Fraunhofer CML Hamburg — Neubau — Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen — V_157_750263_41_Heizung; Kälte, Verrohrung BKT

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Heizungszentrale, Gas- Brennwert-Kessel; Zentrale für Klimakaltwasser; Wärmepumpe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-18 Auftragsbekanntmachung
2020-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-01-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-06-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-02-15 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2024-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von kältetechnischen Anlagen
Referenznummer: CML - V_157_750263_41_Heizung; Kälte, Verrohrung BKT
Kurze Beschreibung:
Heizungszentrale, Gas- Brennwert-Kessel; Zentrale für Klimakaltwasser; Wärmepumpe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von kältetechnischen Anlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Heizkörper und Heizkessel sowie Zubehör für Zentralheizungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 891205-3299 📞
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b63672d5-1c30-4843-9410-5310cc161e19 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Datum des Beginns: 2020-06-18 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-137678
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungszentrale: Gas- Brennwert-Kessel (150KW) inkl. Schornsteinanlage, Wärmepumpe (60kW) zum Heizen und Kühlen, Heizungsverteiler mit 6 Heizkreisen, Pufferspeicher (4 000 l).
Zusätzlich: ca. 1 900 m Stahlrohr für die Heizungsanlagen, 164 Heizkörper inkl. Zubehör, 13 Unterflurkonvektoren, ca. 80 m
Zusätzlich: Zentrale für Klimakaltwasser bestehend aus o. g. Wärmepumpe mit Rückkühler, Pufferspeicher (2000 l), Verteiler für Klimakaltwasser mit 5 Kreisen, ca. 150 m
Die Wärmepumpe wird sowohl zum Heizen. als auch zum Kühlen eingesetzt. Beide Gewerke werden im 2- Leiter Prinzip noch an eine bauseits gestellte Betonkerntemperierung angebunden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kanalplatz/Blohmstraße
21079 Hamburg
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereinsfür die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereinsfür die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter,Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
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Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeitim Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444(nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
— Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderentechnischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,),
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— Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,),
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmenvergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen).

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/ 🌏
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b63672d5-1c30-4843-9410-5310cc161e19 🌏
URL der Teilnahme: www.deutsche-evergabe.de 🌏
Internetadresse: www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer;
— Ausschlussgründen;
— Insolvenzverfahren und Liquidation;
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter ZifferI.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von Spam-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
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§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 058-137678 (2020-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 612638.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 214-523385
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 058-137678
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu — Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer; — Ausschlussgründen; — Insolvenzverfahren und Liquidation; — zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; — zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungszentrale: Gas- Brennwert-Kessel (150 KW) inkl. Schornsteinanlage, Wärmepumpe (60 kW) zum Heizen und Kühlen, Heizungsverteiler mit 6 Heizkreisen, Pufferspeicher (4 000 l)
Zusätzlich: Zentrale für Klimakaltwasser bestehend aus o. g. Wärmepumpe mit Rückkühler, Pufferspeicher (2 000 l), Verteiler für Klimakaltwasser mit 5 Kreisen, ca. 150 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalplatz/Blohmstrasse

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-29 📅
Name: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG
Postort: Steinhagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gütersloh 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 612638.39 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 214-523385 (2020-10-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 612638.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 016-035583
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 214-523385
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu — Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer, — Ausschlussgründen, — Insolvenzverfahren und Liquidation, — zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, — zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungszentrale: Gas-Brennwert-Kessel (150KW) inkl. Schornsteinanlage, Wärmepumpe (60 kW) zum Heizen und Kühlen, Heizungsverteiler mit 6 Heizkreisen, Pufferspeicher (4 000 l)

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 016-035583 (2021-01-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 612638.39 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 124-327639
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu: — Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer, — Ausschlussgründen, — Insolvenzverfahren und Liquidation, — zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, — zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungszentrale: Gas- Brennwert-Kessel (150KW) inkl. Schornsteinanlage, Wärmepumpe (60kW) zum Heizen und Kühlen, Heizungsverteiler mit 6 Heizkreisen, Pufferspeicher (4000 l)
Zusätzlich:
— ca. 1 900 m Stahlrohr für die Heizungsanlagen,
— 164 Heizkörper inkl. Zubehör,
— 13 Unterflurkonvektoren,
— ca. 80 m
— 4 Deckenstrahlplatten mit ca. L = 10 m, B = 1,5 m.
— Zentrale für Klimakaltwasser bestehend aus o. g. Wärmepumpe mit Rückkühler,
— Pufferspeicher (2 000 l),
— Verteiler für Klimakaltwasser mit 5 Kreisen,
— ca. 150 m
— ca. 500 m Stahlrohr für Klimakaltwasser.

Referenz
Zusätzliche Informationen
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 124-327639 (2021-06-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 612638.39 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-087093
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlichEigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer - Ausschlussgründen - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben | Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen vonAusschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabeder aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechendeNachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlichist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten. | Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. | Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignungfür einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird. | Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter ZifferI.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und einelektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. | Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zumZwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabeausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werdenkönnen, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Diesumfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zuLasten des Bieters/Bewerbers.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzlich: ca.1900m Stahlrohr für die Heizungsanlagen, 164 Heizkörper inkl. Zubehör, 13 Unterflurkonvektoren, ca. 80 m2 Fußbodenheizung, 4 Deckenstrahlplatten mit ca. L=10m, B=1,5m
Zusätzlich: Zentrale für Klimakaltwasser bestehend aus o.g. Wärmepumpe mit Rückkühler, Pufferspeicher (2000 l), Verteiler für Klimakaltwasser mit 5 Kreisen, ca. 150 m2 Kühldecke. 12 Umluftkühler mit jeweils ca. 4500 kW, ca. 500 m Stahlrohr für Klimakaltwasser
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalplatz/Blohmstrasse, DE-21079 Hamburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlichEigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen vonAusschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabeder aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechendeNachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlichist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignungfür einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter ZifferI.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und einelektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zumZwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabeausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werdenkönnen, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Diesumfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zuLasten des Bieters/Bewerbers.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
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§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 035-087093 (2022-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_41_Heizung; Kälte, Verrohrung BKT
Referenznummer: CML - V_157_750263_41_Heizung; Kälte, Verrohrung BKT
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 684099.65 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Heizungszentrale: Gas- Brennwert-Kessel (150 KW) inkl. Schornsteinanlage, Wärmepumpe (60 kW) zum Heizen und Kühlen, Heizungsverteiler mit 6 Heizkreisen, Pufferspeicher (4 000 l) Zusätzlich: ca. 1 900 m Stahlrohr für die Heizungsanlagen, 164 Heizkörper inkl. Zubehör, 13 Unterflurkonvektoren, ca. 80 m2 Fußbodenheizung, 4 Deckenstrahlplatten mit ca. L=10 m, B=1,5 m. Zusätzlich: Zentrale für Klimakaltwasser bestehend aus o. g. Wärmepumpe mit Rückkühler, Pufferspeicher (2 000 l), Verteiler für Klimakaltwasser mit 5 Kreisen, ca. 150 m2 Kühldecke. 12 Umluftkühler mit jeweils ca. 4500 kW, ca. 500 m Stahlrohr für Klimakaltwasser Die Wärmepumpe wird sowohl zum Heizen. als auch zum Kühlen eingesetzt. Beide Gewerke werden im 2- Leiter Prinzip noch an eine bauseits gestellte Betonkerntemperierung angebunden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Kanalplatz/Blohmstrasse
Postleitzahl: 21079
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 410833
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-29 📅
Titel: Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_41_Heizung; Kälte, Verrohrung BKT
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 612638.39 EUR 💰
Kennung des Angebots: LV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE299361594
Postleitzahl: 04179
Postort: leipzig
Region: Gütersloh 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Nationale Registrierungsnummer: DE129515865
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: B10 Forschungsbau
E-Mail: ivonne.meienburg@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 891205-3306 📞
URL: http://www.fraunhofer.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 523385-2020

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu — Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer; — Ausschlussgründen; — Insolvenzverfahren und Liquidation; — zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; — zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NV07_Schornstein, Stellantrieb Konvektor i.H.v. 6.185,17 Euro: Im Zuge der Ausführung ergaben sich Änderungen des Schornsteins und der Stellantriebe für die Konvektoren. // NV08_div. Komponenten, mobile Estrichaufheizung etc. i.H.v. 10.179,58 Euro: Erforderliche Komponenten wurden im Zuge der Bauphase notwendig: Mischbehälter-Kunstoff-Auffangbehälter Kältenetz, mobile Estrichaufheizung im Bereich Eingang FBH, Fabrikatwechsel Wärmetauscher, Mehrpreis für Kraneinsatz Rückkühler und Ergänzungselement Glykol-Auffangwanne Dach 6.OG. // NV09_Reflex Vakuum Sprührohrentgasung i.H.v. 4.291,42 Euro: Im Zuge der Ausführung ergaben sich Änderungen und eine erforderliche Optimierung der Kälteanlage mit einem automatischen Entgasungssystem. // NV10_Kondensatleitung und Komponente i.H.v. 11.557,91 Euro: I m Zuge der Ausführung ergaben sich Änderungen und eine erforderliche Optimierung der Kondensatleitungsführung von den Umluftkühlgeraten mit Anpassung der Nennweite. // NV11_Stellantriebe Unterflurkonvektoren/Kühldecke i.H.v. 4.073,40 Euro: Im Zuge der Ausführung ergaben sich Änderungen und eine erforderliche Optimierung der Kälteanlage mit einem automatischen Entgasungssystem.
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Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 523385-2020
Quelle: OJS 2024/S 167-514902 (2024-08-26)