Geb.Y 400-02 Lüftung

Universität Bielefeld

Die Universität Bielefeld plant die Vergabe eines Bauvorhabens - Neubaubau des Hörsaalgebäudes Y. Bei den in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Leistungen, handelt es sich um die Errichtung von Raumlufttechnischenanlagen sowie deren Wartung nach Fertigstellung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-17 Auftragsbekanntmachung
2020-04-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Referenznummer: 068-2020-02
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bielefeld plant die Vergabe eines Bauvorhabens - Neubaubau des Hörsaalgebäudes Y. Bei den in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Leistungen, handelt es sich um die Errichtung von Raumlufttechnischenanlagen sowie deren Wartung nach Fertigstellung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Bielefeld
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Postleitzahl: 33615
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-bielefeld.de/ 🌏
E-Mail: burkhard.albrecht@uni-bielefeld.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHDYJ6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHDYJ6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-21 📅
Datum des Beginns: 2020-04-15 📅
Datum des Endes: 2020-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 014-027414
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Für die Versorgung des Hörsaalgebäudes Y sind 3 Lüftungsanlagen mit einer Gesamtluftmenge von 38 700 m Eine Teilklimaanlage versorgt den Hörsaal mit 28 000 m Die Teilklimaanlagen haben eine Rotorwärmerückgewinnung und die Funktionen Heizen/Kühlen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bielefeld plant die Vergabe eines Bauvorhabens – Neubaubau des Hörsaalgebäudes Y. Bei den in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Leistungen, handelt es sich um die Errichtung von Raumlufttechnischenanlagen sowie deren Wartung nach Fertigstellung.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Für die Versorgung des Hörsaalgebäudes Y sind 3 Lüftungsanlagen mit einer Gesamtluftmenge von 38 700 m
Eine Teilklimaanlage versorgt den Hörsaal mit 28 000 m
Die Teilklimaanlagen haben eine Rotorwärmerückgewinnung und die Funktionen Heizen/Kühlen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III) Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1.1) Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2) Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2) Nr. 10, 12 und unter III.1.3) Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Für weiter Information siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
Mehr anzeigen
2) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
3) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
4) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
Mehr anzeigen
5) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
Mehr anzeigen
6) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
7) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind;
Mehr anzeigen
8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind;
Mehr anzeigen
9) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind;
Mehr anzeigen
10) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2 500 000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000 EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden 500 000 EUR,), sollten diese Nachweise nicht mit dem Angebot abgegeben werden können, so hat der Bieter eine unterschriebene Absichtserklärung vorzulegen aus der hervorgeht, dass er die geforderten Versicherungsnachweise binnen 6 Werktagen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber übergibt;
Mehr anzeigen
11) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer;
12) Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Für weiter Information siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen mit folgenden Angaben:. Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1), gemäß Formular 444 der Vergabeunterlagen;
Mehr anzeigen
2) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8);
3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Mehr anzeigen
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§47 VgV Abs. 4).
Mehr anzeigen
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Für weiter Information siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat F, Zentrale Beschaffungsabteilung
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHDYJ6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.) bis:
Di. 11.2.2020, 10:00 Uhr.
2) Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u. a.) bis:
Do. 13.2.2020
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDYJ6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezierksregierung Münster
Quelle: OJS 2020/S 014-027414 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 082-192766
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 014-027414
ABl. S-Ausgabe: 82

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-06 📅
Name: Zimmer & Hälbig GmbH
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.) bis:
Di. 11.2.2020, 10.00 Uhr.
2. Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u. a.) bis:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDRHH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
Quelle: OJS 2020/S 082-192766 (2020-04-22)