„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: —— Leistungsbeginn 29.3.2021; —— Leistungsende 31.10.2021. — Beschreibung der Beschaffung: —— ca. 40 m Sauberlaufmatten in Mattenrahmen, insgesamt 3 Stück, innen; —— ca. 20 m Wandfliesen WCs, inkl. Vorbereitung Untergrund, div. Anarbeitungen, Reservefliesen, etc.; —— ca. 790 m Abdichtung Wand-Bodenflächen in Nassräumen Labor, inkl. Vorbereitung, Ausgleichung und Voranstrich Untergrund, Abdichtung, Dichtband, Abdichtungsanschlüsse Bodenabläufe etc.; —— ca. 725 m Bodenfliesen in Nassräumen Labor, inkl. Kehlsockel, Anschlussfugen, Bewegungsfugen mit BS-Anforderungen, Bodentürschwellen, Aufsatz Bodenabläufe, Reservefliesen, etc..“
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Referenznummer: IME - V_040_755915_58_Fliesenarbeiten LAB
Kurze Beschreibung:
„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
—— Leistungsbeginn 29.3.2021;
—— Leistungsende 31.10.2021.
— Beschreibung der Beschaffung:
—— ca. 40 m
—— ca. 20 m
—— ca. 790 m
—— ca. 725 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Bodenfliesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Arnsberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-30 📅
Datum des Beginns: 2021-02-15 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 190-457729
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen.)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
—— Leistungsbeginn 29.3.2021;
—— Leistungsende 31.10.2021.
— Beschreibung der Beschaffung:
—— ca. 40 m
—— ca. 20 m
—— ca. 790 m
—— ca. 725 m
——Leistungsende 31.10.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auf dem Aberg 1
57392 Schmallenberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen);
— präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen);
— nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen);
— Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,);
— Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,);
— präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,);
— nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
—— Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,);0
—— Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,);0
—— Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
— Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
— Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Mindeststandards:
Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4)) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen.)
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer;
— Ausschlussgründen;
— Insolvenzverfahren und Liquidation;
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3., VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3., VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 190-457729 (2020-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:Leistungsbeginn 29.3.2021; Leistungsende 31.10.2021,
— Beschreibung der Beschaffung:
—— ca. 40 m
—— ca. 20 m
—— ca. 790 m
—— ca. 725 m
Gesamtwert des Auftrags: 125435.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Abgeben:
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1) –1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Abgeben:
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1) –1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:Leistungsbeginn 29.3.2021; Leistungsende 31.10.2021,
—— ca. 40 m
—— ca. 725 m
„— Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: Grünewald – Planen. Bauen. Leben
Postanschrift: Quantzstraße 67
Postort: Scheden
Postleitzahl: 37127
Land: Deutschland 🇩🇪 Göttingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 125435.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Referenz Zusätzliche Informationen
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Abgeben:
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1) –1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1) –1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).