Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGP Rostock – Büro- und Laborgebäude BA4 – V_083_756091_07_Estricharbeiten
V_083_756091_07_Estricharbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung: Estricharbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Albert-Einstein-Straße 30
18059 Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 2 640 m Zement-Estricharbeiten. Estrich auf Trennlage und Verbundestrich für elastische, textile und Fliesenbeläge sowie Beschichtungen bzw. mit...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 2 640 m Zement-Estricharbeiten. Estrich auf Trennlage und Verbundestrich für elastische, textile und Fliesenbeläge sowie Beschichtungen bzw. mit geschliffener Oberfläche in der Versuchshalle einschl. aller Nebenarbeiten:
— 1 230 m Zementestrich CT-C35-F5-T45/T70, p= 3,0-5,0 kN/m auf Trennlage,
— 521 m Verbundestrich – CT – C35 – F5 – V38/V50, p=5,0 kN/m,
— 172 m Hartstoffestrich auf Trennschicht CT-C60 F9-T70, p=50,0 kN/m,
— 716 m Hartstoff-Verbundestrich Gr.I F9A D 35 mm D 15 mm, p=50,0 kN/m,
— 172 m Estrich mit Hartstoffeinstreuung schleifen und imprägnieren,
— 716 m Hartstoffestrich schleifen und imprägnieren.
Zzgl. div. Einbauteile liefern und einbauen u. a.:
— ca. 65 m V2a Edelstahlwinkel in verschienden Dimensionen L 40 x 60 x 5 mm u. a.,
— ca. 12 m Gebäudedehnfugen-Profile in V2a,
— ca. 120 m Abstellwinkel,
— ca. 150 m Scheinfugen herstellen und teilweise schließen,
— Zzgl. div. Aussparungen anlegen und nachträglich schließen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angbeot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4)) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anfoderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
— Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4)) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anfoderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft),
— Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es muss mindestens ein Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4)) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Biter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 024-052687 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGP Rostock — Büro- und Laborgebäude BA4 — V_083_756091_07_Estricharbeiten
V_083_756091_07_Estricharbeiten”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 142 615 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 2 640 m Zement-Estricharbeiten. Estrich auf Trennlage und Verbundestrich für elastische, textile und Fliesenbeläge sowie Beschichtungen bzw. mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 2 640 m Zement-Estricharbeiten. Estrich auf Trennlage und Verbundestrich für elastische, textile und Fliesenbeläge sowie Beschichtungen bzw. mit geschliffener Oberfläche in der Versuchshalle einschl. aller Nebenarbeiten:
— 1 230 m Zementestrich CT-C35-F5-T45/T70, p= 3,0-5,0 kN/m auf Trennlage,
— 521 m Verbundestrich — CT — C35 — F5 — V38/V50, p=5,0 kN/m,
— 172 m Hartstoffestrich auf Trennschicht CT-C60 F9-T70, p=50,0 kN/m,
— 716 m Hartstoff-Verbundestrich Gr.I F9A D 35 mm D 15 mm, p=50,0 kN/m,
— 172 m Estrich mit Hartstoffeinstreuung schleifen und imprägnieren,
— 716 m Hartstoffestrich schleifen und imprägnieren.
Zzgl. div. Einbauteile liefern und einbauen u. a.:
— ca. 65 m V2a Edelstahlwinkel in verschienden Dimensionen L 40 x 60 x 5 mm u. a.,
— ca. 12 m Gebäudedehnfugen-Profile in V2a,
— ca. 120 m Abstellwinkel,
— ca. 150 m Scheinfugen herstellen und teilweise schließen,
— zzgl. div. Aussparungen anlegen und nachträglich schließen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-052687
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 410469
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer IGP Rostock — Büro- und Laborgebäude BA4 — V_083_756091_07_Estricharbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Goldenfloor 3D GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 142 615 💰
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Indusrtrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Biter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 214-523375 (2020-10-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGP Rostock - Büro- und Laborgebäude BA4 - V_083_756091_07_Estricharbeiten
V_083_756091_07_Estricharbeiten” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Albert-Einstein-Straße 30, 18059 Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 2.640 m2 Zement-Estricharbeiten. Estrich auf Trennlage und Verbundestrich für elastische, textile und Fliesenbeläge sowie Beschichtungen bzw. mit...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 2.640 m2 Zement-Estricharbeiten. Estrich auf Trennlage und Verbundestrich für elastische, textile und Fliesenbeläge sowie Beschichtungen bzw. mit geschliffener Oberfläche in der Versuchshalle einschl. aller Nebenarbeiten:
1.230 m2 Zementestrich CT-C35-F5-T45/T70, p= 3,0-5,0 kN/m² auf Trennlage;
521 m2 Verbundestrich - CT - C35 - F5 - V38/V50, p=5,0 kN/m²;
172 m2 Hartstoffestrich auf Trennschicht CT-C60 F9-T70, p=50,0 kN/m²;
716 m2 Hartstoff-Verbundestrich Gr.I F9A D 35mm D 15mm, p=50,0 kN/m²;
172 m2 Estrich mit Hartstoffeinstreuung schleifen und imprägnieren;
716 m2 Hartstoffestrich schleifen und imprägnieren;
zzgl. div. Einbauteile liefern und einbauen u.a.:
ca. 65 m V2a Edelstahlwinkel in verschienden Dimensionen L 40x60x5 mm u.a.
ca. 12 m Gebäudedehnfugen-Profile in V2a
ca. 120 m Abstellwinkel
ca. 150 m Scheinfugen herstellen und teilweise schließen
zzgl. div. Aussparungen anlegen und nachträglich schließen
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Indusrtrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
*
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
*
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Biter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 157-415379 (2021-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 142 615 💰
Quelle: OJS 2021/S 157-415382 (2021-08-11)