Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung”
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung:
— 386 Stühle;
— 250...”
Kurze Beschreibung
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung:
— 386 Stühle;
— 250 Tische;
— 15 Medienmöbel;
— 5 Tafelanlagen;
— 34 Lounge Möbel.
1️⃣
Ort der Leistung: Amberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fuggerstraße 15
92224 Amberg
Beschreibung der Beschaffung:
“— 386 Stühle;
— 250 Tische;
— 15 Medienmöbel;
— 5 Tafelanlagen;
— 34 Lounge Möbel.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2021-07-23 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2-5 VgV vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
Die Bieter müssen die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. bei Bietern die ihren Sitz nicht in Deutschland haben den Nachweis des Versicherungsträgers vorlegen. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1).
Bedingungen für die Teilnahme
“Gemäß Eignungsnachweise § 45 VgV:
— Nachweise eines bestimmten Mindestumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem...”
Gemäß Eignungsnachweise § 45 VgV:
— Nachweise eines bestimmten Mindestumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Teilnahmebedingungen siehe unter Punkte III.1.1)
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkte III.1.1)
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = recht wirksame Auftragsvergabe.
Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragsstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen z. B. in der Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV i. V. m. § 36 VgV.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gemäß Eignungsnachweise § 46 VgV:
— Formular 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Formular 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gemäß Eignungsnachweise § 46 VgV:
— Formular 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Formular 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen;
— Formular 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten;
— Formular 444 3Referenznachweise über ordnungsgemäße Ausführung;
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
— Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— Muster, Beschreibung oder Fotografien der zu liefernden Güter;
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen;
— Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 066-146038
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-11
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-11
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, Zi.Nr. 104, 92224 Amberg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
“Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle...”
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt — wenn möglich — bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2020/S 193-465786 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Amberg – Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung
— 386 Stühle,
— 250...”
Kurze Beschreibung
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung
— 386 Stühle,
— 250 Tische,
— 15 Medienmöbel,
— 5 Tafelanlagen,
— 34 Lounge Möbel.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10855738.62 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 386 Stühle,
— 250 Tische,
— 15 Medienmöbel,
— 5 Tafelanlagen,
— 34 Lounge Möbel.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 193-465786
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG
Postanschrift: Hochhäuser Straße 8
Postort: Tauberbischofsheim
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 114109.65 💰
“Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle...”
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2020/S 255-640305 (2020-12-28)