Beschreibung der Beschaffung
Fördepromenade und Kaimauersanierung Hafen West einschl. Norderkaiplatz und Platz am Wasser, 24939 Flensburg, Rückbauarbeiten und Kampfmittelsondierung, Az. 204/2020:
Für die Verlängerung der Fördepromenade sind Kampfmittelsondierungen im Arbeitsbereich der im Zuge der Baumaßnahme dort arbeitenden schwimmenden Geräte, in der Trasse der geplanten Spundwandkonstruktion und an den geplanten Standorten von Gründungspfählen erforderlich. Um die Ergebnisse der Sondierungen in der Planung der Promenade berücksichtigen zu können, werden diese Arbeiten vorgezogen. Dafür sind Rückbauarbeiten der vorhandenen Bauwerke am Ufer erforderlich, um die zu sondierenden Positionen zugänglich zu machen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die vorgezogenen Rückbauarbeiten und Kampfmittelsondierungen zur Gesamtmaßnahme Fördepromenade und Kaimauersanierung Hafen West einschließlich Norderkaiplatz und Platz am Wasser.
Diese umfassen die nachfolgenden Arbeiten:
Teilrückbau der vorhandenen Kaimauer:
— Rückbau vorhandener Uferkranbahn,
— Kappen und Rückbau vorhandener Dalben,
— Kappen und Rückbau vorhandener Stahlbetonpfähle,
— Rückbau vorhandener Stahlbetonplatten,
— Kleinräumiger Bodenabtrag,
— Teilrückbau von Ausrüstung (Zaunelemente, Lampen etc.).
Kampfmittelsondierung der geplanten Arbeitsbereiche schwimmender Geräte, der Spundwandachse und Gründungspfahlstandorte der späteren Promenadenkonstruktion in
Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein (KMRD):
— Tiefensondierungen im Bereich geplanter Pfahlgründungen,
— Tiefensondierungen in der Trasse einer geplanten Spundwand (Wasserbereich),
— Tiefensondierungen in der Trasse einer geplanten Spundwand (Landbereich),
— Tiefensondierungen im Bereich einer Verdachtsfläche,
— Tiefensondierungen im Bereich nachgewiesener Anomalien in Tiefen unterhalb von ca. 1,3 m unter Gewässersohle,
— Freilegung nachgewiesener Anomalien bis in Tiefen von ca. 1,3 m unter Gewässersohle durch Tauchereinsatz, ggf. Bergung von Metallschrott,
— Freilegung nachgewiesener Anomalien unterhalb von ca. 1,3 m unter Gewässersohle durch Tauchereinsatz mit Bergerohr oder vergleichbarem, ggf. Bergung von Metallschrott,
— Freilegung vorhandener Stahlbeton-/Holzpfähle bis 1,0 m unter Gewässersohle in Verdachtsflächen zur Vorbereitung der Kappung durch Tauchereinsatz, ggf. Bergung von Metallschrott.