Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: E_080_420115 wit-bla
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80.
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal deutsche eVergabe
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
E-Mail: fraunhofer@deutsche-evergabe.de📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80686 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachführend aufgeführten Unterlagen müssen mit dem Angebot vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Firmenprofil,
2) Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die Leistung, die mit den Inhalten des Leistungsverzeichnisses vergleichbar sind,
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4) Referenz zu wenigstens 3 realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
4) Referenz zu wenigstens 3 realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
„Achtung: Folgende Angaben sind zu machen“:
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes und mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa;
— Leistungserbringung unterlaufendem Betrieb;
— Leistungserbringung im Bestand;
— Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur;
— Anzahl der Audittage;
— sowie Anzahl der jahresdurchschnittlich angefallenen Beratungstage;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
5) Eingetragen in der BAFA Liste.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Subunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der aufgeführten Unterlagen nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Bei evtl. Einsatz von Subunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der aufgeführten Unterlagen nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 113-274498 (2020-06-10)
Ergänzende Angaben (2020-07-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal deutsche eVergabe
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB),
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB),
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-28 📅
Name: Eproplan GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Referenz Zusätzliche Informationen
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB),
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe
Quelle: OJS 2021/S 128-340205 (2021-07-01)