Die Gemeinde Kogel beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit von Fördermitteln umzusetzen.
Es ist geplant einen zweigeschossigen Neubau in Kogel zu errichten, welcher eine Klinkerfassade erhält und in das Ortsbild hinein passt.
Das jetzige Gebäude ist zwar baulich in einem guten Zustand, aber die heutigen Standardanforderungen werden nicht erfüllt, weshalb sich ein Neubau als die wirtschaftlichste Variante heraus stellte. Die Hortkinder werden übergangsweise als Notlösung im Gemeindehaus untergebracht. Für die Vergabe der Planungsleistung wird ein offenes Verfahren gemäß VgV durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013, Lph. 1-9
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Kogel beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit von Fördermitteln umzusetzen.
Es ist geplant einen zweigeschossigen...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Kogel beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit von Fördermitteln umzusetzen.
Es ist geplant einen zweigeschossigen Neubau in Kogel zu errichten, welcher eine Klinkerfassade erhält und in das Ortsbild hinein passt.
Das jetzige Gebäude ist zwar baulich in einem guten Zustand, aber die heutigen Standardanforderungen werden nicht erfüllt, weshalb sich ein Neubau als die wirtschaftlichste Variante heraus stellte. Die Hortkinder werden übergangsweise als Notlösung im Gemeindehaus untergebracht. Für die Vergabe der Planungsleistung wird ein offenes Verfahren gemäß VgV durchgeführt.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dorfstraße 19246 Kogel
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung freiberuflicher Leistungen für das Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013, Lph. 1-9.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen der letzten 3 Jahre
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragungsnachweise mit Eingangsnummern im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragungsnachweise mit Eingangsnummern im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen (Nachweis ist dem Angebot beizufügen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (C.2) (Personenschäden 1 500 000 EUR,Sonstige Sachschäden 500 000 EUR);
— technische Ausrüstung (C.2): CAD-Arbeitsplatz.”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzprokekte (C2.) mind. 3 vergleichb. Referenzen der letzten 3 Jahre; davon mind. 1 Referenz von 100 000,00 EUR Brutto Baukosten.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-07
11:00 📅
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über die Vergabeplattform unter der Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens,
Des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer M-V bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle Amt Zarrentin
Postanschrift: Kirchplatz 8
Postort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 388518380📞
Quelle: OJS 2020/S 129-316522 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dorfstraße
19246 Kogel
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 129-316522
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Freianlagenplanung Kita Kogel
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulichzubehandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über die Vergabeplattform unter der Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristwerdendie Daten gelöscht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 170-411791 (2020-08-28)