Die öffentlichkeitswirksamen Termine und Veranstaltungen der Hausleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden aktuell durch Foto- und Videoaufnahmen begleitet. Diese dienen der Außendarstellung des Ministeriums und der Arbeit der Hausleitung und werden für unterschiedliche Bereiche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet (Online und Print).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Foto- und Videodienstleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
1271-5-Z4 94/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Film- und Videofilmherstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die öffentlichkeitswirksamen Termine und Veranstaltungen der Hausleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden aktuell...”
Kurze Beschreibung
Die öffentlichkeitswirksamen Termine und Veranstaltungen der Hausleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden aktuell durch Foto- und Videoaufnahmen begleitet. Diese dienen der Außendarstellung des Ministeriums und der Arbeit der Hausleitung und werden für unterschiedliche Bereiche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet (Online und Print).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotografien📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ausgeschriebene Auftrag beinhaltet die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen unterschiedlicher öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ausgeschriebene Auftrag beinhaltet die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen unterschiedlicher öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dazu zählen insbesondere die Begleitung von Terminen der Leitung des BMJV sowie Veranstaltungen mit und ohne Leitungsbeteiligung.
Bestandteil sind folgende Maßnahmen (nicht abschließend):
— Pressestatements und Pressekonferenzen;
— Bi- und Multilaterale Treffen/Gespräche mit Amtskollegen sowie weiteren hochrangigen Persönlichkeiten;
— Delegationsreisen;
— Fachkonferenzen und Tagungen mit und ohne Leitungsbeteiligung;
— (Abend-) Veranstaltungen des BMJV;
— Fach- und Kulturveranstaltungen;
— Bürgerveranstaltungen mit Beteiligung der Hausleitung;
— Tag der offenen Tür der Bundesregierung.
Im Ergebnis sollen die Bilder das Ereignis und die handelnden Personen an sich wiedergeben (z. B. Handshake, Gespräch, Rede, Übergabe, Konferenz) und eine Dokumentation des Termins darstellen. Es sollen aber auch Geschehnisse, Motive und Eindrücke rund um den Termin dokumentiert werden. Der Auftragnehmer bzw. die zum Einsatz kommenden Fotografen müssen daher eine langjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, ein hohes Maß an Professionalität und ein „Auge“ für besondere Situationen besitzen. Der respektvolle Umgang mit den Motiven wird vorausgesetzt.
Neben den Fotodienstleistungen benötigt die Auftraggeberin für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Einzelfällen auch Videos in unterschiedlichen Längen. Die Videos umfassen neben dem reinen Aufzeichnen von Terminen und Veranstaltungen auch Interviews oder Statements. Die Produktion des Videos von Konzeption und Dreh bis hin zu Postproduktion (Schnitt, Vertonung, Voice Over etc.) sollte daher vollständig vom Auftragnehmer abgedeckt werden.
Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt 2 Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen Konditionen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt 2 Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt 2 Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen Konditionen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen im Erklärungsbogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen im Erklärungsbogen vorzulegen, die im Folgenden aufgelistet sind:
— Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Kein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG;
— Kein Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG;
— Kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG;
— Kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG;
— Selbstreinigung nach § 125 GWB;
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens 600...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens 600 000,00 EUR betragen;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Es wird eine Mindestdeckungssumme i. H. v. 1 000 000 EUR je Schadensereignis über die gesamte Vertragslaufzeit gefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Sprachkompetenz;
— Eigenerklärung über entsprechend qualifiziertes Personal;
— Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-02
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesministerium der Justiz...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Hilft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 192-462923 (2020-09-29)
Ergänzende Angaben (2020-11-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 192-462923
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-11-02 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-09 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 217-532913 (2020-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 320 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Foto- und Videodienstleistungen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsproben Fotoleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsproben Videoleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-462923
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1271-5-Z4 94/2020
Titel: Foto- und Videodienstleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Photothek GbR
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesministerium der Justiz...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Hilft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, § 160 Abs. 3 Nr.4 GWB.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 249-621609 (2020-12-17)