Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.