Zentrale Beschaffung von drahtlosen Präsentationssystem für Unterrichtsräume an den Gymnasien und Relaschulen des Landkreises. Diese Systeme werden zur kabel losen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet. An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerbildschirme und Konsolen
Referenznummer: 20-L-77.02
Kurze Beschreibung:
Zentrale Beschaffung von drahtlosen Präsentationssystem für Unterrichtsräume an den Gymnasien und Relaschulen des Landkreises.
Diese Systeme werden zur kabel losen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Zentrale Beschaffung von drahtlosen Präsentationssystem für Unterrichtsräume an den Gymnasien und Relaschulen des Landkreises.
Diese Systeme werden zur kabel losen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerbildschirme und Konsolen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerbildschirme und Konsolen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freyung-Grafenau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2020-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-402606
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung sind keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zentrale Beschaffung von drahtlosen Präsentationssystem für Unterrichtsräume an den Gymnasien und Relaschulen des Landkreises.
Diese Systeme werden zur kabel losen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Bezeichnung des Loses: Förderprogramm DigitalPakt Schule — Drahtlose Präsentationssysteme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Diese Systeme werden zur kabellosen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freyung
Grafenau
Waldkirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder;
— wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung.
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124) oder durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes.
Einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 145 000 EUR.
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124) oder durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
— Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter.
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124) oder durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 9
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 167-402606 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zentrale Beschaffung von drahtlosen Präsentationssystem für Unterrichtsräume an den Gymnasien und Relaschulen des Landkreises.
Diese Systeme werden zur kabellosen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Zentrale Beschaffung von drahtlosen Präsentationssystem für Unterrichtsräume an den Gymnasien und Relaschulen des Landkreises.
Diese Systeme werden zur kabellosen Bildschirmübertragung von mobilen Endgeräten in den Unterrichtsräumen verwendet.
An den an dieser Ausschreibung beteiligten 3 Gymnasien und 2 Realschulen werden insgesamt 213 Geräte benötigt. Die Leistung ist aufgeteilt in 3 Losen. Das Los 1 für den Standort Freyung umfasst 99 Stück, das Los 2 für den Standort Grafenau umfasst 70 Stück und das Los 3 für den Standort Waldkirchen umfasst 44 Stück.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Freyung-Grafeanu
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Förderprogramm DigitalPakt Schule - Drahtlose Präsentationssysteme
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Netzwerksysteme Biebl M.
Postanschrift: Am Steinfeld 12
Postort: Waldkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪 Freyung-Grafenau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: VSH-Medientechnik Furtner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kapfham 11A
Postort: Thyrnau
Land: Passau, Landkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.