Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fliesenarbeiten für Erweiterung der Palliativstation/Geriatrie am St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin 32000187OV”
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fliesen arbeiten.
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23701 Eutin
Beschreibung der Beschaffung:
“„— ca. 370 m Bodenfliesen, Format 15/15 cm und 10/10 cm für Sanitärbereiche einschl. Gefälleformstücke für Duschbereiche;
— ca. 1 400 m Wandfliesen, Format...”
Beschreibung der Beschaffung
„— ca. 370 m Bodenfliesen, Format 15/15 cm und 10/10 cm für Sanitärbereiche einschl. Gefälleformstücke für Duschbereiche;
— ca. 1 400 m Wandfliesen, Format 10/30 cm für Sanitärbereiche;
— ca. 75 m Bodenfliesen, Format 30/60 cm für Eingangs-/Flurbereiche Bodenfliesen für Treppenpodeste, Tritt -und Setzstufen eines Treppenhauses von UG bis OG;
— ca. 800 m Verbundabdichtung;
— 42 St. bodengleiche Duschelemente".
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-16 📅
Datum des Endes: 2022-04-05 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-12
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-12
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissions stelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Eutin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 177-424205 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Fliesenarbeiten.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 245195.93 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“„— ca. 370 m Bodenfliesen, Format 15/15 cm und 10/10 cm für Sanitärbereiche einschl. Gefälleformstücke für Duschbereiche,
— ca. 1 400 m Wandfliesen, Format...”
Beschreibung der Beschaffung
„— ca. 370 m Bodenfliesen, Format 15/15 cm und 10/10 cm für Sanitärbereiche einschl. Gefälleformstücke für Duschbereiche,
— ca. 1 400 m Wandfliesen, Format 10/30 cm für Sanitärbereiche,
— ca. 75 m Bodenfliesen, Format 30/60 cm für Eingangs-/Flurbereiche
Bodenfliesen für Treppenpodeste, Tritt -und Setzstufen eines Treppenhauses von UG bis OG
— ca. 800 m Verbundabdichtung,
— 42 Stck. bodengleiche Duschelemente".
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 177-424205
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fliesenarbeiten für Erweiterung der Palliativstation/Geriatrie am St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin 32000187OV”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fliesen-Fromm
Postanschrift: Bahnhofstraße 12a
Postort: Eldena
Postleitzahl: 19294
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigslust-Parchim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 245195.93 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Quelle: OJS 2021/S 053-132436 (2021-03-12)