Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit Einreichung dieser Referenzen erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin damit einverstanden, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit den Referenzgebern in Kontakt tritt.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden;
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt;
h) Erfüllungsort ist Köln. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
i) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV);
j) Nachweis von Erfahrungen im Bereich bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitskampagnen;
k) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Internet und Online Marketing;
l) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Social Media Marketing;
m) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, Landesbehörden oder sozialen Institutionen, NGOs;
n) Erfahrungen in der Entwicklung und dem projektbezogenen Einsatz kampagnenbasierter und zielgruppenspezifischer Informations- und Kommunikationsstrategien
o) Nachweis von Kompetenz in der Entwicklung von Logos, Flyern, Broschüren, etc.;
p) Nachweis von Erfahrungen im Handling von Mediabudgets für bundesweite Kampagnen;
q) Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von Instrumenten zur Evaluation von Kampagnenwirkungen einschließlich der Verwendung belastbarer Kennzahlen;
r) Kenntnisse und Erfahrungen über Grundlagen des Projektmanagements sowie der Instrumente, die für die Steuerung von Terminen, Budget, Inhalt und Umfang der Kampagnenelemente notwendig sind;
s) Kenntnisse und Erfahrungen in der Pressearbeit und im Aufbau von Medienkooperationen, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe;
t) Nachweis von Erfahrungen in der Akquise von Sponsoren/-innen und weiteren Partnerschaften und Unterstützern/-innen aus Politik und Gesellschaft;
u) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung gesellschaftlich sensibler und/oder tabuisierter Themen.