Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Auftraggeberin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird. Hierzu ist vorgesehen, das Bergertor Wehr abzureißen und durch eine Kombination von Rauer Gleite sowie einer beweglichen Wehranlage auf ca. der Hälfte der Flussbreite umzugestalten. Ferner soll der Gewässeroberlauf ökologisch aufgewertet werden. Der Neubau der Wehranlage bedingt eine Verbreiterung des Gewässerumfeldes in die westlich angrenzende Grünanlage. Aufgrund dessen entfallen vorhandene Wegeverbindungen, Teile des vorhandenen Spielplatzes sowie Grünflächen. Aufgrund der geplanten Beibehaltung des Stauziels ist zukünftig ebenfalls statt einer Rasenböschung eine Hochwasserschutzmauer zu errichten bzw. die bereits vorhandene Mauer zu verlängern. Um das Gewässer an dieser Stelle dennoch erlebbar zu machen und die Attraktivität des Freiraums zusätzlich zu steigern, soll eine Sitzstufenanlage in die Schutzmauer integriert werden. Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind zum einen die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die Umgestaltung der Freianlagen sowohl im Bereich des Bergertor Wehrs als auch im Bereich des Gewässeroberlaufs FKm 25+170 bis 26+600 (Los 1) und zum anderen die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie (einschließlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) für den Eingriffsbereich der Maßnahmen im Bereich des Bergertor Wehrs (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 5540/19-2
Kurze Beschreibung:
Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Auftraggeberin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird. Hierzu ist vorgesehen, das Bergertor Wehr abzureißen und durch eine Kombination von Rauer Gleite sowie einer beweglichen Wehranlage auf ca. der Hälfte der Flussbreite umzugestalten. Ferner soll der Gewässeroberlauf ökologisch aufgewertet werden.
Der Neubau der Wehranlage bedingt eine Verbreiterung des Gewässerumfeldes in die westlich angrenzende Grünanlage. Aufgrund dessen entfallen vorhandene Wegeverbindungen, Teile des vorhandenen Spielplatzes sowie Grünflächen. Aufgrund der geplanten Beibehaltung des Stauziels ist zukünftig ebenfalls statt einer Rasenböschung eine Hochwasserschutzmauer zu errichten bzw. die bereits vorhandene Mauer zu verlängern. Um das Gewässer an dieser Stelle dennoch erlebbar zu machen und die Attraktivität des Freiraums zusätzlich zu steigern, soll eine Sitzstufenanlage in die Schutzmauer integriert werden.
Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind zum einen die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die Umgestaltung der Freianlagen sowohl im Bereich des Bergertor Wehrs als auch im Bereich des Gewässeroberlaufs FKm 25+170 bis 26+600 (Los 1) und zum anderen die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie (einschließlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) für den Eingriffsbereich der Maßnahmen im Bereich des Bergertor Wehrs (Los 2).
Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Auftraggeberin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird. Hierzu ist vorgesehen, das Bergertor Wehr abzureißen und durch eine Kombination von Rauer Gleite sowie einer beweglichen Wehranlage auf ca. der Hälfte der Flussbreite umzugestalten. Ferner soll der Gewässeroberlauf ökologisch aufgewertet werden.
Der Neubau der Wehranlage bedingt eine Verbreiterung des Gewässerumfeldes in die westlich angrenzende Grünanlage. Aufgrund dessen entfallen vorhandene Wegeverbindungen, Teile des vorhandenen Spielplatzes sowie Grünflächen. Aufgrund der geplanten Beibehaltung des Stauziels ist zukünftig ebenfalls statt einer Rasenböschung eine Hochwasserschutzmauer zu errichten bzw. die bereits vorhandene Mauer zu verlängern. Um das Gewässer an dieser Stelle dennoch erlebbar zu machen und die Attraktivität des Freiraums zusätzlich zu steigern, soll eine Sitzstufenanlage in die Schutzmauer integriert werden.
Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind zum einen die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die Umgestaltung der Freianlagen sowohl im Bereich des Bergertor Wehrs als auch im Bereich des Gewässeroberlaufs FKm 25+170 bis 26+600 (Los 1) und zum anderen die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie (einschließlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) für den Eingriffsbereich der Maßnahmen im Bereich des Bergertor Wehrs (Los 2).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-217588
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDF6Y
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDF6Y
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Auftraggeberin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird. Hierzu ist vorgesehen, das Bergertor Wehr abzureißen und durch eine Kombination von Rauer Gleite sowie einer beweglichen Wehranlage auf ca. der Hälfte der Flussbreite umzugestalten. Ferner soll der Gewässeroberlauf ökologisch aufgewertet werden.
Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Auftraggeberin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird. Hierzu ist vorgesehen, das Bergertor Wehr abzureißen und durch eine Kombination von Rauer Gleite sowie einer beweglichen Wehranlage auf ca. der Hälfte der Flussbreite umzugestalten. Ferner soll der Gewässeroberlauf ökologisch aufgewertet werden.
Der Neubau der Wehranlage bedingt eine Verbreiterung des Gewässerumfeldes in die westlich angrenzende Grünanlage. Aufgrund dessen entfallen vorhandene Wegeverbindungen, Teile des vorhandenen Spielplatzes sowie Grünflächen. Aufgrund der geplanten Beibehaltung des Stauziels ist zukünftig ebenfalls statt einer Rasenböschung eine Hochwasserschutzmauer zu errichten bzw. die bereits vorhandene Mauer zu verlängern. Um das Gewässer an dieser Stelle dennoch erlebbar zu machen und die Attraktivität des Freiraums zusätzlich zu steigern, soll eine Sitzstufenanlage in die Schutzmauer integriert werden.
Der Neubau der Wehranlage bedingt eine Verbreiterung des Gewässerumfeldes in die westlich angrenzende Grünanlage. Aufgrund dessen entfallen vorhandene Wegeverbindungen, Teile des vorhandenen Spielplatzes sowie Grünflächen. Aufgrund der geplanten Beibehaltung des Stauziels ist zukünftig ebenfalls statt einer Rasenböschung eine Hochwasserschutzmauer zu errichten bzw. die bereits vorhandene Mauer zu verlängern. Um das Gewässer an dieser Stelle dennoch erlebbar zu machen und die Attraktivität des Freiraums zusätzlich zu steigern, soll eine Sitzstufenanlage in die Schutzmauer integriert werden.
Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind zum einen die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die Umgestaltung der Freianlagen sowohl im Bereich des Bergertor Wehrs als auch im Bereich des Gewässeroberlaufs FKm 25+170 bis 26+600 (Los 1) und zum anderen die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie (einschließlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) für den Eingriffsbereich der Maßnahmen im Bereich des Bergertor Wehrs (Los 2).
Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind zum einen die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die Umgestaltung der Freianlagen sowohl im Bereich des Bergertor Wehrs als auch im Bereich des Gewässeroberlaufs FKm 25+170 bis 26+600 (Los 1) und zum anderen die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie (einschließlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) für den Eingriffsbereich der Maßnahmen im Bereich des Bergertor Wehrs (Los 2).
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Freianlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagen für die in Abschnitt II.1.4 beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch diverse besondere Leistungen. Hierzu zählen insb. die Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes zur Umsetzung der WRRL bzw. zur Aufwertung der Gewässerökologie für die Werre- Flusskilometer 24+000 bis 25+170, die Mitwirkung bei der Erstellung eines Entsorgungskonzepts, das durch den parallel beauftragten Objektplaner zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die dort ab zufahrenden Böden und Sedimente aufzustellen ist, die Mitwirkung bei der Information/Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorbereitung, Protokollierung und Nachbereitung entsprechender Termine), die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren (soweit die Planungen des Auftragnehmers durch Einwendungen und Stellungnahmen an den Vorhabenträger berührt sind) und die künstlerische Oberleitung für die originär vom Objektplaner für die Ingenieurbauwerke zu planenden Ufermauern inkl. der zu integrierenden Treppenanlage.
Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch diverse besondere Leistungen. Hierzu zählen insb. die Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes zur Umsetzung der WRRL bzw. zur Aufwertung der Gewässerökologie für die Werre- Flusskilometer 24+000 bis 25+170, die Mitwirkung bei der Erstellung eines Entsorgungskonzepts, das durch den parallel beauftragten Objektplaner zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die dort ab zufahrenden Böden und Sedimente aufzustellen ist, die Mitwirkung bei der Information/Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorbereitung, Protokollierung und Nachbereitung entsprechender Termine), die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren (soweit die Planungen des Auftragnehmers durch Einwendungen und Stellungnahmen an den Vorhabenträger berührt sind) und die künstlerische Oberleitung für die originär vom Objektplaner für die Ingenieurbauwerke zu planenden Ufermauern inkl. der zu integrierenden Treppenanlage.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die derzeitige grobe Annahme für die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Wesentlichen Einfluss hat die Dauer des Planfeststellungsverfahrens, aus der sich eine Verlängerung des genannten Termins ergeben kann. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind ohnehin noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die derzeitige grobe Annahme für die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Wesentlichen Einfluss hat die Dauer des Planfeststellungsverfahrens, aus der sich eine Verlängerung des genannten Termins ergeben kann. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind ohnehin noch nach diesem Termin zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber, getrennt für die Freianlagen im Bereich Bergertor Wehr (Teilabschnitt 1) und den Gewässeroberlauf des Bergertor Wehrs (FKm 25+170 bis 26+600), zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber, getrennt für die Freianlagen im Bereich Bergertor Wehr (Teilabschnitt 1) und den Gewässeroberlauf des Bergertor Wehrs (FKm 25+170 bis 26+600), zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Bezeichnung des Loses: Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie für den Gewässerumbau im Bereich des Bergertor Wehrs. Zum Leistungsumfang zählen neben den Grundleistungen auch besondere Leistungen, insb. ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Ermittlung und Einholung von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht, die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren sowie die Mitwirkung bei der Information/Beteiligung der Öffentlichkeit.
Gegenstand dieses Loses sind die Leistungsbilder Landschaftspflegerischer Begleitplan und Umweltverträglichkeitsstudie für den Gewässerumbau im Bereich des Bergertor Wehrs. Zum Leistungsumfang zählen neben den Grundleistungen auch besondere Leistungen, insb. ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Ermittlung und Einholung von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht, die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren sowie die Mitwirkung bei der Information/Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die derzeitige zeitliche Annahme für den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Sollte dieses Verfahren länger andauern, würde sich auch der Auftragszeitraum entsprechend verlängern.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die derzeitige zeitliche Annahme für den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Sollte dieses Verfahren länger andauern, würde sich auch der Auftragszeitraum entsprechend verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für Los 1: Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in.
Für Los 2: Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsplaner/in oder Umweltingenieur/in. Näheres siehe jeweils Abschnitt III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu Los 1 sind:
1. Referenzen (nicht älter als 8 Jahre, Stichtag 1.6.2012) für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für eine Gewässer- oder Ufergestaltung (Honorarzone III oder höher) mit einem Baukostenvolumen für die Freianlagen (ohne Planungskosten) von mind. 1 Mio. EUR ohne MwSt., bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des genannten Leistungsbildes bearbeitet wurden und abgeschlossen sind (die LPh 8 gilt bereits dann als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind, ggf. unter Mängelvorbehalt),
1. Referenzen (nicht älter als 8 Jahre, Stichtag 1.6.2012) für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für eine Gewässer- oder Ufergestaltung (Honorarzone III oder höher) mit einem Baukostenvolumen für die Freianlagen (ohne Planungskosten) von mind. 1 Mio. EUR ohne MwSt., bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des genannten Leistungsbildes bearbeitet wurden und abgeschlossen sind (die LPh 8 gilt bereits dann als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind, ggf. unter Mängelvorbehalt),
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder als Bauingenieur/in oder mit einem Berufsabschluss als Meister oder Techniker im Garten- und Landschaftsbau, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder als Bauingenieur/in oder mit einem Berufsabschluss als Meister oder Techniker im Garten- und Landschaftsbau, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu Los 2 sind,
3. Referenzen (nicht älter als 8 Jahre, Stichtag 1.6.2012) für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie, bei denen die Leistungsphasen 1 bis 4 entsprechend Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI bearbeitet wurden und abgeschlossen sind,
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Landschaftsplanung und/oder Umweltverträglichkeitsstudien mit Hochschulabschluss, gegliedert in die Gruppen „Landschaftsplaner/innnen und Umweltingenieur/innen" einerseits sowie „Mitarbeiter/innen mit einem sonstigen Hochschulabschluss" andererseits, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Landschaftsplanung und/oder Umweltverträglichkeitsstudien mit Hochschulabschluss, gegliedert in die Gruppen „Landschaftsplaner/innnen und Umweltingenieur/innen" einerseits sowie „Mitarbeiter/innen mit einem sonstigen Hochschulabschluss" andererseits, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
Mindeststandards:
Für Los 1: Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden, zuzüglich aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, als Bauingenieur/in oder mit einem Berufsabschluss als Meister oder Techniker im Garten- und Landschaftsbau, umgerechnet in Vollzeitstellen, nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Für Los 1: Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden, zuzüglich aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, als Bauingenieur/in oder mit einem Berufsabschluss als Meister oder Techniker im Garten- und Landschaftsbau, umgerechnet in Vollzeitstellen, nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Für Los 2: Bewerber müssen zu Ziffer 3 mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Außerdem darf im Bereich Landschaftsplanung und/oder Umweltverträglichkeitsstudien die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, umgerechnet in Vollzeitstellen, nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Für Los 2: Bewerber müssen zu Ziffer 3 mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Außerdem darf im Bereich Landschaftsplanung und/oder Umweltverträglichkeitsstudien die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, umgerechnet in Vollzeitstellen, nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen für Los 1 werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen für Los 1 werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zugelassen für Los 2 werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsplaner/in oder Umweltingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter entsprechender Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen für Los 2 werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsplaner/in oder Umweltingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter entsprechender Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen zur Freianlagenplanung in den letzten 8 Jahren (Gewicht 80 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 20 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand der Maßnahme war die Neugestaltung einer Parkanlage (Gewicht 20 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1: die Referenz wurde in Zusammenarbeit mit einem Wasserbauingenieur bearbeitet (Gewicht 20 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: das Vorhaben wurde aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln gefördert (Gewicht 10 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1: Geltung der VOB/B (mind.) für Nachträge und Behinderungen (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Gewicht 9 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in oder mit Berufsabschluss als Meister oder Techniker im Garten- und Landschaftsbau (Gewicht 6 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in oder mit Berufsabschluss als Meister oder Techniker im Garten- und Landschaftsbau (Gewicht 6 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
1. Referenzen über Umweltverträglichkeitsstudien in den letzten 8 Jahren (Gewicht 80 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 3 dieser Bekanntmachung (Gewicht 18 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand der Leistungen war auch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein Grünordnungsplan (abgeschlossene LPhen 1-4) (Gewicht 18 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand der Leistungen war auch ein (fertiggestellter) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Gewicht 18 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand der geplanten Maßnahme war die Umgestaltung eines Gewässers (Gewicht 26 %).
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Landschaftsplaner/in oder Umweltingenieur/in (Gewicht 9 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller im Bereich Umweltverträglichkeitsstudien und/oder Landschaftsplanung tätigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss (Gewicht 6 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDF6Y
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 091-217588 (2020-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 386713.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch diverse besondere Leistungen. Hierzu zählen insb. die Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes zur Umsetzung der WRRL bzw. zur Aufwertung der Gewässerökologie für die Werre- Flusskilometer 24+000 bis 25+170, die Mitwirkung bei der Erstellung eines Entsorgungskonzepts, das durch den parallel beauftragten Objektplaner zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die dort abzufahrenden Böden und Sedimente aufzustellen ist, die Mitwirkung bei der Information/Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorbereitung, Protokollierung und Nachbereitung entsprechender Termine), die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren (soweit die Planungen des Auftragnehmers durch Einwendungen und Stellungnahmen an den Vorhabenträger berührt sind) und die künstlerische Oberleitung für die originär vom Objektplaner für die Ingenieurbauwerke zu planenden Ufermauern inkl. der zu integrierenden Treppenanlage.
Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch diverse besondere Leistungen. Hierzu zählen insb. die Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes zur Umsetzung der WRRL bzw. zur Aufwertung der Gewässerökologie für die Werre- Flusskilometer 24+000 bis 25+170, die Mitwirkung bei der Erstellung eines Entsorgungskonzepts, das durch den parallel beauftragten Objektplaner zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die dort abzufahrenden Böden und Sedimente aufzustellen ist, die Mitwirkung bei der Information/Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorbereitung, Protokollierung und Nachbereitung entsprechender Termine), die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren (soweit die Planungen des Auftragnehmers durch Einwendungen und Stellungnahmen an den Vorhabenträger berührt sind) und die künstlerische Oberleitung für die originär vom Objektplaner für die Ingenieurbauwerke zu planenden Ufermauern inkl. der zu integrierenden Treppenanlage.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Objektplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift: Oststraße 92
Postort: Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland 🇩🇪 Herford🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 336677.31 EUR 💰
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 50035.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.