Der neue „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung. Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung. Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden. Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen. Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hin-aus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 13005/008-13#013 GW Digitale Innovationen
Kurze Beschreibung:
Der neue „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hin-aus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Der neue „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hin-aus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen – vgl. „Benutzerleitfaden – Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anleitungen/node_Anleitungen.html
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen – vgl. „Benutzerleitfaden – Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der neue „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Der neue „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hin-aus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hin-aus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
1. Durchführung des Gründungswettbewerbs: Der Wettbewerb soll – anknüpfend an den Vorläufer „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ – das gesamte Spektrum der Informations- und Kommunikationstechnologien abbilden. Im Fokus stehen alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft, in denen digitale Innovationen einen Beitrag zur technologischen Entwicklung Deutschlands leisten können. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf aktuellen Themen der Bundesregierung (IKT-basierte Gründungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung) liegen, um durch den Wettbewerb einen substanziellen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu leisten. Ausrichtung von acht halbjährlichen Wettbewerbsrunden und von vier jährlichen Wettbewerbsrunden. Im Rahmen der Wettbewerbsrunden sollen die Teilnehmenden durch Sachverständige begleitet und der Auftraggeber bei der Prämierung fachkundig beraten werden. Über die Prämierung entscheidet der Auftraggeber auf Basis der Jurysitzung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Auftragnehmers. Weiterhin sollen regelmäßige Vernetzungsveranstaltungen, anknüpfend an die jeweiligen Wettbewerbsrunden, durchgeführt werden. In den Wettbewerbsphasen wird jedes Gründungskonzept sach- und fachkundig bewertet. Unter Berücksichtigung dieser Grundlage sollen Angebote zur Weiterentwicklung gemacht werden, um typische Fehler in der Startphase von Gründungen zu vermeiden.
1. Durchführung des Gründungswettbewerbs: Der Wettbewerb soll – anknüpfend an den Vorläufer „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ – das gesamte Spektrum der Informations- und Kommunikationstechnologien abbilden. Im Fokus stehen alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft, in denen digitale Innovationen einen Beitrag zur technologischen Entwicklung Deutschlands leisten können. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf aktuellen Themen der Bundesregierung (IKT-basierte Gründungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung) liegen, um durch den Wettbewerb einen substanziellen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu leisten. Ausrichtung von acht halbjährlichen Wettbewerbsrunden und von vier jährlichen Wettbewerbsrunden. Im Rahmen der Wettbewerbsrunden sollen die Teilnehmenden durch Sachverständige begleitet und der Auftraggeber bei der Prämierung fachkundig beraten werden. Über die Prämierung entscheidet der Auftraggeber auf Basis der Jurysitzung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Auftragnehmers. Weiterhin sollen regelmäßige Vernetzungsveranstaltungen, anknüpfend an die jeweiligen Wettbewerbsrunden, durchgeführt werden. In den Wettbewerbsphasen wird jedes Gründungskonzept sach- und fachkundig bewertet. Unter Berücksichtigung dieser Grundlage sollen Angebote zur Weiterentwicklung gemacht werden, um typische Fehler in der Startphase von Gründungen zu vermeiden.
2. Durchführung von Veranstaltungen sowie von Technologie- und Wissenstransferaktivitäten: Der Auftragnehmer soll zudem öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und eine zielgruppenadäquate Kommunikation des Wettbewerbs durchführen.
3. Administration: Der Auftragnehmer hat die administrative Abwicklung des „Gründungswettbewerbs – Digitale Innovationen“ einschließlich der treuhänderischen Auszahlung der vom Auftraggeber bereitgestellten Preisgelder durchzuführen.
4. Berichte: Zwecks Dokumentation ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres ein Tätigkeitsbericht (Zwischenbericht) über die im Rahmen der Projektbegleitung erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Darüber hinaus ist spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit ein Abschlussbericht mit Blick auf die Gesamtvertragslaufzeit vorzulegen. Der Auftragnehmer hat als Beitrag zu einer begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) die notwendigen Daten zu erheben bzw. zu erfassen, für den Auftraggeber in übersichtlicher Form aufzubereiten und jährlich als Anlage dem jeweiligen Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht beizufügen.
4. Berichte: Zwecks Dokumentation ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres ein Tätigkeitsbericht (Zwischenbericht) über die im Rahmen der Projektbegleitung erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Darüber hinaus ist spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit ein Abschlussbericht mit Blick auf die Gesamtvertragslaufzeit vorzulegen. Der Auftragnehmer hat als Beitrag zu einer begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) die notwendigen Daten zu erheben bzw. zu erfassen, für den Auftraggeber in übersichtlicher Form aufzubereiten und jährlich als Anlage dem jeweiligen Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht beizufügen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 200 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann optional einmalig um maximal ein Jahr (= zwölf Monate) verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Option der einmaligen Verlängerung um maximal ein Jahr (= zwölf Monate).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(A = Ausschlusskriterium)
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Bewerber im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt (A).
— Formfreie Eigenerklärung, dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufgabenfeldern auch künftig durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden (A).
— Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitäts- und Informationssicherheitsmanagementsystems (A).
— Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (siehe Vergabeunterlagen) abzuschließen und sich gegebenenfalls schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten (A).
— Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (siehe Vergabeunterlagen) abzuschließen und sich gegebenenfalls schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten (A).
— Beschreibung des Bewerbers einschließlich seiner institutionellen und organisatorischen Struktur, Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, Hauptfirmensitz und gegebenenfalls Niederlassungen.
Mindestanforderung (A):
Verfügbarkeit von durchschnittlich mindestens sieben einschlägig qualifizierten Beschäftigten innerhalb der letzten drei Jahre. Falls nicht ein einzelner Bewerber, sondern eine Bewerbergemeinschaft den Teilnahmeantrag abgibt, kann hierfür die Mitarbeiterstärke aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Verfügbarkeit von durchschnittlich mindestens sieben einschlägig qualifizierten Beschäftigten innerhalb der letzten drei Jahre. Falls nicht ein einzelner Bewerber, sondern eine Bewerbergemeinschaft den Teilnahmeantrag abgibt, kann hierfür die Mitarbeiterstärke aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden.
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister.
Aktueller Ausdruck (nicht älter als sechs Monate zum Ende der Bewerbungsfrist)
— Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB(A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A = Ausschlusskriterium)
— Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie im laufenden Geschäftsjahr, getrennt nach Geschäftsfeldern.
Mindestanforderung (A):
Durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens zwei Millionen Euro (netto). Bei einer Bewerbergemeinschaft können die durchschnittlichen Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens zwei Millionen Euro (netto). Bei einer Bewerbergemeinschaft können die durchschnittlichen Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden.
— Sofern zutreffend: Nachunternehmerverpflichtungserklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils und Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, dass dieser die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer übernimmt (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sofern zutreffend: Nachunternehmerverpflichtungserklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils und Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, dass dieser die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer übernimmt (A).
— Sofern zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (A).
Mindeststandards:
Die vollständige Auflistung und Beschreibung sämtlicher Eignungskriterien ist dem Dokument 13005-008-13-013 Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A = Ausschlusskriterium)
(W = Wertungskriterium)
— Im Teilnahmeantrag sind persönliche Qualifikationen des Bewerbers mit Bezug zum Leistungsgegenstand (Fachkunde) darzulegen. Hierfür sind praktische Erfahrungen, berufliche Qualifikationen und fachliche Kenntnisse darzulegen. Falls ein Subunternehmen Teilleistungen übernehmen soll, kann auf die Fachkunde des Subunternehmens Bezug genommen werden, soweit die konkreten Erfahrungen und Kenntnisse für die Erbringung der jeweiligen Teilleistung relevant sind.
— Im Teilnahmeantrag sind persönliche Qualifikationen des Bewerbers mit Bezug zum Leistungsgegenstand (Fachkunde) darzulegen. Hierfür sind praktische Erfahrungen, berufliche Qualifikationen und fachliche Kenntnisse darzulegen. Falls ein Subunternehmen Teilleistungen übernehmen soll, kann auf die Fachkunde des Subunternehmens Bezug genommen werden, soweit die konkreten Erfahrungen und Kenntnisse für die Erbringung der jeweiligen Teilleistung relevant sind.
— Die Fachkunde ist für jedes der nachfolgenden Wertungskriterien durch mindestens ein und maximal drei Referenzprojekt/-e seit 2010 nachzuweisen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem das Projekt zu mindestens 75 % abgeschlossen wurde. Einzelne Referenzprojekte können als Nachweis zur Erfüllung mehrerer Wertungskriterien genannt werden.
— Die Fachkunde ist für jedes der nachfolgenden Wertungskriterien durch mindestens ein und maximal drei Referenzprojekt/-e seit 2010 nachzuweisen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem das Projekt zu mindestens 75 % abgeschlossen wurde. Einzelne Referenzprojekte können als Nachweis zur Erfüllung mehrerer Wertungskriterien genannt werden.
Mindestanforderung (A):
Für jedes Wertungskriterium ist mindestens ein einschlägiges Referenzprojekt und für alle Wertungskriterien zusammen sind insgesamt mindestens fünf einschlägige Referenzprojekte vorzulegen.
— Die Bewertung der Fachkunde erfolgt unter Verwendung einer in der Verfahrensbeschreibung dargestellten Punkteskala anhand der folgenden Wertungskriterien (W):
—— Fundierte Kenntnisse der Technologie- und Marktentwicklung im Umfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien (W).
—— Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Begleitung, Analyse, Kommunikation, Dokumentation und sonstigen Unterstützung komplexer Prozesse, die hinsichtlich ihrer Struktur und Größenordnung mit der des Gründungswettbewerbs vergleichbar sind (W).
—— Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Begleitung, Analyse, Kommunikation, Dokumentation und sonstigen Unterstützung komplexer Prozesse, die hinsichtlich ihrer Struktur und Größenordnung mit der des Gründungswettbewerbs vergleichbar sind (W).
—— Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der…
… Durchführung von Start-up-Wettbewerben (W).
… Unterstützung von Unternehmensgründungen im IKT-Bereich (W).
—— Kenntnisse des adressierten Themenspektrums (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung) sowie potenzieller Nutzerkreise, Branchen und Märkte und Kontakte zu relevanten Zielgruppen und Akteuren, die in den genannten Themenfeldern aktiv sind bzw. führende Rollen einnehmen (W).
—— Kenntnisse des adressierten Themenspektrums (Nr. 3 der Leistungsbeschreibung) sowie potenzieller Nutzerkreise, Branchen und Märkte und Kontakte zu relevanten Zielgruppen und Akteuren, die in den genannten Themenfeldern aktiv sind bzw. führende Rollen einnehmen (W).
—— Erfahrungen mit der Betreuung von Netzwerken (W).
—— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere Bundesministerien (W).
—— Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsarbeit sowie mit der Vorbereitung und Durchführung von Expertengesprächen und Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten etc. (W).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(A = Ausschlusskriterium)
Die Vorlage der nachstehenden Eigenerklärungen, die die Ausführungsbestimmungen betreffen, ist zwingend erforderlich:
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Bewerber im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt (A).
— Formfreie Eigenerklärung, dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufgabenfeldern auch künftig durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden (A).
— Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitäts- und Informationssicherheitsmanagementsystems (A).
— Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (siehe Vergabeunterlagen) abzuschließen und sich gegebenenfalls schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten (A).
— Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (siehe Vergabeunterlagen) abzuschließen und sich gegebenenfalls schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten (A).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Erfüllungsgrad der Wertungskriterien wird anhand der Einschlägigkeit, inhaltlichen Nähe und Relevanz der dargelegten praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse bewertet und nach folgender Skala eingeteilt:
— 3 Punkte Hoch;
— 2 Punkte Mittel;
— 1 Punkt Gering;
— 0 Punkte Nicht vorhanden.
Die Summe der für die einzelnen Wertungskriterien erzielten gewichteten Punkte (= gewichtete Eignungspunkte) entscheidet über die Bewerberauswahl. Die Bewerber werden nach der höchsten Gesamtpunktzahl absteigend in einem Ranking gelistet. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden maximal die drei bestplatzierten Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Summe der für die einzelnen Wertungskriterien erzielten gewichteten Punkte (= gewichtete Eignungspunkte) entscheidet über die Bewerberauswahl. Die Bewerber werden nach der höchsten Gesamtpunktzahl absteigend in einem Ranking gelistet. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden maximal die drei bestplatzierten Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen – vgl. „Benutzerleitfaden – Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen – vgl. „Benutzerleitfaden – Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat IB6 – Vergaberecht, Vergabeprüfstelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Fax: +49 30-186157010 📠
Internetadresse: http://www.bmwi.bund.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 200-485373 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der neue „Gründungswettbewerb — Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Der neue „Gründungswettbewerb — Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Das Themenspektrum umfasst innovative IKT-basierte Gründungen insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, 3D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand von unabhängigen Sachverständigen zu stellen. Eine Einschätzung von sachkundigen Personen mit Expertenwissen soll Ausgangspunkt für eine bedarfs- und dialogorientierte Unterstützung von potentiellen Gründungspersönlichkeiten sein. Insbesondere sollen aus den Einreichungen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt, gegebenenfalls weiterentwickelt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher und erfolgversprechender Unternehmensgründungen stehen.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 6 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags- / Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anleitungen/node_Anleitungen.html - Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber / Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags- / Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Bewerber / Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der neue „Gründungswettbewerb — Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Der neue „Gründungswettbewerb — Digitale Innovationen“ ist gezielt auf die Spezifika von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen Wettbewerbs „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT-Unternehmensgründungen durch unterrepräsentierte Zielgruppen (z. B. Frauen und Berufstätige) sowie das Matching mit etablierten und mittelständischen Unternehmen sowie potenziellen Investoren forciert werden.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
Gewinnerteams des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die unabhängige Beratung durch Fachleute und Sachkundige, auch unter Einbindung sowohl von erfahrenen Gründungspersönlichkeiten als auch von kompetenten regionalen Personen des Gründungsgeschehens, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Ausgangspunkt sollen gutachterliche Einschätzungen und Bewertungen von Fachleuten sein. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi-Gründerinitiativen (EXIST, High-Tech-Gründerfonds, INVEST) fortgeführt werden.
(1) Durchführung des Gründungswettbewerbs: Der Wettbewerb soll - anknüpfend an den Vorläufer „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ - das gesamte Spektrum der Informations- und Kommunikationstechnologien abbilden. Im Fokus stehen alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft, in denen digitale Innovationen einen Beitrag zur technologischen Entwicklung Deutschlands leisten können. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf aktuellen Themen der Bundesregierung (IKT-basierte Gründungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, 3 D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung) liegen, um durch den Wettbewerb einen substanziellen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu leisten. Ausrichtung von 8 halbjährlichen Wettbewerbsrunden und von 4 jährlichen Wettbewerbsrunden. Im Rahmen der Wettbewerbsrunden sollen die Teilnehmenden durch Sachverständige begleitet und der Auftraggeber bei der Prämierung fachkundig beraten werden. Über die Prämierung entscheidet der Auftraggeber auf Basis der Jurysitzung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Auftragnehmers. Weiterhin sollen regelmäßige Vernetzungsveranstaltungen, anknüpfend an die jeweiligen Wettbewerbsrunden, durchgeführt werden. In den Wettbewerbsphasen wird jedes Gründungskonzept sach- und fachkundig bewertet. Unter Berücksichtigung dieser Grundlage sollen Angebote zur Weiterentwicklung gemacht werden, um typische Fehler in der Startphase von Gründungen zu vermeiden.
(1) Durchführung des Gründungswettbewerbs: Der Wettbewerb soll - anknüpfend an den Vorläufer „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ - das gesamte Spektrum der Informations- und Kommunikationstechnologien abbilden. Im Fokus stehen alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft, in denen digitale Innovationen einen Beitrag zur technologischen Entwicklung Deutschlands leisten können. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf aktuellen Themen der Bundesregierung (IKT-basierte Gründungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, 3 D, Smart Services, IT-Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Logistik, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung) liegen, um durch den Wettbewerb einen substanziellen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu leisten. Ausrichtung von 8 halbjährlichen Wettbewerbsrunden und von 4 jährlichen Wettbewerbsrunden. Im Rahmen der Wettbewerbsrunden sollen die Teilnehmenden durch Sachverständige begleitet und der Auftraggeber bei der Prämierung fachkundig beraten werden. Über die Prämierung entscheidet der Auftraggeber auf Basis der Jurysitzung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Auftragnehmers. Weiterhin sollen regelmäßige Vernetzungsveranstaltungen, anknüpfend an die jeweiligen Wettbewerbsrunden, durchgeführt werden. In den Wettbewerbsphasen wird jedes Gründungskonzept sach- und fachkundig bewertet. Unter Berücksichtigung dieser Grundlage sollen Angebote zur Weiterentwicklung gemacht werden, um typische Fehler in der Startphase von Gründungen zu vermeiden.
(2) Durchführung von Veranstaltungen sowie von Technologie- und Wissenstransferaktivitäten: Der Auftragnehmer soll zudem öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und eine zielgruppenadäquate Kommunikation des Wettbewerbs durchführen.
(3) Administration: Der Auftragnehmer hat die administrative Abwicklung des „Gründungswettbewerbs - Digitale Innovationen“ einschließlich der treuhänderischen Auszahlung der vom Auftraggeber bereitgestellten Preisgelder durchzuführen.
(4) Berichte: Zwecks Dokumentation ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres ein Tätigkeitsbericht (Zwischenbericht) über die im Rahmen der Projektbegleitung erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Darüber hinaus ist spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit ein Abschlussbericht mit Blick auf die Gesamtvertragslaufzeit vorzulegen. Der Auftragnehmer hat als Beitrag zu einer begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) die notwendigen Daten zu erheben bzw. zu erfassen, für den Auftraggeber in übersichtlicher Form aufzubereiten und jährlich als Anlage dem jeweiligen Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht beizufügen.
(4) Berichte: Zwecks Dokumentation ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres ein Tätigkeitsbericht (Zwischenbericht) über die im Rahmen der Projektbegleitung erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Darüber hinaus ist spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit ein Abschlussbericht mit Blick auf die Gesamtvertragslaufzeit vorzulegen. Der Auftragnehmer hat als Beitrag zu einer begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) die notwendigen Daten zu erheben bzw. zu erfassen, für den Auftraggeber in übersichtlicher Form aufzubereiten und jährlich als Anlage dem jeweiligen Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht beizufügen.
Beschreibung der Optionen: Option der 1-maligen Verlängerung um maximal 1 Jahr (= 12 Monate).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z-FV-Vg — Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags- / Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags- / Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Bewerber / Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Bewerber / Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53113
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen / können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen / können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat IB 6 — Vergaberecht, Vergabeprüfstelle
Postleitzahl: 10115
Quelle: OJS 2021/S 084-216932 (2021-04-26)