Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bewerber muss ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) unterhalten, das die Herstellung abdeckt und regelmäßiger Auditierung unterliegt. Akzeptiert wird ein nach ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziertes Qualitätsmanagement, nachzuweisen durch ein Zertifikat einer Zertifizierungsstelle. Die Nachweise sind von dem Bewerber selbst beizubringen. Nachweise zum Qualitätsmanagement dürfen auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Handelt es sich bei dem Bewerber um ein Vertriebsunternehmen, so kann, für den Nachweis des QMS für den Herstellungsprozess, auf Kapazitäten des Herstellers zurückgegriffen werden (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 2 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
— Bedingungsgemäße Referenzleistung: Die Referenzen müssen sich auf die Lieferung von Gesamtsystemen (je Referenz mindestens ein System) bestehend aus GC/MS, TDS-, Pyrolyse-Einheit und Autosampler beziehen.
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
— Für die Referenzen ist die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vorlage zu nutzen. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Bewerber muss über mindestens 5 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen. Hierzu ist eine Erklärung zu erstellen, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (einschließlich Führungskräfte) der letzten 3 Jahre ersichtlich ist.