Der Zweckverband Pattonville beabsichtigt, auf der Fläche westlich des Rewemarktes und östlich der Gemarkungsgrenze zu Ludwigsburg-Grünbühl, den Bau von 3 jeweils dreigeschossige Mehrfamilienhäusern im KfW 55 – Standard. Grundlage hierfür bildet eine bereits vorliegende und verbindliche Vorplanung. Auf dem rd. 3.225 m großen Areal sollen 36 geförderten Mietwohnungen mit breitem Wohnungsgemenge u-förmig in 3 Baukörpern um einen halböffentlichen Quartiersplatz, der als Aufenthalts- und Spielbereich für die künftigen Bewohner dienen wird, entstehen. Ein Teil der Wohnungen soll für die Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen vorbehalten sein. Während das nördliche und westliche Gebäude eine Unterkellerung erhält, soll das östliche Gebäude ohne Unterkellung ausgeführt werden. Notwendige „Kellerersatz- und Waschräume" sollen über Räume im Aussenbereich entlag der östlichen Grundstücksgrenze abgedeckt werden. Südlich der Wohnbebauung soll auf einer Flächen von rd. 840 m die Erschließung über die Arkansasstraße einschl. Parkierung sowie ein zentrale Sammelplatz für die Müllentsorgung realisiert werden. Die bereits aktuell existierende Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Arkansasstraße und der Frauenriedstraße (Ludwigsburg) wird in die Neuordnung der Außenanlage integriert und bleibt somit weiterhin bestehen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die beiden Zweckverbandsmitgliedstätte Remseck und Konwestheim. Die Zuordnung der Gebäude an die beiden Städte erfolgt gebäudebezogen. Das östliche Mehrfmilienhaus mit 18 Wohneinheiten soll der Stadt Remseck und das nördliche und westliche Mehrfamilienhaus mit jeweils 9 Wohneinheiten der Stadt Kornwestheim zugeordnet werden. Die Kostenauftteilung und Abrechnung muss über einen noch festzulegenden Verteilerschlüssel anteilig erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise für den geförderter Mietwohnungsneubau in Pattonville”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Pattonville beabsichtigt, auf der Fläche westlich des Rewemarktes und östlich der Gemarkungsgrenze zu Ludwigsburg-Grünbühl, den Bau von 3...”
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Pattonville beabsichtigt, auf der Fläche westlich des Rewemarktes und östlich der Gemarkungsgrenze zu Ludwigsburg-Grünbühl, den Bau von 3 jeweils dreigeschossige Mehrfamilienhäusern im KfW 55 – Standard. Grundlage hierfür bildet eine bereits vorliegende und verbindliche Vorplanung. Auf dem rd. 3.225 m großen Areal sollen 36 geförderten Mietwohnungen mit breitem Wohnungsgemenge u-förmig in 3 Baukörpern um einen halböffentlichen Quartiersplatz, der als Aufenthalts- und Spielbereich für die künftigen Bewohner dienen wird, entstehen. Ein Teil der Wohnungen soll für die Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen vorbehalten sein. Während das nördliche und westliche Gebäude eine Unterkellerung erhält, soll das östliche Gebäude ohne Unterkellung ausgeführt werden. Notwendige „Kellerersatz- und Waschräume" sollen über Räume im Aussenbereich entlag der östlichen Grundstücksgrenze abgedeckt werden. Südlich der Wohnbebauung soll auf einer Flächen von rd. 840 m die Erschließung über die Arkansasstraße einschl. Parkierung sowie ein zentrale Sammelplatz für die Müllentsorgung realisiert werden. Die bereits aktuell existierende Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Arkansasstraße und der Frauenriedstraße (Ludwigsburg) wird in die Neuordnung der Außenanlage integriert und bleibt somit weiterhin bestehen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die beiden Zweckverbandsmitgliedstätte Remseck und Konwestheim. Die Zuordnung der Gebäude an die beiden Städte erfolgt gebäudebezogen. Das östliche Mehrfmilienhaus mit 18 Wohneinheiten soll der Stadt Remseck und das nördliche und westliche Mehrfamilienhaus mit jeweils 9 Wohneinheiten der Stadt Kornwestheim zugeordnet werden. Die Kostenauftteilung und Abrechnung muss über einen noch festzulegenden Verteilerschlüssel anteilig erfolgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 380 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Remseck am Neckar
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner...”
Beschreibung der Beschaffung
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Die Ergebnisse der bereits vorliegenden LPH 2 sind zwingende Grundlage der weiteren Planung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bürostruktur/Büroorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfassung der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des Projekts”
Preis (Gewichtung): 15
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 380 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte;
2) Referenzen Unternehmen – Gebäudeplanung: 1 000 Punkte.
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte;
2) Referenzen Unternehmen – Gebäudeplanung: 1 000 Punkte.
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn im Teilnahmeantrag mindestens 800 Punkte erreicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise wie folgt zu beauftragen:
Die LPH 3 + 4 werden nach Verfahrensende beauftragt.
Nach der...”
Beschreibung der Optionen
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise wie folgt zu beauftragen:
Die LPH 3 + 4 werden nach Verfahrensende beauftragt.
Nach der Fördermittelzusage, der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnhame der LPH 8 beauftragt.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75Abs. 2 VgV vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
— > 4 = 100 Punkte/<=4 und >=2 = 50 Punkte/< 2 Punkte = 0 Punkte.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Referenzen 1 + 2 je:
— Baukosten KG300-600, EUR netto: >= 4 Mio. EUR = 100 Punkte/<4 Mio. EUR und >= 3 Mio. EUR = 50 Punkte/< 3 Mio. EUR = 0 Punkte,
— preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen: ja = 100 Punkte/nein = 0 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 3-9 gemäß HOAI 2013 (bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 mit Faktor reduziert. Die Leistungsphase 9 muss noch nicht abgeschlossen sein.) = 100 Punkte,
— Wohnfläche >= 1.400 qm = 50 Punkte,
— Kosten pro qm Wohnfläche <= 1 600 EUR EUR netto/qm, KG 300 + 400 = 50 Punkte,
— Anzahl Wohneinheiten >= 18 WE = 50 Punkte,
— KfW-Effizienzhaus-Standard 55 oder besser (EnEV 2013): ja = 50 Punkte/nein = 0 Punkte.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind je zwingend erforderlich:
— Das Projekt ist ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind je zwingend erforderlich:
— Das Projekt ist ein Neubau oder Erweiterungsbau,
— Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013 eingeordnet sein,
— Jahr der Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— Für das Referenzprojekt müssen >= 70 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 erbracht worden sein.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekt, Fachrichtugn Hochbau oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Die Kriterien h) + i) sind Ausschlusskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-09
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB...”
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 027-062072 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Pattonville beabsichtigt, auf der Fläche westlich des Rewemarktes und östlich der Gemarkungsgrenze zu Ludwigsburg-Grünbühl, den Bau von 3...”
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Pattonville beabsichtigt, auf der Fläche westlich des Rewemarktes und östlich der Gemarkungsgrenze zu Ludwigsburg-Grünbühl, den Bau von 3 jeweils dreigeschossige Mehrfamilienhäusern im KfW 55 – Standard. Grundlage hierfür bildet eine bereits vorliegende und verbindliche Vorplanung. Auf dem rd. 3 225 m großen Areal sollen 36 geförderten Mietwohnungen mit breitem Wohnungsgemenge u-förmig in 3 Baukörpern um einen halböffentlichen Quartiersplatz, der als Aufenthalts- und Spielbereich für die künftigen Bewohner dienen wird, entstehen. Ein Teil der Wohnungen soll für die Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen vorbehalten sein. Während das nördliche und westliche Gebäude eine Unterkellerung erhält, soll das östliche Gebäude ohne Unterkellung ausgeführt werden. Notwendige „Kellerersatz- und Waschräume" sollen über Räume im Aussenbereich entlag der östlichen Grundstücksgrenze abgedeckt werden. Südlich der Wohnbebauung soll auf einer Flächen von rd. 840 m die Erschließung über die Arkansasstraße einschl. Parkierung sowie ein zentrale Sammelplatz für die Müllentsorgung realisiert werden. Die bereits aktuell existierende Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Arkansasstraße und der Frauenriedstraße (Ludwigsburg) wird in die Neuordnung der Außenanlage integriert und bleibt somit weiterhin bestehen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die beiden Zweckverbandsmitgliedstätte Remseck und Konwestheim. Die Zuordnung der Gebäude an die beiden Städte erfolgt gebäudebezogen. Das östliche Mehrfmilienhaus mit 18 Wohneinheiten soll der Stadt Remseck und das nördliche und westliche Mehrfamilienhaus mit jeweils 9 Wohneinheiten der Stadt Kornwestheim zugeordnet werden. Die Kostenauftteilung und Abrechnung muss über einen noch festzulegenden Verteilerschlüssel anteilig erfolgen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 376580.06 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bürostruktur / Büroorganisation
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 027-062072
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Geförderter Mietwohnungsbau in Pattonville – Gebäudeplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR
Postanschrift: Rotebühlstraße 169/1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 376580.06 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 146-359864 (2020-07-28)