Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 107 Teilnehmer) ab dem 1.3.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und/oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Werkstatt/Förderstätte in Schönbrunn bzw. zu ausgelagertem Arbeitsplatz und wieder zurück an mindestens 220 Tagen im Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Franziskuswerk Schönbrunn
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Viktoria-von-Butler-Straße 2
Postort: Schönbrunn
Postleitzahl: 85244
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Telefon: +49 80311801-0📞
E-Mail: noerr@moeller-rae.de📧
Fax: +49 80311801-80 📠
Region: Dachau🏙️
URL: https://www.moeller-rae.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYS/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYS🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Private gemeinnützige GmbH, welche die für die Beförderungsleistungen anfallenden Kosten von dem Bezirk Oberbayern bzw. der Agentur für Arbeit erstattet bekommt”
Andere Art
Private gemeinnützige GmbH, welche die für die Beförderungsleistungen anfallenden Kosten von dem Bezirk Oberbayern bzw. der Agentur für Arbeit erstattet bekommt
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Franziskuswerk Schönbrunn: Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung
1368/20”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 107 Teilnehmer) ab dem 1.3.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten....”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 107 Teilnehmer) ab dem 1.3.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und/oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Werkstatt/Förderstätte in Schönbrunn bzw. zu ausgelagertem Arbeitsplatz und wieder zurück an mindestens 220 Tagen im Jahr.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Werkstatt
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Edith-Stein-Förderstätte
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung der Beförderungsteilnehmer, die in Außenwohngruppen wohnen, zu Werkstatt und Förderstätte in Schönbrunn und wieder zurück an mindestens 220...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung der Beförderungsteilnehmer, die in Außenwohngruppen wohnen, zu Werkstatt und Förderstätte in Schönbrunn und wieder zurück an mindestens 220 Öffnungstagen. Derzeit fällt die Beförderung von 60 Beförderungsteilnehmern in dieses Los. Es handelt sich um Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und/oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Werkstatt
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Einzelne Beförderungsteilnehmer sind zu ausgelagerten Arbeitsplätzen zu bringen und von dort wieder zu...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Werkstatt
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Einzelne Beförderungsteilnehmer sind zu ausgelagerten Arbeitsplätzen zu bringen und von dort wieder zu holen.
Edith-Stein-Förderstätte
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung der zu Hause wohnenden Beförderungsteilnehmer zu Werkstatt und Förderstätte und retour sowie alle Beförderungen von Beförderungsteilnehmern zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung der zu Hause wohnenden Beförderungsteilnehmer zu Werkstatt und Förderstätte und retour sowie alle Beförderungen von Beförderungsteilnehmern zu ausgelagerten Arbeitsplätzen, unabhängig davon, ob die Beförderungsteilnehmer in Außenwohngruppen, Wohngruppen oder zu Hause wohnen. Derzeit fällt die Beförderung von insgesamt 47 Beförderungsteilnehmer in dieses Los. Es handelt sich um Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des Vorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ausgeschlossen worden ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen, wie folgt nachzuweisen: durch Abgabe des den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Dokuments „Eigenerklärung zur Eignung“, soweit der Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht präqualifiziert ist/ sind (Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich AVPQ) oder durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung („EEE“). Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung einen Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer/Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert)....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter/Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Siehe oben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied/der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt) muss über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied/der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt) muss über ein aktuell gültiges und für den Zeitraum der Erbringung der Beförderungsleistungen gültiges TÜV/ DEKRA Zertifikat „sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ oder – insbesondere bei Sitz des Unternehmens im Ausland – ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Das Zertifikat ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Neben der behindertengerechten Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge gem. Zertifizierung müssen die eingesetzten Fahrzeuge über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
— Die Kraftfahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen BOKraft entsprechen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein,
— In den Fahrzeugen müssen alle vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen sicherheits- und verkehrstechnischen Einrichtungen und Hilfsmittel für Behindertentransportkraftwagen (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt werden) in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Insbesondere ist dies die Einhaltung der DIN 75078-2, z. B. Kraftknotensystem für Rollstuhlfahrer,
— Jedes Fahrzeug muss mit Kindersicherungen ausgestattet sein, um unvorhergesehenes Öffnen der Türen durch die Beförderungsteilnehmer zu verhindern. Die Türen dürfen nur durch Fahrer oder Begleitpersonen geöffnet werden,
— Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Mobiltelefon während der Beförderungszeit eingeschaltet ist. Eltern / Angehörige / die rechtliche Betreuung und die Einrichtung erhalten die Mobilfunknummer, unter der das entsprechende Fahrzeug erreichbar ist, vom Auftragnehmer mitgeteilt,
— Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht mit mehr als 9 Sitzen (einschließlich Fahrer) ausgestattet sein. Davon ausgenommen sind die Touren von der Sammelstelle Vierkirchen und Markt Indersdorf; hier können auch Busse mit maximal 60 Plätzen eingesetzt werden,
— Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung müssen mit einem hydraulischen Rollstuhllift oder vergleichbar geeigneter Einstiegshilfe (z. B. Rollstuhlrampe) ausgerüstet sein,
— In allen Fahrzeugen müssen eine funktionstüchtige Klimaanlage und ein Radio- oder ein anderes Musikabspielgerät verbaut sein.
Als Nachweis über das Vorliegen dieser Anforderungen hat der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied / der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt), mit Angebotsabgabe eine Liste der eingesetzten Fahrzeuge unter Auflistung aller erforderlichen Fahrzeugparameter vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe oben.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind sämtlich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Es handelt sich um die Beförderung von Menschen mit Behinderung, geistiger Behinderung und / oder mehrfacher körperlicher Behinderung. Menschen mit...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Es handelt sich um die Beförderung von Menschen mit Behinderung, geistiger Behinderung und / oder mehrfacher körperlicher Behinderung. Menschen mit Behinderung reagieren besonders sensibel auf Veränderungen in ihrer Umwelt, es erscheint daher zum Schutz dieses Personenkreises gerechtfertigt, die Rahmenvereinbarung (sofern es sich überhaupt um eine solche handelt) ausnahmsweise für eine Laufzeit von 72 Monaten abzuschließen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-11
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Je nachdem, ob der Auftraggeber von seinem Vertragsverlängerungsrecht von weiteren 24 Monaten Gebrauch macht, erfolgt eine weitere Bekanntmachung entweder...”
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen
Je nachdem, ob der Auftraggeber von seinem Vertragsverlängerungsrecht von weiteren 24 Monaten Gebrauch macht, erfolgt eine weitere Bekanntmachung entweder im Jahre 2024 oder 2026.
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3) der...”
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z. B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z. B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z. B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem oben genannten Auftraggeber, der Franziskuswerk Schönbrunn gGmbh, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
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Quelle: OJS 2020/S 242-598255 (2020-12-08)
Ergänzende Angaben (2020-12-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 242-598255
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied/der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt) muss über...”
Text
Der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied/der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt) muss über ein aktuell gültiges und für den Zeitraum der Erbringung der Beförderungsleistungen gültiges TÜV/ DEKRA Zertifikat „sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ oder – insbesondere bei Sitz des Unternehmens im Ausland – ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Das Zertifikat ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Neben der behindertengerechten Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge gem. Zertifizierung müssen die eingesetzten Fahrzeuge über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
— Die Kraftfahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen BOKraft entsprechen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein,
— In den Fahrzeugen müssen alle vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen sicherheits- und verkehrstechnischen Einrichtungen und Hilfsmittel für Behindertentransportkraftwagen (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt werden) in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Insbesondere ist dies die Einhaltung der DIN 75078-2, z. B. Kraftknotensystem für Rollstuhlfahrer,
— Jedes Fahrzeug muss mit Kindersicherungen ausgestattet sein, um unvorhergesehenes Öffnen der Türen durch die Beförderungsteilnehmer zu verhindern. Die Türen dürfen nur durch Fahrer oder Begleitpersonen geöffnet werden,
— Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Mobiltelefon während der Beförderungszeit eingeschaltet ist. Eltern / Angehörige / die rechtliche Betreuung und die Einrichtung erhalten die Mobilfunknummer, unter der das entsprechende Fahrzeug erreichbar ist, vom Auftragnehmer mitgeteilt,
— Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht mit mehr als 9 Sitzen (einschließlich Fahrer) ausgestattet sein. Davon ausgenommen sind die Touren von der Sammelstelle Vierkirchen und Markt Indersdorf; hier können auch Busse mit maximal 60 Plätzen eingesetzt werden,
— Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung müssen mit einem hydraulischen Rollstuhllift oder vergleichbar geeigneter Einstiegshilfe (z. B. Rollstuhlrampe) ausgerüstet sein,
— In allen Fahrzeugen müssen eine funktionstüchtige Klimaanlage und ein Radio- oder ein anderes Musikabspielgerät verbaut sein.
Als Nachweis über das Vorliegen dieser Anforderungen hat der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied / der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt), mit Angebotsabgabe eine Liste der eingesetzten Fahrzeuge unter Auflistung aller erforderlichen Fahrzeugparameter vorzulegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied / der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt) muss...”
Text
Der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied / der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt) muss über ein aktuell gültiges und für den Zeitraum der Erbringung der Beförderungsleistungen gültiges TÜV/ DEKRA Zertifikat „sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ oder – insbesondere bei Sitz des Unternehmens im Ausland – ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Das Zertifikat ist mit Angebotsabgabe vorzulegen. Soweit Bieter derzeit über kein aktuelles TÜV /DEKRA Zertifikat verfügen können sie alternativ eine Eigenerklärung vorlegen, wonach das Zertifikat beantragt wird. Das Zertifikat muss spätestens bis 6 Monate nach Beginn des Vertragsabschlusses vorliegen. Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend ergänzt ebenso wie die Allgemeinen Informationen zum Vergabeverfahren. Eine neue Anlage 10 „Eigenerklärung TÜV / DEKRA Zertifikat“ wurde aufgenommen.
Neben der behindertengerechten Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge gem. Zertifizierung müssen die eingesetzten Fahrzeuge über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen: Die Kraftfahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen BOKraft entsprechen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. In den Fahrzeugen müssen alle vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen sicherheits- und verkehrstechnischen Einrichtungen und Hilfsmittel für Behindertentransportkraftwagen (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt werden) in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Insbesondere ist dies die Einhaltung der DIN 75078-2, z. B. Kraftknotensystem für Rollstuhlfahrer.
— Jedes Fahrzeug muss mit Kindersicherungen ausgestattet sein, um unvorhergesehenes Öffnen der Türen durch die Beförderungsteilnehmer zu verhindern. Die Türen dürfen nur durch Fahrer oder Begleitpersonen geöffnet werden.
— Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Mobiltelefon während der Beförderungszeit eingeschaltet ist. Eltern / Angehörige / die rechtliche Betreuung und die Einrichtung erhalten die Mobilfunknummer, unter der das entsprechende Fahrzeug erreichbar ist, vom Auftragnehmer mitgeteilt.
— Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht mit mehr als 9 Sitzen (einschließlich Fahrer) ausgestattet sein. Davon ausgenommen sind die Touren von der Sammelstelle Vierkirchen und Markt Indersdorf; hier können auch Busse mit maximal 60 Plätzen eingesetzt werden. Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung müssen mit einem hydraulischen Rollstuhllift oder vergleichbar geeigneter Einstiegshilfe (z. B. Rollstuhlrampe) ausgerüstet sein. In allen Fahrzeugen müssen eine funktionstüchtige Klimaanlage und ein Radio- oder ein anderes Musikabspielgerät verbaut sein. Als Nachweis über das Vorliegen dieser Anforderungen hat der Bieter (bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft /Unterauftragnehmer, soweit das Mitglied / der Unterauftragnehmer Beförderungsleistungen erbringt), mit Angebotsabgabe eine Liste der eingesetzten Fahrzeuge unter Auflistung aller erforderlichen Fahrzeugparameter vorzulegen.
Mehr anzeigen Andere zusätzliche Informationen
Änderung Anforderungen TÜV/DEKRA-Zertifikat bzw. gleichwertiges Zertifikat
Quelle: OJS 2020/S 248-618423 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 107 Teilnehmer) ab dem 1.3.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten....”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 107 Teilnehmer) ab dem 1.3.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Werkstatt / Förderstätte in Schönbrunn bzw. zu ausgelagertem Arbeitsplatz und wieder zurück an mindestens 220 Tagen im Jahr.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 512125.93 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Werkstatt Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn
Edith-Stein-Förderstätte
Kaiserstraße 7
85244 Schönbrunn”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung der Beförderungsteilnehmer, die in Außenwohngruppen wohnen, zu Werkstatt und Förderstätte in Schönbrunn und wieder zurück an mindestens 220...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung der Beförderungsteilnehmer, die in Außenwohngruppen wohnen, zu Werkstatt und Förderstätte in Schönbrunn und wieder zurück an mindestens 220 Öffnungstagen. Derzeit fällt die Beförderung von 60 Beförderungsteilnehmern in dieses Los. Es handelt sich um Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Erbringung von Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 60.00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vertragsverländerungsoption des Auftraggebers.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-598255
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Schuldes Reisen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schuldes Reisen
Postanschrift: Dieselstraße, 5
Postort: Bergkirchen
Postleitzahl: 85232
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dachau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 230559.61
Höchstes Angebot: 294295.62
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Auftragsvergabe Beförderungsunternehmer Gisela Strahl e. K
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Beförderungsunternehmer Gisela Strahl e. K
Postanschrift: Marktplatz 1
Postort: Rott am Inn
Postleitzahl: 83543
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 281566.32
Höchstes Angebot: 414867.86
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
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Quelle: OJS 2021/S 060-152075 (2021-03-23)