Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung von Reinigungsleistungen in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde:
Die Reinigungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Hierbei sind folgende Grundsätze durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen:
— sorgfältige und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen,
— kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen,
— Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden,
— an den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben,
— Leitern o. ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen,
— das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln,
— es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden,
— die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen,
— findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers,
— Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger Genehmigung des Auftraggebers zulässig,
— die Verkehrssicherungspflicht ist stets zu beachten,
— nach Durchführung der Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.
Der jeweilige Auftragnehmer hat die nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzen, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bei der Ausführung der Arbeiten zwingend zu beachten.
Hinsichtlich der Reinigung der Außenstelle Niederwerth ist wegen des dort angesiedelten Isotopenlabors zwingend zu beachten, dass der jeweilige Auftragnehmer eine Erlaubnis nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) benötigt, die für den Bereich Niederwerth gültig ist. Ferner muss der Auftragnehmer vor Beginn der Auftragsausführung eine Strahlenschutzunterweisung durch den Auftraggeber erhalten. Darüber hinaus ist vor Beginn der Auftragsausführung am Standort Niederwerth der Abschluss einer sog. Abgrenzungsvereinbarung gem. dem anliegenden Muster (Anlage 3) erforderlich.
Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.
Für die Durchführung der Reinigungsarbeiten gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten.
Die ausführliche Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.