Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl der Bewerber wird deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie folgt bewertet:
1. Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist):
— Gewichtung: 10 %,
— 5 Punkte >= 500 000 EUR,
— 7 Punkte >= 1 000 000 EUR,
— 10 Punkte >= 1 500 000 EUR.
2. Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fuhrparkmanagement-Software) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist):
— Gewichtung: 10 %,
— 5 Punkte >= 250 000 EUR,
— 7 Punkte >= 500 000 EUR,
— 10 Punkte >= 750 000 EUR.
3. Beschäftigtenanzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist):
— Gewichtung: 5 %,
— 5 Punkte >= 10 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 7 Punkte >= 30 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 10 Punkte >= 50 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen).
4. Beschäftigtenanzahl in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fuhrparkmanagement-Software) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist)
— Gewichtung: 15 %,
— 5 Punkte >= 4 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 6 Punkte >= 7 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 7 Punkte >= 10 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 8 Punkte >= 13 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 9 Punkte >= 16 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen),
— 10 Punkte >= 19 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen).
5. Vergleichbarkeit der Referenzprojekte
— Gewichtung: 60 %
— Bewertung: Die Referenz(en), die die Mindestanforderungen erfüllt/erfüllen, wird/werden danach bewertet, inwieweit sie die nachfolgenden Vergleichbarkeitskriterien abdeckt/abdecken. Für jedes erfülltes Vergleichbarkeitskriterium wird ein weiterer Punkt vergeben. Dabei erfolgt die Bewertung anhand einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Hierzu ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die Maximalpunktzahl zu erreichen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz erreicht werden. Denn der Punktwert je Vergleichbarkeitskriterium wird nur einmal hinzugerechnet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen und Beispiele in den Bewerbungsbedingungen und der „Bewertungsmatrix Eignungs- und Auswahlkriterien" verwiesen.
Die Vergleichbarkeitskriterien lauten:
— Der Auftraggeber des Referenzprojektes war/ist ein öffentlicher Auftraggeber im Bereich Sicherheit / Sicherheitsbehörden (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
— Der Fuhrpark umfasste mind. 2 000 Objekte
— Das Auftragsvolumen umfasste mind. 250 000 EUR
— Das Referenzprojekt umfasste nicht lediglich die Überlassung von Standardsoftware, sondern auch Auftraggeber spezifische Anpassungs- / Entwicklungsleistungen über den Standard hinaus, die einen Anteil von mind. 20 % des Gesamtauftrags ausmachten
— Das Referenzprojekt umfasste auch Pflegeleistungen nach Abnahme.