Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen und biomechanischen
Mikrosystemen mit Implementierung verschiedener Fügeprozesse, wie z. B. Kleben und Löten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer AUSBAU 066 – E_866_214153 – automatisierte Montageanlage
E_866_214153 migl-bla”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen...”
Kurze Beschreibung
Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen und biomechanischen
Mikrosystemen mit Implementierung verschiedener Fügeprozesse, wie z. B. Kleben und Löten.
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99099 Erfurt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen und biomechanischen
Mikrosystemen mit Implementierung verschiedener Fügeprozesse, wie z. B. Kleben und Löten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Werden in Teil 2 veröffentlicht mit der Bereitstellung des Leistungsverzeichnis (an geeignete Firmen)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5) Eine Bereitschaftserklärung Ihrer Bank (in Schriftform oder Textform), dass erst nach einer eventuellen Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Eine Bereitschaftserklärung Ihrer Bank (in Schriftform oder Textform), dass erst nach einer eventuellen Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster, ausgestellt wird.
Achtung
Dieser Punkt gilt nicht bei einem Einsatz von Subunternehmern. Der Subunternehmer muss keine Erklärung der Bank abgeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Firmenprofil,
2) Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Firmenprofil,
2) Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
4) Referenz von mindestens 3 vergleichbaren Projekten, nicht älter als 5 Jahre (Kurzbeschreibung Gerät, Kundennennung).
Achtung:
Sollten Sie aus Datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Ansprechpartner nicht benennen dürfen, so kategorisieren Sie bitte Ihren Auftraggeber (Forschung, Industrie, andere öffentliche Auftraggeber) und bestätigen die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
6) Eigenerklärung über Servicezeiten:
Telefonischer Support: Erreichbarkeit Werktags mindestens 8 h pro Tag vor Ort Service innerhalb von 2 Werktagen, bei einer Anforderung wochentags von 8.00 – 17.00 Uhr,
7) Eigenerklärung über Reaktionszeit für Verschleiß- und Ersatzteile innerhalb und außerhalb der Gewährleistung.
≤ 72 h, bei Anforderung wochentags 8.00-17.00 Uhr
8) Nachweis von folgenden Zertifizierungen:
— DIN EN ISO 9001;
— CMMI-Zertifizierung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei evtl. Einsatz von Subunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der aufgeführten Unterlagen nachzuweisen. Ferner ist zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei evtl. Einsatz von Subunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der aufgeführten Unterlagen nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-12
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
“Anforderung Unterlagen – gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabe-unterlagen bei der deutschen eVergabe für Sie auch ohne...”
Anforderung Unterlagen – gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabe-unterlagen bei der deutschen eVergabe für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).e gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens b
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe”
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de📧
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 178-429213 (2020-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer AUSBAU 066 — E_866_214153 — automatisierte Montageanlage
E_866_214153 migl-bla”
Kurze Beschreibung:
“Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und
Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen...”
Kurze Beschreibung
Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und
Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen und biomechanischen Mikrosystemen mit Implementierung verschiedener Fügeprozesse, wie z. B. Kleben und Löten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und
Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Fraunhofer IOF Jena plant die Beschaffung einer automatisierten Picks & Place- und
Fügeanlage mit aktiver Positionierung zum Aufbau von elektrooptischen und biomechanischen Mikrosystemen mit Implementierung verschiedener Fügeprozesse, wie z. B. Kleben und Löten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Werden in Teil 2 veröffentlicht mit der Bereitstellung des Leistungsverzeichnis (an geeignete Firmen).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 178-429213
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Fraunhofer AUSBAU 066 — E_866_214153 — automatisierte Montageanlage
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Anforderung Unterlagen
— Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der deutschen eVergabe für Sie auch ohne...”
Anforderung Unterlagen
— Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der deutschen eVergabe für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB).
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 209-510131 (2020-10-22)