Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix – I. Stufe) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form.
3. Abschlusserklärungen in Textform bestätigt,
4. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
5. Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung).
6. bei Bewerbergemeinschaften:
Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter,
7. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt,
9. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
10. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
11. Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
12. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
13. Büro Mindestreferenzprojekt gem. Pkt. III.1.3),
14. Mindestreferenzprojekt des Projektleiter (PL) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %;
1. Mindestreferenzen, Gesamtgewichtung 60 %, davon:
1.1 Büro Mindestreferenzprojekt: Erstellung oder Fortschreibung eines Energie- und/oder Klimaschutzkonzeptes; 30 %, davon:
1.1.1 Einwohnerzahl 10 %, 1.1.2 Handlungsfelder 10 %, 1.1.3 Arbeitsumfang 10 %,
2. Persönliche Referenz (Mindestanforderungen an PL):
2.1 Persönliches Mindestreferenzprojekt: Erstellung oder Fortschreibung eines Energie- und/oder Klimaschutzkonzeptes; 30 %, davon:
1.1.1 Einwohnerzahl 10 %, 1.1.2 Handlungsfelder 10 %, 1.1.3 Arbeitsumfang 10 %,
3. Optionale Referenzen, Gesamtgewichtung 40 % davon:
3.1 Optionales Referenzprojekt 1 (gesamtstädtische Ebene): Erstellung oder Fortschreibung eines Energie- und/oder Klimaschutzkonzeptes auf gesamtstädtischer Ebene; 15 %, davon:
3.1.1 Einwohnerzahl 5 %, 3.1.2 Handlungsfelder 5 %, 3.1.3 Arbeitsumfang 5 %,
3.2 Optionales Referenzprojekt 2 (Fernwärme): Erstellung oder Fortschreibung eines Energie- und/oder Klimaschutzkonzeptes; 15 %, davon: Handlungsfeld Wärmebereich inkl. Fernwärme 15 %;
3.3 Optionales Referenzprojekt 3 (Akteursbeteiligung): Erstellung oder Fortschreibung eines Energie- und/oder Klimaschutzkonzeptes; 10 %, davon: Akteursbeteilung 10 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix – I. Stufe entnommen werden.