Fußbodenpatten Projekt ICE 3 Werk Nürnberg

DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)

Demontage/Montage Fußbodenpatten Projekt ICE 3 im Werk Nürnberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Referenznummer: 20FEA44362
Kurze Beschreibung: Demontage/Montage Fußbodenpatten Projekt ICE 3 im Werk Nürnberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Industriearbeitern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: joerg.walter@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756881 📞
Fax: +49 6926520154 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=tZM4%252btHPIYg%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 124-304987
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z. B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung. Notwendige Änderungen in der technologischen Abarbeitung werden über ein Change Request abgewickelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dienstleistung der Demontage- und Montagearbeiten bezieht sich auf folgende Haupttätigkeiten:
— Demontage textiler oder Glattbelag;
— Demontage Hohlkehlbleche und Niederhalter;
— Demontage Holzfußboden inkl. aller Anbindungspunkte und Befestigungen nach Demontageanweisung;
— Dies unter der Maßgabe, dass unter dem Fußboden liegende Kabel, Rohre und Leitungen beim Ausbau nicht beschädigt werden dürfen;
— Sichtung des Fußbodenbereichs im Unterbau des Wagenkastens, insbesondere Auflageflächen, Sylomerstreifen und Isoliermaterial;
— Vorsichtiger Umgang mit den Isoliermatten im Fußbodenbereich, keine Beschädigungen zulassen;
— Einbringen der Bodenschienen;
— Montage der Leichtfußbodenplatten nach Montageanweisung;
— Verkleben der entsprechenden Stoßstellen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges;
— Die Arbeiten sind durch qualifiziertes Personal (Klebpraktiker nach DVS-EWF 3305) auszuführen, als Nachweis sind die entsprechenden DVS-Zeugnisnummern anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung Vordruck 2081220V04 (Anlage B.2);
— Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als geeignet gelten Bewerber mit einem Mindestumsatz von 500 000,00 EUR /a für vergleichbare Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Auftragnehmer muss über eine Zulassung nach DIN 6701 mindestens Klasse A3 verfügen (Hauptfunktion Code: F/D/S und Fertigungsverfahren TK),
Zusätzlich muss der Bewerber eine Zulassung als beauftragter Dritter nach DIN 6701 nachweisen.
2. Der Bewerber hat mindestens eine Klebaufsichtsperson mit der Qualifikation zur Klebfachkraft (nach DVS-EWF 3301) in jeweiligen Klebteam vor Ort beizustellen.
Es ist u.U. ein Dreischichtbetrieb abzusichern.
3. Er besitzt Know-How bei der Verlegung, Anpassung und Reparatur von Kunststoff-Verbundböden.
4. Angabe/Nachweis von mindestens 3 Referenzen für einschlägige Erfahrungen in Großprojekten an Fahrzeugen/Fahrzeugbau und bei der Instandsetzung von Fahrzeugen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Zeitraum der Leistung, Auftraggeber mit Ansprechpartner.
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5. Die Arbeiten sind durch qualifiziertes Personal (Klebpraktiker nach DVS-EWF 3305) auszuführen, als Nachweis sind die entsprechenden DVS-Zeugnisnummern anzugeben (Mindestanzahl 3).
6. Der Auftragnehmer verfügt über Mitarbeiter mit der Qualifikation entweder zum DVS 2220 Kunststofflaminierer oder Fraunhofer FVK-Instandsetzer, diese sind im Bedarfsfall in den jeweiligen Schichten vorzuhalten.
Mindeststandards:
Pkt. 5 – 3 Mitarbeiter
Pkt. 6 – 2 Mitarbeiter
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Gemäß den Angaben unter III. 1.-3 Pkt. 1, 5, 6
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den AVB „Beratungs-und Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG“
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestens ein anwesender Mitarbeiter vor Ort muss der deutschen Sprache mächtig sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Walter, Jörg
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=tZM4%252btHPIYg%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EA42 – Beschaffung Technisches Facilitymanagement
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z. B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung. Notwendige Änderungen in der technologischen Abarbeitung werden über ein Change Request abgewickelt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 124-304987 (2020-06-26)