Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Beschränkung der Auswahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist ihre Eignung durch Referenzprojekte darzulegen. Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnehmeranträge gebildet wird.
Die Punkte werden vergeben, indem der Bewerber Nachweise über Erfahrungen in den unten aufgeführten Bereichen vorlegt. Die Nachweise bestehen aus Referenzschreiben der Auftraggeber und mindestens einer schriftlichen Bestätigung des Bieters, welchen Aufgabenbereich die beigefügte Referenz abgedeckt hat. Die jeweiligen Referenzen müssen in technischer Hinsicht vergleichbar mit der hier beschriebenen Aufgabenstellung sein.
Für jede Kategorie ist ein Referenzprojekt durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zu benennen (maximal 6 Referenzprojekte). Jede Referenz wird separat bewertet und kann mehrere Aufgabenbereiche/Kategorien abdecken. Pro Teilnehmerantrag können maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei die Punkte auf die erste Nachkommerstelle gerundet werden.
Erfahrungen durch Referenzen ... Punkte:
1 ... im Umgang mit der Nachrechnungsrichtlinie
1.1 Nachrechnung von Schrägkabelbrücken 30
1.2 Nachrechnung von Spannbetonbrücken 20
2 ... in der Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen inklusive Machbarkeitsstudie an...
2.1 ... Schrägkabelbrücken 15
2.2 ... Spannbetonbrücken 10
3 ... in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach RI-WI-BRÜ zu Erhaltungsmaßnahmen von...
3.1 ... Schrägkabelbrücken 15
3.2 ... Spannbetonbrücken 10
Summe 100
Es gehen nur Referenzprojekte an Brücken in Stahl- beziehungsweise Spannbetonbauweise in die Wertung ein. Die Referenzen müssen vom Bewerber selbst bearbeitet und dürfen nicht über eine Bietergemeinschaft beziehungsweise einen ARGE -Partner erstellt worden sein.
Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität des jeweiligen Referenznachweises. Maßstab für die Qualität ist hierbei die Vergleichbarkeit zur hier ausgeschrieben Aufgabenstellung nach Art (Art des Bauwerks) und Umfang (Größe und Komplexität des Bauwerks). Die Punktevergabe wird hierbei wie folgt vorgenommen:
Kategorien 1.1, 2.1 und 3.1 (Strombrücke — Schrägseilbrücken):
— 100 % der Punkte für eine sehr gute Vergleichbarkeit. Sehr gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschrieben Aufgabenstellung an Schrägseilbrücken vergleichbarer oder größerer Abmessungen mit Verkehrsbelastung aus Stadtbahnbetrieb und motorisiertem Individualverkehr entsprechen.
— 80 % der Punkte für eine gute Vergleichbarkeit. Gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Schrägseilbrücken vergleichbarer Abmessungen mit Verkehrsbelastung aus motorisiertem Individualverkehr oder Hängebrücken vergleichbarer Abmessungen mit Verkehrsbelastung aus Stadtbahnbetrieb und motorisiertem Individualverkehr entsprechen.
— 40 % der Punkte für eine befriedigende Vergleichbarkeit. Dies umfasst Projekten, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an seilverspannten Brücken geringerer Abmessungen entsprechen.
— 15 % der Punkte für eine mäßige Vergleichbarkeit. Mäßig vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Stahlbaubrücken entsprechen, jedoch anderer Bauart (zum Beispiel Kastenbrücken, Fachwerk-Brücke).
Kategorien 1.2, 2.2 und 3.2 (Rampenbauwerke — Spannbetonbrücken):
— 100 % der Punkte für eine sehr gute Vergleichbarkeit. Sehr gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschrieben Aufgabenstellung an gekrümmten Spannbetonbrücken vergleichbarer Abmessungen mit Verkehrsbelastung aus Stadtbahnbetrieb und motorisiertem Individualverkehr entsprechen.
— 80 % der Punkte für eine gute Vergleichbarkeit. Gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Spannbetonbrücken mit Verkehrsbelastung aus motorisiertem Individualverkehr entsprechen und einer Überbaulänge von mindestens 250 m zwischen den Widerlagern, jedoch ohne Verkehrsbelastung aus Straßenbahnbetrieb.
— 40 % der Punkte für eine befriedigende Vergleichbarkeit. Dies umfasst Projekten, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Spannbetonbrücken entsprechen, jedoch mit einer Überbaulänge von mindestens 150 m zwischen den Widerlagern.
— 15 % der Punkte für eine mäßige Vergleichbarkeit. Mäßig vergleichbar sind Projekte, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Spannbetonbrücken entsprechen, jedoch mit einer Überbaulänge von mindestens 75 m zwischen den Widerlagern.