Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung der Umbauzuschlag beträgt keine % — Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: EMI Freiburg - V_006_756148_E Technische Ausrüstung ELT AG 4, 5, 6 und 7
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung der Umbauzuschlag beträgt keine % — Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung der Umbauzuschlag beträgt keine % — Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-14 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411479
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung der Umbauzuschlag beträgt keine % — Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung der Umbauzuschlag beträgt keine % — Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Das Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit, IZN, ist ein von fünf Freiburger Fraunhofer Instituten EMI, IAF, IPM, ISE und IWM gemeinsam geplanter Institutsneubau auf dem Gelände der Technischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Gebäude soll mehrerer Fraunhofer-Professuren unter der Leitung des EMI am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) aufnehmen. Die Forschungsprojekte erfolgen in den thematischen Schwerpunkten nachhaltige Werkstofflösungen, Energiesysteme und Resilienz kritischer Infrastrukturen. Es wird ein hoch spezialisierter Forschungsbau für ca. 115 Mitarbeitende benötigt, der sowohl Büroräume, als auch chemische und physikalische Labore, Werkstatträume, Seminar- und Besprechungsräume, IT-Infrastrukturräume und Lagerflächen enthält. Der genehmigte Flächenbedarf beträgt 2 681 m
Das Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit, IZN, ist ein von fünf Freiburger Fraunhofer Instituten EMI, IAF, IPM, ISE und IWM gemeinsam geplanter Institutsneubau auf dem Gelände der Technischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Gebäude soll mehrerer Fraunhofer-Professuren unter der Leitung des EMI am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) aufnehmen. Die Forschungsprojekte erfolgen in den thematischen Schwerpunkten nachhaltige Werkstofflösungen, Energiesysteme und Resilienz kritischer Infrastrukturen. Es wird ein hoch spezialisierter Forschungsbau für ca. 115 Mitarbeitende benötigt, der sowohl Büroräume, als auch chemische und physikalische Labore, Werkstatträume, Seminar- und Besprechungsräume, IT-Infrastrukturräume und Lagerflächen enthält. Der genehmigte Flächenbedarf beträgt 2 681 m
Die Fraunhofer-Gesellschaft legt großen Wert auf die Realisierung eines innovativen, nachhaltigen und ressourcenschonenden, aber gleichzeitig wirtschaftlichen Gebäude-, Energie-, und Betriebskonzepts. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) ist beabsichtigt.
Die Fraunhofer-Gesellschaft legt großen Wert auf die Realisierung eines innovativen, nachhaltigen und ressourcenschonenden, aber gleichzeitig wirtschaftlichen Gebäude-, Energie-, und Betriebskonzepts. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) ist beabsichtigt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 414 579 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung/Hook-Up von Geräten.
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Georges-Köhler-Allee
79110 Freiburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV;
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen — auch hinsichtlich Nachweise — sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV;
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen — auch hinsichtlich Nachweise — sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV;
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV;
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5;
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV;
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen — auch hinsichtlich Nachweise — sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards:
Siehe Vergabeunterlagen
Die Teilnahme von „jungen Büros" ist möglich,. Die genaueren Bedingungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter 5.9.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird.
In folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung)
1. Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens):
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2. Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
— Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV;
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3. Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4. Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5. Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung.
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt.
Im Rahmen eines Verhandlungstermins werden die eingereichten Präsentationen nach den in der Aufgabenstellung (Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich Dezember 2020.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Freie Darstellung der Herangehensweise bei vergleichbaren Projekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Instrumente zur Einhaltung von Kosten und Terminen
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich des vorgesehenen Projektleiters Planung
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich der vorgesehenen Objektüberwachung
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Nutzer und Projektbeteiligten
Gesamteindruck der Präsentation
Kostenkriterium (Name): Festpreisvertrag gemäß RB-Bau
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hier rüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hier rüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2020/S 170-411479 (2020-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der
RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens
Erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den
Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der
Genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Das Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit, IZN, ist ein von 5 Freiburger Fraunhofer Instituten EMI, IAF, IPM, ISE und IWM gemeinsam geplanter Institutsneubau auf dem Gelände der Technischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Gebäude soll mehrerere Fraunhofer-Professuren unter der Leitung des EMI am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) aufnehmen. Die Forschungsprojekte erfolgen in den thematischen Schwerpunkten nachhaltige Werkstofflösungen, Energiesysteme und Resilienz kritischer Infrastrukturen. Es wird ein hoch spezialisierter Forschungsbau für ca. 115 Mitarbeitende benötigt, der sowohl Büroräume, als auch chemische und physikalische Labore, Werkstatträume, Seminar- und Besprechungsräume, IT-Infrastrukturräume und Lagerflächen enthält.
Das Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit, IZN, ist ein von 5 Freiburger Fraunhofer Instituten EMI, IAF, IPM, ISE und IWM gemeinsam geplanter Institutsneubau auf dem Gelände der Technischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Gebäude soll mehrerere Fraunhofer-Professuren unter der Leitung des EMI am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) aufnehmen. Die Forschungsprojekte erfolgen in den thematischen Schwerpunkten nachhaltige Werkstofflösungen, Energiesysteme und Resilienz kritischer Infrastrukturen. Es wird ein hoch spezialisierter Forschungsbau für ca. 115 Mitarbeitende benötigt, der sowohl Büroräume, als auch chemische und physikalische Labore, Werkstatträume, Seminar- und Besprechungsräume, IT-Infrastrukturräume und Lagerflächen enthält.
Der genehmigte Flächenbedarf beträgt 2681 m
— Büroarbeit 1.336 m
— Produktion, Hand- und Maschinenarbeit 852 m
— Lagern, Verteilen und Verkaufen 200 m
— Bildung, Unterricht und Kultur 265 m
— Heilen und Pflegen 12 m
Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 5040 m
Beschreibung der Optionen: Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Name: Krebser und Freyler Planungsbüro GmbH
Postort: Tenningen
Land: Deutschland 🇩🇪 Emmendingen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 414578.93 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).