Die Ladeinfrastruktur wird während der Projektlaufzeit von der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als CPO betrieben und ist an das LamA-Backend des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) angebunden. Je nach Standort steht die Ladeinfrastruktur unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung. In Abhängigkeit des Standorts und der Positionierung der Ladestationen können die Ladestationen von Fraunhofer-Dienstfahrzeugen, Privatfahrzeugen von Mitarbeitenden und/oder fremden Dritten genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, wird eine Dienstleistung zur Abrechnung der an dieser Ladeinfrastruktur durchgeführten Ladetransaktionen und der damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben unter Berücksichtigung Fraunhofer-spezifischer Anforderungen ausgeschrieben. Die FhG sucht hierfür einen Partner, der als EMP die Ladechipverwaltung (ggf. alternative Zugangsmöglichkeiten wie über eine APP, ein im Fahrzeug gespeichertes Plug & Charge Zertifikat, eine Web-Applikation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer ZV – E_080_418877 – Abrechnung Ladevorgänge
E_080_418877 syos-KauAnj
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Datenübertragung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ladeinfrastruktur wird während der Projektlaufzeit von der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als CPO betrieben und ist an das LamA-Backend des...”
Kurze Beschreibung
Die Ladeinfrastruktur wird während der Projektlaufzeit von der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als CPO betrieben und ist an das LamA-Backend des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) angebunden. Je nach Standort steht die Ladeinfrastruktur unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung. In Abhängigkeit des Standorts und der Positionierung der Ladestationen können die Ladestationen von Fraunhofer-Dienstfahrzeugen, Privatfahrzeugen von Mitarbeitenden und/oder fremden Dritten genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, wird eine Dienstleistung zur Abrechnung der an dieser Ladeinfrastruktur durchgeführten Ladetransaktionen und der damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben unter Berücksichtigung Fraunhofer-spezifischer Anforderungen ausgeschrieben. Die FhG sucht hierfür einen Partner, der als EMP die Ladechipverwaltung (ggf. alternative Zugangsmöglichkeiten wie über eine APP, ein im Fahrzeug gespeichertes Plug & Charge Zertifikat, eine Web-Applikation.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ladeinfrastruktur wird während der Projektlaufzeit von der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als CPO betrieben und ist an das LamA-Backend des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ladeinfrastruktur wird während der Projektlaufzeit von der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als CPO betrieben und ist an das LamA-Backend des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) angebunden. Je nach Standort steht die Ladeinfrastruktur unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung. In Abhängigkeit des Standorts und der Positionierung der Ladestationen können die Ladestationen von Fraunhofer-Dienstfahrzeugen, Privatfahrzeugen von Mitarbeitenden und/oder fremden Dritten genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, wird eine Dienstleistung zur Abrechnung der an dieser Ladeinfrastruktur durchgeführten Ladetransaktionen und der damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben unter Berücksichtigung Fraunhofer-spezifischer Anforderungen ausgeschrieben. Die FhG sucht hierfür einen Partner, der als EMP die Ladechipverwaltung (ggf. alternative Zugangsmöglichkeiten wie über eine APP, ein im Fahrzeug gespeichertes Plug & Charge Zertifikat, eine Web-Applikation oder weitere Authentifizierungsmedien) für Dienstfahrzeuge sowie Mitarbeitende anbietet und die Abrechnung gegenüber den Mitarbeitenden, dritten Nutzern (inkl. punktuellem Laden) und den beteiligten Instituten durchführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Servicezeiten:
—— Telefonische Erreichbarkeit für Ladenutzer mindestens Mo-Fr in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr;
—— tatsächliche Dauer bis zum...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Servicezeiten:
—— Telefonische Erreichbarkeit für Ladenutzer mindestens Mo-Fr in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr;
—— tatsächliche Dauer bis zum telefonischen Kontakt eines Servicemitarbeiters.
2. Umfang des Ladenetzzugangs über den Partner (bspw. über eigenes Netzwerk oder Roaming)
—— Hier wird eine Mindestanzahl von 5 000 Ladepunkten in Deutschland gefordert.
3. Umfang der EMPs, die über das Partner-Backend auf unsere Ladeinfrastruktur zugreifen können; der Partner muss mindestens an eine der beiden deutschen Roaming-Plattformen (Hubject bzw. e-clearing) angebunden sein. Die Anzahl der Nutzer, die darüber Zugang zur FhG-Ladeinfastruktur bekommen, ist zu benennen (ca.-Angabe).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Firmenprofil (Darstellung in max. 8 Seiten),
2. Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre,
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Mind. 3 Referenzen,
4. Servicezeiten:
—— Telefonische Erreichbarkeit für Ladenutzer mindestens Mo-Fr in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr;
—— tatsächliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Mind. 3 Referenzen,
4. Servicezeiten:
—— Telefonische Erreichbarkeit für Ladenutzer mindestens Mo-Fr in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr;
—— tatsächliche Dauer bis zum telefonischen Kontakt eines Servicemitarbeiters.
5. Nachweis, dass die hierarchische Fraunhofer-Organisationsstruktur (siehe Anforderung 7) in dem geplanten IT-System umsetzbar und das System in der Lage ist, auf Instituts- bzw. Standortebene eine
—— Verrechnung der Transaktionen sowie
—— die Zuordnung von Ladepunkten, Dienstwagen und Mitarbeitern durchzuführen.
6. Umfang des Ladenetzzugangs über den Partner (bspw. über eigenes Netzwerk oder Roaming)
—— Hier wird eine Mindestanzahl von 5 000 Ladepunkten in Deutschland gefordert.
7. Umfang der EMPs, die über das Partner-Backend auf unsere Ladeinfrastruktur zugreifen können; der Partner muss mindestens an eine der beiden deutschen Roaming-Plattformen (Hubject bzw. e-clearing) angebunden sein. Die Anzahl der Nutzer, die darüber Zugang zur FhG-Ladeinfastruktur bekommen, ist zu benennen (ca.-Angabe).
8. Nachweis ist zu liefern, dass punktuelles Laden (siehe Anlage 4: Ladesäulenverordnung) möglich ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-08
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-13 📅
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der – Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe”
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de📧
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 051-120426 (2020-03-09)