Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft plant die Sicherung und Sanierung eines stadtbildprägenden Einzeldenkmals, sowie die Sanierung und den Ersatzneubau der angrenzenden im Denkmalbereich befindlichen Gebäude. Die Erdgeschosse sollen großzügige Flächen für Gewerbe bieten und in darüberliegenden Geschossen Wohneinheiten mit Größen zwischen 2 und 4-Zimmern. Der Innenhof soll ebenfalls saniert werden. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Förderprogrammes „Förderung von Stadtumbaumaßnahmen - Programmbereich Aufwertung“ 2020-2023 gefördert werden. Die Städtebauförderungsrichtlinie bildet dabei eine Planungsgrundlage. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber zusätzlich die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) von hoher Wichtigkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudeplanung_Sanierung und Ersatzneubau Hohe Str. 21
VE01_Gebäudeplanung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft plant die Sicherung und Sanierung eines stadtbildprägenden Einzeldenkmals, sowie die Sanierung und den...”
Kurze Beschreibung
Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft plant die Sicherung und Sanierung eines stadtbildprägenden Einzeldenkmals, sowie die Sanierung und den Ersatzneubau der angrenzenden im Denkmalbereich befindlichen Gebäude. Die Erdgeschosse sollen großzügige Flächen für Gewerbe bieten und in darüberliegenden Geschossen Wohneinheiten mit Größen zwischen 2 und 4-Zimmern. Der Innenhof soll ebenfalls saniert werden. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Förderprogrammes „Förderung von Stadtumbaumaßnahmen - Programmbereich Aufwertung“ 2020-2023 gefördert werden. Die Städtebauförderungsrichtlinie bildet dabei eine Planungsgrundlage. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber zusätzlich die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) von hoher Wichtigkeit.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz...”
Beschreibung der Beschaffung
Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI 2013 sind Gebäude und Innenräume der Honorarzone III zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 34 HOAI;
— Stufe 2: Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 34 HOAI.
Besondere Leistungen:
— Erstellung Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau);
— Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie Mittelabruf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe III.1.1), III.1.2) und III.1.3)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ҥ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Sanierung Wohn- oder Gewerbgebäude:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines Wohn- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Sanierung Wohn- oder Gewerbgebäude:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines Wohn- oder Gewerbegebäudes. Hierfür können maximal 28 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Fördermittel:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein Gebäude mit durchschnittlichen Anforderungen. Hierfür können maximal 24 Punkte ereicht werden.
Referenzangabe Denkmalschutz:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein Gebäude mit gleichartiger Nutzung (Wohn- oder Gewerbegebäude). Hierfür können maximal 22 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 94 Punkte erreicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/ bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-02
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu...”
(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportalder per EMail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 087-207470 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Struktur im Hinblick auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 103
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 087-207470
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VE01_Gebäudeplanung
Titel: Gebäudeplanung_Sanierung und Ersatzneubau Hohe Str. 21
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurplanungsgesellschaft mbH Wohlrab, Landeck & Cie.
Postort: Aschersleben
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Salzlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1.bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu...”
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1.bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3. genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportalder per EMail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 168-407506 (2020-08-26)