Gebäudeinnen- und Glasreinigung

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-23 Auftragsbekanntmachung
2020-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: 2020_075_BSCS
Kurze Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Postanschrift: Schlossplatz 2
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-muenster.de 🌏
E-Mail: zentraler.einkauf@uni-muenster.de 📧
Telefon: +49 251 / 83-0 📞
Fax: +49 251 / 83-22052 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYL5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYL5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-25 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 121-296126
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien: — Qualitätskriterium – Name: kalkulierte produktive Stunden/Gewichtung: 40; — Qualitätskriterium – Name: kalkulierte unproduktive Stunden/Gewichtung: 5; — Preis – Gewichtung: 55.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung 11 Objekte und Grundreinigung von 4 Objekten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst laufende Gebäudeinnen- (Unterhalts-/Grundreinigung) und Glasreinigung nach dem Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus sowie sonstigen Angaben; s. Vergabeunterlagen.
Ziel ist es, den Werterhalt des Objektes, die Verkehrssicherheit sowie die Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen.
— Los 1: Unterhaltsreinigung 11 Objekten und Grundreinigung von 4 Objekten;
— Los 2: Glasreinigung von 11 Objekten.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterien:
— Qualitätskriterium – Name: kalkulierte produktive Stunden/Gewichtung: 40;
— Qualitätskriterium – Name: kalkulierte unproduktive Stunden/Gewichtung: 5;
— Preis – Gewichtung: 55.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung von 11 Objekten
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen: Preis – Gewichtung: 100
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster Einsteinstr., Orléans-Ring, Domagkstr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2) Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2) Nr. 10, 12 und unter III.1.3) Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
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2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
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6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
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8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
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9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
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10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertragsaufrechterhalten werden: Personen- und Sachschäden (jeweils) 10 Mio EUR, Vermögensschäden 1 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR, Obhuts- und Bearbeitungsschäden 0,1 Mio. EUR).
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11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
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Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhaltsreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1),
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2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8),
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
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Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
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Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dez. 2.2 – Zentraler Einkauf
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYL5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3) Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden
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Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3. Die Objekte können besichtigt werden. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus seiner Sicht empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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4. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 22.7.2020, 10.00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) Nr. 1.) beschrieben.
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5. Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2020 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2020 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet. Ändern sich die Tariflöhne bis zum Vertragsbeginn, so werden die Preise entsprechend der BVBs Reinigung (§ 12 Nr. 2) angegebenen Preisgleitklausel angepasst.
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6. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
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8. Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYL5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/4111691 📞
Fax: +49 251/4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 121-296126 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-477024
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 121-296126
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYFQ

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-24 📅
Name: Niederberger Duisburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Kiekenbusch 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47269
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 203760061 📞
E-Mail: duisburg@niederberger.de 📧
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://niederberger.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Siegfried Schürmann GmbH & Co.KG
Postanschrift: Haus Uhlenkotten 6a
Postort: Münster
Postleitzahl: 48159
Telefon: +49 251786535 📞
E-Mail: info@sg-muenster.de 📧
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.sg-muenster.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 26
11
Quelle: OJS 2020/S 197-477024 (2020-10-05)