Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1). Ziff. III.1.3.3 ist zu beachten.
III.1.3.2) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Projekttyp und –größe, erbrachte Leistungen, Auftragswert (netto), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen).
Insgesamt können maximal 5 Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Eine Referenz (Nr. 1 — Mindestreferenz), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenz wird einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal 2 DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal 4 Referenzen (Nr. 2 bis 5, ohne Nr. 1) mit den o. a. Referenzangaben im „Bewerbungsformular Eignungskriterien“.
c) Die Referenzen Nr. 1 – 5 müssen das gesamte Spektrum der geforderten Leistungsbilder abdecken (Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Ökologische Erhebungen, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung) Die Mindestreferenz Nr. 1 zur Erfüllung der Mindeststandards für Eignung zwingend vorzulegen. Liegt diese Referenz nicht vor, wird der Bewerber ausgeschlossen.
III.1.3.3) Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und mit dem Angebot gewertet.
III.1.3.4) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).