— Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Angebot darf die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils
Nur einmal enthalten. Die „Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Eigenerklärung über Personalqualifikationen (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung über die Qualifikationen der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
— Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe reicht der Bieter ein Angebotskonzept zur Vorbereitung, Durchführung (Betreuung), Abwicklung und Abrechnung des Deutschen Pavillons, inkl. Darstellung des Projekt- und Zeitmanagements ein.
Das Angebotskonzept enthält zudem ein Personalmanagementkonzept mit nachvollziehbaren Ausführungen zum Personalbedarf, zur Teamkonstellation und zu Vertretungsregelungen, inkl. eines Organigramms.
Ferner ist dem Angebotskonzept auch ein Kostengerüst zur Kalkulation des Durchführungspreises beizufügen.
— Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
— Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Nähere Angaben zu o. g. Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Fragen zum Vergabeverfahren
Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Am Vergabeverfahren teilnehmende Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatiserte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
— Anwendbares Recht
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
— Sprache
Das Angebot und der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.