FFK_Sigeko

Kreiskliniken Böblingen gGmbH

Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für den Neubau des geplanten Flugfeldklinikums, das als Zentralversorgungskrankenhaus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen auf dem Flugfeldareal an der Schnittstelle zwischen den beiden Städten Böblingen und Sindelfingen entsteht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-30 Auftragsbekanntmachung
2020-10-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: FFK_Sigeko
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für den Neubau des geplanten Flugfeldklinikums, das als Zentralversorgungskrankenhaus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen auf dem Flugfeldareal an der Schnittstelle zwischen den beiden Städten Böblingen und Sindelfingen entsteht.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiskliniken Böblingen gGmbH
Postanschrift: Arthur-Gruber-Straße 70
Postleitzahl: 71065
Postort: Sindelfingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
E-Mail: info@klinikverbund-suedwest.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDLKT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDLKT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-05 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 087-207758
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDLKT

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für den Neubau des geplanten Flugfeldklinikums. Das Flugfeldklinikum entsteht als Zentralversorgungskrankenhaus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen auf dem Flugfeldareal an der Schnittstelle zwischen den beiden Städten Böblingen und Sindelfingen. Es ist durch seine kompakte und komplexe Bauweise und ein umfassendes Verkehrs- und Wegenetz im Umfeld (Bahnhof Böblingen mit S-Bahn-Anschluss in 700 m Entfernung, Bushaltestelle an Calwer Straße direkt am Baufeld, etc.) gekennzeichnet.
Mehr anzeigen
Der zu planende Neubau des Flugfeldklinikums wird voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 52 000 m
Es werden voraussichtlich 50 Gewerke bzw. an der Ausführung beteiligte Firmen tätig sein.
Die Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich ca. 48 Monate.
Alle an den Bauherrn und an die Fachplaner zu übergebenden Unterlagen/Daten müssen zusätzlich in einen Projektdatenraum hochgeladen werden.
Das Projekt ist nach dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg förderfähig.
Im Zuge der Ausführungsplanung kann es zu einer Aufteilung in Bauabschnitte kommen.
Die voraussichtlichen Projektkosten des Neubaus Flugfeldklinikum in Höhe von EUR 493 Mio. brutto entspricht der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuellen Kostenberechnung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Zusätzlich behält sich der Auftraggeber das einseitige Recht vor, die Beauftragung einzelner Bauteile abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böblingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
Mehr anzeigen
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
Mehr anzeigen
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
Mehr anzeigen
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt;
— dass der Bewerber in dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist, eingetragen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
Mehr anzeigen
— dass der Bewerber bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträgerangemeldet ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Projektsteuerungs- oder Planungs-/Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
2. Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Sigeko im Bauwesen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen
Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Mehr anzeigen
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
Mehr anzeigen
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt;
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung;
— des Auftragswerts;
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung);
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Damit eine Referenz als in den letzten höchstens 10 Jahren erbracht gilt:
— muss der Beginn der SiGeKo-Leistungen nach dem 1.1.2010 liegen;
— und die Fertigstellung des Projekts nach dem 1.1.2015.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn folgende Anforderung erfüllt ist:
Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen in Bezug der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) im Hochbau.
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Das Referenzprojekt im Bereich Hochbau umfasste mindestens 100 Mio. EUR netto Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12). Das Referenzprojekt umfasste mindestens 30 an der Ausführung beteiligte Firmen (Auftragnehmer des Bauherrn). Nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 8 wurde die „Unterlage für spätere Arbeiten gemäß RAB 32“ erstellt.
Mehr anzeigen
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei bis fünf Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Für die Auswahl wird nur die Referenz (im Hochbau) mit der höchsten Gesamtpunktzahl in die Wertung einbezogen. Die Punktzahlen berechnen sich wie folgt:
Kriterium „Projektkosten“ (Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12):
— 100,0 Mio. EUR netto bis 150,0 Mio. EUR netto 1 Punkt;
— über 150,0 Mio. EUR netto bis 200,0 Mio. EUR netto 2 Punkte;
— über 200,0 Mio. EUR netto 3 Punkte.
Im Falle von Referenzprojekten mit z. B. Bauabschnitten oder Bauteilen, werden nur die Kosten der abgeschlossenen Bauabschnitten oder Bauteilen gewertet.
Kriterium „Anzahl der an der Ausführung beteiligte Firmen“ (Auftragnehmer des Bauherrn):
— 30 bis 40 Firmen 1 Punkt;
— 41 bis 50 Firmen 2 Punkte;
— über 50 Firmen 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart/-nutzung“:
— Krankenhaus mit mind. 150 Betten 2 Punkte;
— Andere Gebäude 0 Punkte.
Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 8 Punkte. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt die höhere Zahl der Beschäftigten der Bewerber zum 31.12.2019 zur Bevorzugung eines Bewerbers. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:15
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum
Kontakt
Internetadresse: www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDLKT/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 9
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
E-Mail: ffk@lutzabel.com 📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.lutzabel.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium – Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Mehr anzeigen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 135 GWB Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 06/02/2020S26
Dienstleistungen – Auftragsbekanntmachung -Verhandlungsverfahren (competitive procedure with negotiation)
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2020/S 087-207758 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV_FFK_Sigeko
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-480442
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 087-207758
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDXYJ

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-02 📅
Name: factorP projektmanagement GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium — Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 06/02/2020S26 https://ted.europa.eu/TED
Dienstleistungen — Auftragsbekanntmachung -Verhandlungsverfahren (competitive procedure with negotiation)
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2020/S 198-480442 (2020-10-07)