Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Freianlagenplanung zum InHK Stadt Blankenberg — Planungsleistungen
ZVS-027-2020-36”
Produkte/Dienstleistungen: Architekturentwurf📦
Kurze Beschreibung:
“Freianlagenplanung von 10 Projektbausteinen, darunter Wegebau, Lichtkonzept und Platzgestaltung.
Leistungsbilder gem. § 39 HOAI (Freianlagen),...”
Kurze Beschreibung
Freianlagenplanung von 10 Projektbausteinen, darunter Wegebau, Lichtkonzept und Platzgestaltung.
Leistungsbilder gem. § 39 HOAI (Freianlagen), Leistungsphasen 1-3, optional: Leistungsphasen 4-9.
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53773 Hennef
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hennef (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) hat im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) eine Strategie für den Ortsteil Stadt Blankenberg...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hennef (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) hat im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) eine Strategie für den Ortsteil Stadt Blankenberg erarbeitet, um einerseits das denkmalwürdige und identitätsstiftende Erscheinungsbild und die historische Kultur- und Naturlandschaft in und um Stadt und Burg Blankenberg in Wert zu setzen, andererseits das Dorf als lebenswerten und attraktiven Wohnstandort zu stärken. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet neben dem Neubau eines Kultur- und Heimathauses sowie einer umfassenden Sanierung der historischen Stadtmauer (beides nicht Teil dieser Ausschreibung) eine Reihe von Aufwertungen und Inszenierungen von Freiräumen, die die einzelnen Points of Interest miteinander verbinden, funktionale Beziehungen verbessern und neue Anlaufstellen schaffen. Hierzu zählen insgesamt 10 Objekte, darunter ein Panoramaweg an der Stadtmauer, ein Beleuchtungskonzept, der Umbau des Marktplatzes mit neu zu entwerfender Freitreppe und der Ausbau des Besucherweges zwischen dem S-Bahnhof Blankenberg und der Ortschaft Stein. Zu erbringen sind zumeist Planungsleistungen gem. § 39 HOAI (Freianlagen), die abschnittsweise abgerufen werden. Der relativ lange Zeitraum von 2020 bis 2026 ergibt sich aus Abhängigkeiten zu der vorgeschalteten sukzessiven Sanierung der Stadtmauer sowie städtebaulichen Förderungen. Die Leistungsphasen 4-9 stehen daher unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage. Der Umfang des Beleuchtungskonzeptes für Wege, Fassaden und Stadtmauer ist abhängig von der Zustimmung der Naturschutzbehörde. Kreative und innovative Lösungsansätze sind bei der Vermittlung von Ergebnissen aus historisch-archäologische Untersuchungen mit Mitteln der Freiraumplanung gefragt. Der zeitliche Planungsablauf ist Anlage V zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektspezifische Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams (fachl./techn. Erfahrungen bei verwandten Aufgabenstellungen)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektspezifische Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams (Erfahrungen in organisatorisch/formaler Hinsicht: Förderung, Integrierte Handlungskonzepte)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Projektspezifische Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams (Erfahrungen in organisatorisch/formaler Hinsicht: Förderung, Integrierte Handlungskonzepte)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bürger-, Nutzer- und Gremienbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikation
Kostenkriterium (Name): Gesamthonorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional kann eine Beauftragung mit den Leistungsphasen 4-9 erfolgen. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Bewilligung weiterer Fördermittel.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und sodann geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und sodann geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der vorgelegten Unterlagen erfüllen.
Für den Fall, dass mehrere vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, als vor dem Hintergrund des Aufwands des Verfahrens am weiteren Verfahren beteiligt werden können, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als 4, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden die Kriterien Leistungsfähigkeit und Fachkunde Anwendung.
Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird bemessen an:
1. Durchschnittlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Planungs- und Beratungsleistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (10 Basispunkte (s. u.), Gewichtungsfaktor 3),
2. Anzahl der für das Projekt verfügbaren Mitarbeiter (10 Basispunkte (s. u.), Gewichtungsfaktor 4).
Die Fachkunde wird bemessen an,
3. Referenzen für die Planung vergleichbarer Projekte, im Einzelnen:
— vergleichbare Aufgabe (Freiraumplanungen im Kontext von übergeordneten städtebaulichen Konzeptionen, Stadtraumgestaltungen, landschaftsarchitektonische Entwürfe ggf. verschiedener Nutzungsarten) (10 Basispunkte (s. u.), Gewichtungsfaktor 5);
— Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB-Vergaberechts (10 Basispunkte (s. u.), Gewichtungsfaktor 2);
— vergleichbare Planungskosten (hier ca. 270 000 EUR brutto) (10 Basispunkte (s. u.), Gewichtungsfaktor 2).
Die für eine mögliche Auswahl erforderlichen Angaben sind entsprechend dem beigefügten Formular „Teilnahmeantrag" mitzuteilen.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander, d. h. der Bewerber mit der höchsten Eignung erhält 10 Basispunkte, die Punkte der anderen Bewerber werden aus dem Verhältnis dazu ermittelt (Dreisatz).
Die Bewertung der Fachkunde erfolgt anhand einer Einschätzung der eingereichten Unterlagen in der folgenden Einstufung:
— 10 Basispunkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet.
— 8 Basispunkte: Bewerber ist aufgrund. seiner Erfahrung/Fachkunde gut geeignet.
— 6 Basispunkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet.
— 4 Basispunkte: Bewerber ist aufgrund. seiner Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet.
— 2 Basispunkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
— Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Basispunkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Basispunktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
— Erklärung über das Nichtbestehen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formular „Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formular „Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen:
— Nachweis (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 4 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
— Bescheinigung der Hausbank mit Hinweisen über die Geschäftsbeziehung und Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätssituation (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, muss aus den Nachweisen ersichtlich sein, für welche Bereiche der Nachunternehmer substanzielle Leistungen erbringt und das ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B.durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bewerber und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Für vorstehende Erklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage II) verwendet werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Form von Eigenerklärungen:
— Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Mitarbeiter;
— Referenzen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Form von Eigenerklärungen:
— Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Mitarbeiter;
— Referenzen der letzten 3 Jahre, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung vergleichbar sind.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formular „Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, muss aus den Nachweisen ersichtlich sein, für welche Bereiche der Nachunternehmer substanzielle Leistungen erbringt und das ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Für vorstehende Erklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Anlage II) verwendet werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Landschaftsarchitekten bzw. des beratenden Ingenieurs/Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs....”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Landschaftsarchitekten bzw. des beratenden Ingenieurs/Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer Berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach EU- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen eigenverantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen Vertragsbestandteil.
Der Auftrag steht bzgl. Leistungsphasen 4 bis 9 unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des...”
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage I (Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten
Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Für das InHK hat die Stadt Hennef im Jahr 2018 eine Grünkonzeption erstellen lassen. Das beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Grünkonzeption wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage VII). Bei der Erstellung des Rahmenplans ist die Stadt Hennef durch ein Planungsteam bestehend aus 3 Büros unterstützt worden. Auch diese Büros werden im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Der Rahmenplan wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage VIII). Das InHK selbst ist als Anlage VI beigefügt.
Unterauftragnehmer:
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist — soweit der Unterauftragnehmer bereits benannt werden kann — das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 1 und Teil 2) einzureichen.
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, diese aber noch nicht benannt werden können, ist das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 1) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall wird vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt werden, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 2) zur Verfügung. Vor Zuschlagserteilung ist für die beabsichtigten Unterauftragnehmer ebenso das zur Verfügung gestellte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 2) vorzulegen. Die Haftung des Bieters bleibt von der etwaigen Einschaltung von Unterauftragnehmern unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQY2MB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen.
Hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln?Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 108-262116 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 220154.21 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hennef (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) hat im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) eine Strategie für den Ortsteil Stadt Blankenberg...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hennef (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) hat im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) eine Strategie für den Ortsteil Stadt Blankenberg erarbeitet, um einerseits das denkmalwürdige und identitätsstiftende Erscheinungsbild und die historische Kultur- und Naturlandschaft in und um Stadt und Burg Blankenberg in Wert zu setzen, andererseits das Dorf als lebenswerten und attraktiven Wohnstandort zu stärken. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet neben dem Neubau eines Kultur- und Heimathauses sowie einer umfassenden Sanierung der historischen Stadtmauer (beides nicht Teil dieser Ausschreibung) eine Reihe von Aufwertungen und Inszenierungen von Freiräumen, die die einzelnen Points of Interest miteinander verbinden, funktionale Beziehungen verbessern und neue Anlaufstellen schaffen. Hierzu zählen insgesamt 10 Objekte, darunter ein Panoramaweg an der Stadtmauer, ein Beleuchtungskonzept, der Umbau des Marktplatzes mit neu zu entwerfender Freitreppe und der Ausbau des Besucherweges zwischen dem S-Bahnhof Blankenberg und der Ortschaft Stein. Zu erbringen sind zumeist Planungsleistungen gem. § 39 HOAI (Freianlagen), die abschnittsweise abgerufen werden. Der relativ lange Zeitraum von 2020 bis 2026 ergibt sich aus Abhängigkeiten zu der vorgeschalteten sukzessiven Sanierung der Stadtmauer sowie städtebaulichen Förderungen. Die Leistungsphasen 4 - 9 stehen daher unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage. Der Umfang des Beleuchtungskonzeptes für Wege, Fassaden und Stadtmauer ist abhängig von der Zustimmung der Naturschutzbehörde. Kreative und innovative Lösungsansätze sind bei der Vermittlung von Ergebnissen aus historisch-archäologische Untersuchungen mit Mitteln der Freiraumplanung gefragt. Der zeitliche Planungsablauf ist Anlage V zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektspezifische Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams (fachl. / techn. Erfahrungen bei verwandten Aufgabenstellungen)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektspezifische Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams (Erfahrungen in organisatorisch / formaler Hinsicht: Förderung, Integrierte Handlungskonzepte)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Projektspezifische Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams (Erfahrungen in organisatorisch / formaler Hinsicht: Förderung, Integrierte Handlungskonzepte)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 108-262116
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Freiraumplanung InHK Stadt Blankenberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reihsner Partnergesellschaft mbB Beratende Ingenieure
Postort: Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bernkastel-Wittlich🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220154.21 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220154.21 💰
“Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des...”
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage I (Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten
Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Für das InHK hat die Stadt Hennef im Jahr 2018 eine Grünkonzeption erstellen lassen. Das beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Grünkonzeption wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage VII). Bei der Erstellung des Rahmenplans ist die Stadt Hennef durch ein Planungsteam bestehend aus 3 Büros unterstützt worden. Auch diese Büros werden im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Der Rahmenplan wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage VIII). Das InHK selbst ist als Anlage VI beigefügt.
Unterauftragnehmer:
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist - soweit der Unterauftragnehmer bereits benannt werden kann - das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 1 und Teil 2) einzureichen.
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, diese aber noch nicht benannt werden können, ist das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 1) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall wird vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt werden, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage II, Teil 2) zur Verfügung. Vor Zuschlagserteilung ist für die beabsichtigten Unterauftragnehmer ebenso das zur Verfügung gestellte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 2) vorzulegen. Die Haftung des Bieters bleibt von der etwaigen Einschaltung von Unterauftragnehmern unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDYV6.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
Hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Spruchkörper Köln
Quelle: OJS 2021/S 070-178829 (2021-04-07)