Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“. Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4)): 1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9), 2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9), 3. Archäologischer Informationspunkt (Freianlagenplanung, LPhen 1-9).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 5500/20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4)):
1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9),
2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9),
3. Archäologischer Informationspunkt (Freianlagenplanung, LPhen 1-9).
Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4)):
1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9),
2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9),
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184426
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4)):
1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9),
2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9),
Seit 2017 bis voraussichtlich Herbst 2022 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.
Seit 2017 bis voraussichtlich Herbst 2022 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.
Zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz, Erhalt und Förderung von Lebensräumen sowie zur Reaktivierung und Optimierung ökosystemarer Wirkfaktoren sollen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Erhalt und Neubau von Fließ- und Stillgewässern, Rückbau von Uferbefestigungen, morphologische Veränderungen am Fluss (Laufverlängerung, Neuprofilierung der Ufer- und Sohlstrukturen) und die Verlegung und der Rückbau von Deichen. Aber auch Maßnahmen der Landschaftspflege sollen die naturnahe Entwicklung der Aue stützen.
Zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz, Erhalt und Förderung von Lebensräumen sowie zur Reaktivierung und Optimierung ökosystemarer Wirkfaktoren sollen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Erhalt und Neubau von Fließ- und Stillgewässern, Rückbau von Uferbefestigungen, morphologische Veränderungen am Fluss (Laufverlängerung, Neuprofilierung der Ufer- und Sohlstrukturen) und die Verlegung und der Rückbau von Deichen. Aber auch Maßnahmen der Landschaftspflege sollen die naturnahe Entwicklung der Aue stützen.
Gleichzeitig soll ein touristisches Angebot durch entsprechende Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, Sportmöglichkeiten, die Anbindung an Fuß-, Rad- und Reitwegenetze entstehen. Eine schonende Nutzung und gesteuerte Naherholung soll eingerichtet werden und einen fließenden Übergang zwischen urban geprägtem Raum und naturnah entwickelter Auenlandschaft möglich machen. Es soll Raum für Erholung, dem Verweilen, als Treffpunkt, Liegefläche und sonstigen Freizeitaktivitäten, wie die oben genannten, gegeben sein.
Gleichzeitig soll ein touristisches Angebot durch entsprechende Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, Sportmöglichkeiten, die Anbindung an Fuß-, Rad- und Reitwegenetze entstehen. Eine schonende Nutzung und gesteuerte Naherholung soll eingerichtet werden und einen fließenden Übergang zwischen urban geprägtem Raum und naturnah entwickelter Auenlandschaft möglich machen. Es soll Raum für Erholung, dem Verweilen, als Treffpunkt, Liegefläche und sonstigen Freizeitaktivitäten, wie die oben genannten, gegeben sein.
Das Projektgebiet des „Erlebensraum Lippeaue“ umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in 3 Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Das Projektgebiet des „Erlebensraum Lippeaue“ umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in 3 Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Der TA1 wurde wiederum in 3 Unterteilabschnitte eingeteilt: TA1.1 Verlegung Hochwasserschutzanlage, TA1.2 Auenpark mit Lippestrand (inkl. Aufschüttung der Plateaufläche nördlich des Bestandsdeichs), TA1.3: Auenvernässung.
In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs „Grüne Infrastruktur“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.
In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs „Grüne Infrastruktur“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.
Im Rahmen des zu vergebenden Planungsauftrags sollen die folgenden Teilmaßnahmen geplant werden:
1. Auenpark (naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe zzgl. Plateaufläche, inkl. Wegeverbindungen in der Auenparkfläche,
2. Wegeverbindungen (Neuanlage von Wegen, Qualifizierung von vorhandenen Wegen, Anschlüsse an vorhandene Wegeverbindungen, Anlage von 2 Aussichtshütten, Ausstattung der Wege),
3. archäologischer Infopunkt (Nachempfindung einer historischen Motte (Burganlage mit Erdhügel).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese 3 Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle 3 Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme „Auenpark“). Für die Teilmaßnahme „Auenpark“ liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme „Wegebeziehungen“ liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese 3 Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle 3 Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme „Auenpark“). Für die Teilmaßnahme „Auenpark“ liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme „Wegebeziehungen“ liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59065 Hamm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1))
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1.5.2015) für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (Honorarzone III oder höher) für die grundlegende Neugestaltung einer Grünanlage mit einem Baukostenvolumen für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) von mind. 500 000 EUR (ohne MwSt).
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1.5.2015) für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (Honorarzone III oder höher) für die grundlegende Neugestaltung einer Grünanlage mit einem Baukostenvolumen für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) von mind. 500 000 EUR (ohne MwSt).
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in, durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 1 nachgewiesene Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 3 bis 8 für die Objektplanung Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet; berücksichtigt werden jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen, wobei es für die Leistungsphase 8 ausreicht, wenn die Baumaßnahme fertiggestellt ist, d. h. wenn alle Bauausführungsleistungen vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. unter Mängelvorbehalt). Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Zu Ziffer 1 nachgewiesene Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 3 bis 8 für die Objektplanung Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet; berücksichtigt werden jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen, wobei es für die Leistungsphase 8 ausreicht, wenn die Baumaßnahme fertiggestellt ist, d. h. wenn alle Bauausführungsleistungen vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. unter Mängelvorbehalt). Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit einem der unter Ziffer 2 genannten Hochschulabschlüsse darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit einem der unter Ziffer 2 genannten Hochschulabschlüsse darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl aller zu Ziffer 3 benannten festen Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl aller zu Ziffer 3 benannten festen Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %) mit den Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 15 %);
1.2) zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Grünanlage an einem Gewässer (Gewicht 20 %),
1.3) zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %),
1.4) zusätzlich zu 1.1: Höhe der Baukosten (ohne Planungs-/Nebenkosten) ohne MwSt. (Gewicht 15 %),
1.5) zusätzlich zu 1.1: das Vorhaben wurde mit Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln gefördert (Gewicht 10 %),
1.6) zusätzlich zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Gewicht 5 %),
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %),
2.3) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in (Gewicht 2 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Gewicht 3 %),
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD99A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 078-184426 (2020-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4 näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4):
1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9);
2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9);
3. Archäologischer Informationspunkt (Freianlagenplanung, LPhen 1-9).
Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4 näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4):
1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9);
2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9);
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (vorrangig) und Verkehrsanlagen (ergänzend) für das in Abschnitt II.2.4 näher beschriebene Projekt „Erlebensraum Lippeaue“.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nur die folgenden, von der Stadt zu planenden Teilmaßnahmen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4):
1. Auenpark (Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung, jeweils LPhen 4-9);
2. Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks (Freianlagenplanung, LPhen 3-9);
Das Projektgebiet des „Erlebensraum Lippeaue“ umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Das Projektgebiet des „Erlebensraum Lippeaue“ umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Der TA1 wurde wiederum in drei Unterteilabschnitte eingeteilt: TA1.1 Verlegung Hochwasserschutzanlage, TA1.2 Auenpark mit Lippestrand (inkl. Aufschüttung der Plateaufläche nördlich des Bestandsdeichs), TA1.3: Auenvernässung.
1. Auenpark (naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe zzgl. Plateaufläche, inkl. Wegeverbindungen in der Auenparkfläche;
2. Wegeverbindungen (Neuanlage von Wegen, Qualifizierung von vorhandenen Wegen, Anschlüsse an vorhandene Wegeverbindungen, Anlage von zwei Aussichtshütten, Ausstattung der Wege);
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Methodik der Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Name: Landschaft planen + bauen NRW GmbH
Postanschrift: Friedhof 4
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2020/S 232-571920 (2020-11-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 303981.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Seit 2017 bis voraussichtlich Herbst 2022 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt "Erlebensraum Lippeaue" umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.
Seit 2017 bis voraussichtlich Herbst 2022 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt "Erlebensraum Lippeaue" umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.
Das Projektgebiet des "Erlebensraum Lippeaue" umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Das Projektgebiet des "Erlebensraum Lippeaue" umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs "Grüne Infrastruktur" des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.
In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs "Grüne Infrastruktur" des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese drei Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle drei Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme "Auenpark"). Für die Teilmaßnahme "Auenpark" liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme "Wegebeziehungen" liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese drei Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle drei Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme "Auenpark"). Für die Teilmaßnahme "Auenpark" liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme "Wegebeziehungen" liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 303981.90 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.