Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung

Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle

Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung:
— 386 Stühle;
— 250 Tische;
— 15 Medienmöbel;
— 5 Tafelanlagen;
— 34 Lounge Möbel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-30 Auftragsbekanntmachung
2020-12-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmöbel
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung: — 386 Stühle; — 250 Tische; — 15 Medienmöbel; — 5 Tafelanlagen; — 34 Lounge Möbel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulmöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Steinhofgasse 4
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amberg.de 🌏
E-Mail: vergabe@amberg.de 📧
URL der Dokumente: http://my.vergabe.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: http://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-05 📅
Datum des Beginns: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 193-465786
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 066-146038
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung:
— 386 Stühle;
— 250 Tische;
— 15 Medienmöbel;
— 5 Tafelanlagen;
— 34 Lounge Möbel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fuggerstraße 15
92224 Amberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2-5 VgV vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
Die Bieter müssen die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. bei Bietern die ihren Sitz nicht in Deutschland haben den Nachweis des Versicherungsträgers vorlegen. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1).
Mindeststandards:
Gemäß Eignungsnachweise § 45 VgV:
— Nachweise eines bestimmten Mindestumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkte III.1.1)
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = recht wirksame Auftragsvergabe.
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Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragsstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
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Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen z. B. in der Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV i. V. m. § 36 VgV.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Mindeststandards:
Gemäß Eignungsnachweise § 46 VgV:
— Formular 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Formular 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen;
— Formular 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten;
— Formular 444 3Referenznachweise über ordnungsgemäße Ausführung;
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
— Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— Muster, Beschreibung oder Fotografien der zu liefernden Güter;
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen;
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— Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, Zi.Nr. 104, 92224 Amberg
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg — Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: http://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Mehr anzeigen
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt — wenn möglich — bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 193-465786 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung — 386 Stühle, — 250 Tische, — 15 Medienmöbel, — 5 Tafelanlagen, — 34 Lounge Möbel.
Gesamtwert des Auftrags: 10855738.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 255-640305
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 193-465786
ABl. S-Ausgabe: 255
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de. Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 20-003-VgV034-HB, Möblierung
— 386 Stühle,
— 250 Tische,
— 15 Medienmöbel,
— 5 Tafelanlagen,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Name: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG
Postanschrift: Hochhäuser Straße 8
Postort: Tauberbischofsheim
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland 🇩🇪
Main-Tauber-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 114109.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2020/S 255-640305 (2020-12-28)