage 11 darzulegen. Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht möglich ist, hat er die Gründe nachvollziehbar und ausführlich im Angebotsanschreiben darzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-03
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die...”
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierte E-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internet bereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 25.5.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattangeboten im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5ED
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 083-196428 (2020-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Coronella austriaca - Schlingnatter
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
—...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im Gelände.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG...”
Beschreibung der Optionen
Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-e der Vergabeunterlagen).
Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist – insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen.
Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren.
Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz „Stichprobenflächen" im Shapeformat (Anlage LB 5) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attribuierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 0001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen.
Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 083-196428
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Coronella austriaca – Schlingnatter
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lacerta agilis - Zauneidechse
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Sigrid Lenz
Postanschrift: Hüffelsheimer Str. 51a
Postort: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55545
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bad Kreuznach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Lacerta bilineata - Westliche Smaragdeidechse
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Natrix tessellata - Würfelnatter
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Podarcis muralis - Mauereidechse
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Preisangaben dienen als Platzhalter
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5Q9
Quelle: OJS 2020/S 217-532207 (2020-11-02)